Europäisches Parlament startet neues Petitionsportal
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Nach Art. 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) kann jeder Bürger der Europäischen Union sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem der 28 EU-Mitgliedstaaten allein oder zusammen mit anderen Bürgerinnen und Bürgern oder Personen in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union fallen und die ihn oder sie unmittelbar betreffen, eine Petition an das Europäische Parlament (EP) richten. Das EP richtet in jeder Amtsperiode einen Petitionsausschuss ein, in dem viele der Anliegen der BürgerInnen diskutiert und entschieden werden.
Nach Darlegung des Europäischen Parlaments machen viele Petitionen die mangelnde/unkorrekte Umsetzung von EU-Recht in den einzelnen Mitgliedstaaten deutlich, insbesondere in den Bereichen Umwelt, soziale Sicherheit, Anerkennung von Diplomen und Berufsabschlüssen sowie bei den Binnenmarktfreiheiten.
Ziel des Petitionsausschusses ist es, auf alle Eingaben zu antworten und bei berechtigten/zulässigen Petitionen nach Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung zu finden.
Jetzt hat das EP ein neues, elektronisches Petitionsportal eingerichtet, damit die Bürgerinnen und Bürger auf benutzerfreundliche Weise ein Anliegen vorbringen und eintragen können. Das Portal liefert auch einen Überblick (in Form von Zusammenfassungen), welche anderen Petitionen bereits eingegangen sind und wie der Stand des Verfahrens ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Petitionen zu unterstützen.
Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein Anliegen in schriftlicher Form einzubringen. In diesem Fall muss der Petent Auskunft über Name, Nationalität und ständigen Wohnsitz machen und zum Abschluss der Schilderung unterschreiben (bei Gruppenpetitionen müssen die Angaben des einreichenden Petenten bzw. des Unterzeichners enthalten sein). Der Petition können Schriftstücke, z.B. Kopien des gesamten Vorgangs beigefügt werden, um ihr Anliegen zu verdeutlichen. Die Petition muss an folgende Adresse gerichtet werden: European Parliament, Vorsitz des Petitionsausschusses, Brüssel.
Das EP weist ausdrücklich daraufhin, dass das Petitionsverfahren offen und transparent ist. Viele der Anliegen werden in den Sitzungen des Petitionsausschusses behandelt und diskutiert, an denen die Petenten direkt teilnehmen und auch befragt werden können. Die Petenten werden regelmäßig über alle Schritte des Verfahrens informiert und in einem Schreiben des Vorsitzenden über das Ergebnis der Diskussion und Entscheidung unterrichtet.
Quelle und weitere Informationen:
- Newsletter 03/2015 der Kontaktstelle "Europa für Bürgerinnen und Bürger" vom 08.03.2015
- Petitionsportal
- Broschüre "Das Europäische Parlament" 2013
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (09.04.2015) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.