Besserer Schutz gegen gefälschte Medikamente
Europa |
In Ergänzung zu der EU-Richtlinie über Arzneimittel ist im Amtsblatt der EU eine Verordnung veröffentlicht worden, die detaillierte Sicherheitsmerkmale für Medikamentenverpackungen vorgibt. Dazu gehören individuelle Erkennungsmerkmale und Vorrichtungen gegen Manipulationen. Sie sollen Patienten vor gefälschten Medikamenten schützen, die von niedriger Qualität sein oder die falsche Dosierung von Wirkstoffen enthalten können.
In Deutschland haben sich Apotheker, Hersteller und Großhändler in der Initiative Securpharm zusammengeschlossen und einen speziellen 2D-Code entwickelt, der ein Arzneimittel per Scan als Original ausweisen soll. Funktionieren soll das System vergleichsweise simpel. Der Hersteller schaltet die jeweilige Packung mit Seriennummer in einer gemeinsamen Datenbank frei, wenn er das Arzneimittel in die Handelskette gibt. Die Apotheke bucht das Präparat möglichst unmittelbar vor der Abgabe an den Patienten schließlich wieder aus dem System aus.
Die Verordnung gilt ab dem 9. Februar 2016. Sie muss nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden.
Quelle und weitere Informationen:
- Deutscher Text der Verordnung
- Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel
- European Commission
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (18.02.2016) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.