CETA-Abkommen in deutscher Sprache online abrufbar - Abkommen wird von allen 28 Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten ratifiziert
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Die Europäische Kommission hatte das Freihandelsabkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement) im Jahr 2014 abgeschlossen und vor wenigen Wochen gab es eine Einigung auf den finalen Text. Anfang Juli hatte Kommissionspräsident Juncker nach Aussprache mit den Staats- und Regierungschefs vorgeschlagen, die nationalen Parlamente in die Ratifizierung des Abkommens einzubinden, d.h. darüber abstimmen zu lassen, um damit eine rasche Unterzeichnung zu ermöglichen
Seit kurzen ist jetzt der Vertragstext online abrufbar, auch in deutscher Fassung. Sobald das Abkommen von EU-Ministerrat und Europäischem Parlament verabschiedet ist, kann es bis zur endgültigen Ratifizierung in allen EU-Mitgliedstaaten vorläufig angewendet werden.
Die Europäische Kommission weist daraufhin, dass das Abkommen viele Vorteile für die BürgherInnen und Unternehmen in der EU hat: EU-Unternehmen sparen Steuern (Wegfall von fast sämtlichen Zöllen, was pro Jahr Einsparungen von hunderten Millionen Euro bringen wird), VerbraucherInnen profitieren von sinkenden Preisen bei einem größeren Warenangebot aus Kanada; darüber hinaus profitieren Unternehmen durch die gegenseitige Anerkennung technischer Standards ohne dass es zu einem Absenken der hohen EU-Standards kommt. Dies wird u.a. ermöglicht durch die gegenseitige Anerkennung sog. "Konformitätsbescheinigungen" für eine große Bandbreite von Produkten, von Elektroartikeln bis zu Spielwaren; als Beispiel verweist die Europäische Kommission auf ein Unternehmen, das Spielzeu exportieren will und hierfür zukünftig nur noch einmal seine Erzeugnisse prüfen lassen muss, und zwar im EU-Raum, um damit dann eine in Kanada gültige Bescheinigung für den Import zu erhalten. Nach Überzeugung der EU-Experten wird CETA darüber hinaus den Dienstleistungsverkehr fördern, neue Marktzugänge schaffen und den Zugang für europäische Dienstleister in den Bereichen verbessern, in denen EU-Unternehmen Weltmarktführer sind, wie z.B. bei der Seeverkehrs-, Telekommunikations- und bei den Ingenieurdienstleistungen sowie bei Umwelt- und Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen. Außerdem werde es für Dienstleister aus der EU einfacher, zwischen der EU und Kanada zu reisen. Bei sog. reglementierten Berufen, wie z.B. Architekten, Wirtschaftsprüfern und Ingenieuren, werde die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen erleichtert, damit ergäben sich neue berufliche Möglichkeiten für diese Berufe in Kanada.
Zum Thema Ausschreibungen verweist die Europäische Kommission darauf, das CETA es möglich mache, dass EU-Unternehmen in Zukunft auf allen Ebenen in Kanada (Bundesebene, Provinzen und Kommunen) an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen könnten. In diesem Zusammenhang habe sich Kanada verpflichtet, sich der in der EU üblichen Vorgehensweis anzuschließen und alle öffentlichen Ausschreibungen auf einer web-site zu veröffentlichen. Damit wird es für EU-Unternehmen einfacher, die für eine Bewerbung notwendigen und benötigten Informationen zu finden. Daraus folgt, dass zukünftig EU- und kanadische Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfinden und erfüllen müssen.
Ausdrücklich betont die Europäische Kommission, dass CETA strenge Regeln zum Schutz der Arbeitnehmerrechte und der Umwelt enthalte, die von beiden Seiten nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessen aufgegeben werden dürfen.
Das Abkommen erkenne zudem mehr als 140 europäische geografische Angaben von Nahrungsmittel- und Getränkeerzeugnissen an (z.B. Tiroler Speck, Gouda- Käse, Roquefort-Käse, deutsches Bier nach dem Reinheitsgebot); damit sei Sorge getragen, dass in Kanada nur Originalprodukte auch nur unter den betreffenden Bezeichnungen verkauft werden dürfen.
Schließlich wird durch CETA ein international vorbildliches Gerichtsverfahren bei Handels- und Investitionsstreitigkeiten mit unabhängigen Richtern (öffentlich bestellt), öffentlichen Verfahren und einer Berufungsinstanz eingerichtet und soll auf Dauer zur Schaffung eines ständigen multilateralen Investitionsgerichtshofs bei der Welthandelsorganisation in Genf führen. Die Zuständigkeit des neuen Gerichts wird sich auf die beiden Punkte Diskriminierung und Enteignungsschutz beschränken.
Mit dem neuen Gerichtsverfahren soll es ein eigenes Verfahren zur Auswahl der Mitglieder des Gerichts geben, das die Ansprüche der Investoren beurteilen, ändern, präzisere Bestimmungen für die ethischen Voraussetzungen aller Mitglieder des Gerichts festsetzen und einem Berufungsverfahren zustimmen können soll. Bei einem Besuch von EU-Hamdelskommissarin Cecillia Malmström in Kanada betonte sie gemeinsam mit der kanadischen Ministerin für Internationalen Handel, Chrystia Freeland, dass mit dem faireren und transparenteren System des Gerichtsverfahrens auf die Forderungen europäischer und kanadischer BürgerInnen sowie WirtschaftsvertreterInnen eingegangen worden sei. Das neue Verfahren bedeute eine Abkehr vom alten System der Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor to State Dispute Settlement – ISDS) und soll auf zukünftige Handelsverträge der EU mit Drittstaaten zur Anwendung kommen.
Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, betonte nach dem Treffen mit den Staats- und Regierungschefs und nach internen Beratungen in der Europäischen Kommission: "Das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada ist unser bestes und fortschrittlichstes Handelsabkommen bisher und ich möchte, dass es sobald wie möglich in Kraft tritt. Es bietet europäischen Unternehmen neue Chancen und fördert unsere hohen Standards zugunsten der Bürger.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 29.02.2015
- EU-Aktuell vom 05.07.2016
- EU-Aktuell vom 13.07.2016
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