Europäische Kommission lobt die Erfolge des Europäischen Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel
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Ein globalisierter, d.h. offener Markt in der Größe des EU-Binnenmarktes mit 508 Mio. Verbraucherinnen und Verbrauchern bietet eine Fülle und Vielfalt von Lebensmitteln, gleichzeitig liegen in der Größe des Marktes jedoch auch nicht unerhebliche Risiken, wenn gesundheitsschädliche Produkte in Umlauf geraten; dies kann unterschiedliche Gründe haben, von Herstellungsfehlern bis zu falschen oder unvollständigen Angaben auf Verpackungen.
Die Europäische Kommission verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die EU, dank der großen Anzahl an gültigen EU-Rechtsvorschriften, einen der weltweit höchsten Standards auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit besitzt. Damit soll die Sicherheit für Lebens- und Futtermittel für die VerbraucherInnen gewährleistet werden.
Um die in diesem Zusammenhang auftauchenden Probleme lösen und um die Öffentlichkeit darüber informieren zu können, wurde im Jahr 1979 das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF = Rapid Alert System for Food and Feed)) eingerichtet. Neben der Europäischen Kommission sind die 27 EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Mitglieder im RASFF, aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sind Island, Liechtenstein und Norwegen ebenfalls Mitglieder. Das Schnellwarnsystem besteht aus Kontaktstellen in den RASFF-Mitgliedstaaten, Mitgliedsorganisationen und in der Europäischen Kommission, die untereinander Informationen über Gesundheitsrisiken austauschen. Der Dienst ist rund um die Uhr aktiv, um sicherzustellen, dass dringende Informationen so schnell wie möglich versendet, empfangen und bearbeitet werden können. In der Praxis bedeutet dies, dass ein RASFF-Mitgliedstaat, der Informationen über eine ernste Gefahr für die Gesundheit hinsichtlich Lebens- oder Futtermittel hat, sofort die Europäische Kommission informiert, die dann wiederum die anderen Mitgliedstaaten informiert, damit diese entsprechende Schutzmaßnahmen treffen können. So kann es sein, dass ein Produkt vom Markt genommen oder wenn es bereits im Umlauf ist, zurückgerufen werden muss.
Im vergangenen Jahr sind bei dem RASFF 3.049 Hinweise eingegangen, davon waren allerdings nur ein Viertel tatsächlich gesundheitsgefährdend. So wurden 2015 am häufigsten Salmonellen in Obst und Gemüse gemeldet, auch nicht gekennzeichnete Allergene und Zusatzstoffe waren ein häufiger gemeldetes Problem. Aus Deutschland kamen ca. neun Prozent der Warnungen, u.a. Beschwerden über Salamis, die Spuren von Eiern enthielten und dadurch Unverträglichkeiten verursachten.
Neben der RASFF gibt es auch noch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese hat die Aufgabe, Gefahren im Zusammenhang mit der Nahrungsmittelkette mitzuteilen. Sie veröffentlicht wissenschaftliche Meinungen und Ratschläge, um die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten bei der rechtzeitigen und wirksamen Entscheidungsfindung zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes zu unterstützen.
Quelle und weitere Informationen:
EU-Aktuell vom 26.08.2016
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