Europäische Kommission ruft Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der Öffentlichen Konsultation zum Transparenzregister der EU auf
Europa |
Die Europäische Kommission hat am 01. März 2016 die Bürgerinnen und Bürger in der EU zur Teilnahme an einer Öffentlichen Konsultation zu dem bestehenden Transparenzregister der EU aufgerufen. Die Konsultation besteht aus zwei Teilen, danach können sich Interessenten sowohl zur derzeitigen Regelung für die Registrierung von InteressenvertreterInnen, die Einfluss auf die Arbeit der EU-Organe nehmen wollen, als auch zum geplanten Lobby-Register äußern, das Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat der Europäischen Union gemeinsam einrichten wollen. Der erste Teil der Konsultation erfordert keine Vorkenntnisse über das Transparenzregister und ermöglicht allen BürgerInnen auf die grundsätzlichen Fragen zum möglichen Geltungsbereich des Registers zu antworten. Den zweiten Teil können nur bisherige Nutzer des derzeitigen Transparenzregisters beantworten und werden gebeten, zur der praktischen Funktionsweise des Registers Stellung zu nehmen.
Die Konsultation kann in allen 24 EU-Amtssprachen beantwortet werden, Teilnahmefrist ist der 31.05.2016.
Anlässlich der Mitteilung zur Durchführung einer Öffentlichen Konsultation sagte der erste Vize-Präsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermanns, zuständig für bessere Rechtsetzung, Interinstutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechtecharta, "Die Kommission ist dabei, ihre Arbeitsweise zu ändern, indem sie Interessenträger häufiger konsultiert und offen damit umgeht, wen wir treffen und warum. Wir müssen jedoch noch weiter gehen und ein verbindliches Register einrichten, dass alle drei EU-Organe umfasst und volle Transparenz im Hinblick auf die Lobbyisten gewährleistet, die Einfluss auf die politische Willensbildung in der EU nehmen wollen. Damit wir bei dem Vorschlag alles richtig machen, hoffen wir auf möglichst viele Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern und Interessenträgern aus ganz Europa darüber, wie das derzeitige System funktioniert und wie es weiterentwickelt werden sollte. Eine transparente und verantwortungsvolle Europäische Union wird den Bürgerinnen und Bürgern mehr nutzen".
Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat im Jahre 2008 ein Register für Interessenververtreter eingerichtet. Damit sollen alle, die Tätigkeiten ausüben, "mit denen auf die Politikgestaltung und den Entscheidungsprozess der europäischen Organe und Einrichtungen Einfluss genommen werden soll, sich in das Register eintragen und bestimmte Informationen über ihre Organisation offen legen". Mit diesem Transparenzregister wollte die Europäische Kommission die Beziehungen zwischen sich und den vielen InteressenvertreterInnen in der EU (es soll in Brüssel ca. 15.000 – 20.000 Lobbyisten geben) zukünftig klar und präzise regeln. Zusätzlich hatte die Europäische Kommission einen Verhaltenskodex für Lobbyisten beschlossen. In diesem Verhaltenskodex werden allgemeine Grundsätze wie Offenheit, Ehrlichkeit und Integrität festgelegt, die die Interessenvertreter im Kontakt mit der Europäischen Kommission berücksichtigen sollen. Die Annahme des Kodexes war Voraussetzung für eine Eintragung in das Transparenzregister.
Nach Auskunft der Europäischen Kommission sind mit dem 01. März 2016 9286 Interessenvertreter in das Transparenzregister eingetragen.
Die neue Regelung ab 2017
Für das kommende Jahr plant die Europäische Kommission eine Erweiterung des Registers, das dann mit einer sog. Interinstitutionellen Vereinbarung geregelt werden soll und dann auch den Rat der Europäischen Union umfassen (bisher wird das Register nur von der Europäischen Kommission und Europäischem Parlament verwaltet) und verbindlich sein soll.
Unter der Führung des neuen Kommissionspräsidenten Juncker waren bereits die internen Vorschriften der Europäischen Kommission umfassend überarbeitet worden, um für mehr Transparenz zu sorgen. Danach ist es den Mitgliedern der Europäischen Kommission nur noch gestattet, Organisationen zu treffen, die im Transparenzregister eingetragen sind. Mit dem Beschluss über die Transparenzinitiative vom November 2014 müssen alle Treffen zwischen der Europäischen Kommission, den Kommissaren, deren Kabinetten oder Generaldirektoren innerhalb von zwei Wochen veröffentlicht werden.
Im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission hatte Kommissionspräsident Juncker einen Vorschlag für ein neues, verbindliches Transparenzregister angekündigt, das alle EU-Organe umfasst. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger erfahren können, wer im Rahmen des gesetzgebungsverfahren Einfluss auf die EU-Organe nimmt.
Durch die Öffentliche Konsultation erhofft sich die Europäische Kommission ein breites Spektrum an Meinungen und Einschätzungen, die in das künftige verbindliche System für alle EU-Organe einfließen soll.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 01.03.2016
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (04.04.2016) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.