Europäische Kommission stellt Europäischen Berufsausweis vor - leichterer Zugang zum Arbeitsmarkt für bestimmte Berufsgruppen in EU-Mitgliedstaaten
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Die Europäische Kommission hat am 18.01.2016 den Europäischen Berufsausweis (EBA) vorgestellt. Dieser soll es zukünftig bestimmten Berufsgruppen, wie Krankenpflegepersonal, Apothekern, Physiotherapeuten, Bergführern und Immobilienmaklern erleichtern, ihren Beruf in einem anderen EU-Mitgliedsland auszuüben.
Der Europäische Berufsausweis ist kein Ausweis im eigentlichen Sinne, sondern ein Prüfungs- und Anerkennungsverfahren von Ausbildungs- und Berufsabschlüssen auf elektronischem Wege. Wer sich in einem EU-Mitgliedsland zeitweise oder längerfristig niederlassen und dort seinen Beruf ausüben will, kann im Rahmen eines benutzerfreundlichen online-Verfahrens seine Qualifikationen prüfen und anerkennen lassen. Hierfür muss eine Registrierung und damit die Einrichtung eines persönlichen Kontos erfolgen, danach kann ein Antrag auf Anerkennung zusammen mit eingescannten Zeugnissen/Studiums- und Berufsabschlüssen erfolgen. Die Behörden des betreffenden Landes haben dann, abhängig von der Dauer des geplanten Aufenthaltes und des Berufes zwischen drei Wochen und drei Monaten Zeit, den Antrag zu prüfen und anzuerkennen oder ggfs. Nachbesserungen zu verlangen. Die Erstprüfung des Antrags und der Qualifikationsunterlagen erfolgt durch den Heimatstaat. Der Vorteil bei diesem neuen System: Sollte der angefragte Mitgliedstaat nicht innerhalb der vorgegebenen Frist reagieren, gilt der Antrag als genehmigt und der EBA erteilt. Der EBA gilt entweder befristet (18 Monate bei befristetem Aufenthalt) oder unbegrenzt (im Falle einer dauerhaften Niederlassung). Gegen einen ablehnenden Bescheid kann der Betroffene Rechtsmittel einlegen.
Die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU zuständige EU-Kommissarin, Elsbieta Bienkowska, sagte bei der Vorstellung des neuen Instruments: „Der Europäische Berufsausweis ist ein großer Schritt vorwärts, er ermöglicht es qualifizierten Europäern einfacher und schneller, dort zu arbeiten, wo ihre Kompetenzen gebraucht und gesucht werden. Er ist ein praktisches Hilfsmittel, das nicht nur den Fachleuten nutzt, sondern auch den Menschen, die ihre Dienstleistung brauchen. Das macht ihn zu einem weiteren Vorteil des Binnenmarktes“.
Zugleich macht die EU-Kommissarin deutlich, dass das System Absicherungen umfasst, das einen Missbrauch verhindern soll; so stellt z.B. ein Warnmechanismus sicher, dass Patienten und Verbraucher in der EU ausreichend geschützt sind. Dieser Warnmechanismus verpflichtet die zuständigen Behörden alle anderen EU-Mitgliedstaaten zu informieren, wenn Angehörigen von Gesundheitsberufen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten von Behörden oder Gerichten untersagt worden ist. Desgleichen müssen ausgesprochene Beschränkungen der beruflichen Tätigkeiten mitgeteilt werden.
Die Europäische Kommission plant, den EBA nach der Auswertung der gemachten praktischen Erfahrungen weitere mobile Berufe in das Anerkennungsverfahren aufzunehmen.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 18.01.2016
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (23.02.2016) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.