Europäische Union verstärkt Antwort auf hybride Bedrohungen und beschließt engere Kooperation mit der NATO
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Bereits Anfang April 2016 hat die Europäische Kommission gemeinsam mit der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik ein Konzept für die Abwehr sogenannter hybrider Bedrohungen, und damit zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten sowie Partnerländer gegen äußere Risiken vorgelegt und darin auch den Ausbau der Zusammenarbeit mit der NATO (Nordatlantisches Verteidigungsbündnis) zur Bekämpfung dieser Bedrohungen beschlossen.
Hybride Bedrohungen sind feindselige Handlungen, mit denen eine Region oder ein Staat destabilisiert werden soll. Dazu gehören die Vermischung von militärischer und ziviler Kriegführung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure wie verdeckte Militäroperationen, intensive Propaganda und wirtschaftliche Drangsalierung. Ziel aller dieser Handlungen ist nach EU-Ansicht, unmittelbaren Schaden anzurichten und Verwundbarkeiten auszunutzen, um Gesellschaften zu destabilisieren und durch Verschleierungstaktik Entscheidungsfindungen zu behindern.
Der jetzt vorgelegte Rahmen bietet für die EU-Kommission einen umfassenden Ansatz, mit dem gezielt und geschlossen reagiert werden kann und bezieht dafür alle relevanten Akteure ein und berücksichtigt alle politischen Maßnahmen und Instrumente. Der Aktionsrahmen hat die bisher bereits beschlossenen einschlägigen Konzepte mit einbezogen, dies sind die Europäische Sicherheitsagenda von April 2015, die EU-Strategie für die Cybersicherheit von Februar 2013, die EU-Strategie für eine sichere Energieversorgung von Mai 2014 und die EU-Strategie für maritime Sicherheit von Juni 2014.
Der Rahmen bündelt die Konzepte und Maßnahmen und schlägt 22 operative Maßnahmen vor, die folgende Ziele haben:
- Verbesserung des Bewusstseins für hybride Bedrohungen: Hierfür werden spezielle Mechanismen für den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten geschaffen und Maßnahmen für die strategische Kommunikation verbessert.
- Stärkung der Widerstandsfähigkeit: Dies soll vor allem für Bereiche gelten, die von entscheidender strategischer Bedeutung für die Sicherheit der EU als Ganzes ist, wie die Cybersicherheit, für lebenswichtige Infrastrukturen wie Energie, Verkehr und Raumfahrt, den Schutz des Finanzsystems und der öffentlichen Gesundheit sowie gegenseitige Unterstützung bei der Abwehr und Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung.
- Krisenprävention, Krisenreaktion und Krisenbewältigung: Hier geht es um die Vereinbarung wirksamer Verfahren und Prüfung der Anwendbarkeit der Solidaritätsklausel (Art. 222 AEUV) und der Beistandsklausel (Art. 42 Abs. 7 EUV) und der daraus resultierenden Konsequenzen und Maßnahmen.
- Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO sowie anderer Partnerorganisationen: Die Europäische Kommission betont zu diesem Punkt ausdrücklich die Unabhängigkeit der Beschlussfassung jeder Organisation.
Anlässlich der Vorlage des Aktionsrahmens erläuterte Federica Mogherini, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik: "In den letzten Jahren hat sich das Sicherheitsumfeld drastisch verändert. An den Außengrenzen der EU nehmen hybride Bedrohungen zu. Daher wurde der Ruf nach Anpassung und Ausbau der Kapazitäten der EU als Sicherheitsgarant laut. Innere und äußere Sicherheit müssen noch stärker miteinander verknüpft werden. Mit diesen neuen Vorschlägen wollen wir unsere Fähigkeit zur Abwehr hybrider Bedrohungen verbessern. In diesem Sinne werden wir auch die Zusammenarbeit und Koordinierung mit der NATO ausbauen."
Elżbieta Bieńkowska, EU-Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, sagte dazu: "Die EU muss zu einem Sicherheitsgaranten werden, der in der Lage ist, die sich wandelnden Bedrohungen, mit denen wir konfrontiert sind, vorherzusehen, sich darauf einzustellen und darauf zu reagieren. Dies bedeutet, dass wir unsere Resilienz und Sicherheit im Inneren erhöhen müssen und gleichzeitig unsere Fähigkeit zur Abwehr neuer äußerer Bedrohungen verbessern müssen. Mit diesem Rahmen vereinen wir unsere Kräfte, um gemeinsame hybride Bedrohungen besser bekämpfen zu können. Wir machen konkrete Vorschläge, wie die Union und die Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung ausbauen, die Resilienz verbessern, strategische Verwundbarkeiten angehen und eine koordinierte Reaktion vorbereiten können."
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 06.04.2016
- Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament
- Strategie der europäischen Union für maritime Sicherheit
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (13.05.2016) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.