Kartellrecht: Ab jetzt mehr Transparenz und geringere Kosten bei Kartenzahlungen
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Die Europäische Kommission begrüßt die seit Anfang Juni dieses Jahres geltenden neuen Vorschriften, mit denen Einzelhändler und Verbraucher durch eine transparentere Gestaltung der Kosten für Zahlungen mit Debit- oder Kreditkarten in die Lage versetzt werden, kostengünstigere Lösungen zu wählen. Alle Punkte der Verordnung über Interbankenentgelte finden fortan in vollem Umfang Anwendung.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Viele Verbraucher benutzen Zahlungskarten tagtäglich, um in Geschäften oder online einzukaufen. Über viele Jahre bestand wenig Klarheit über die Entgelte, die die Banken für diese Kartenzahlungen berechneten, obgleich letztlich die Verbraucher die Kosten zu tragen hatten." Die Verordnung über Interbankenentgelte sieht eine Begrenzung der Entgelte und eine transparentere Gestaltung von Kartenzahlungen vor. Vestager: "Das bedeutet für Millionen europäischer Verbraucher und Einzelhändler geringere Kosten."
Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill fügte hinzu: "Es ist gut, dass die verbleibenden Bestimmungen der Verordnung über Interbankenentgelte nun in Kraft getreten sind. Sie werden sowohl den Verbrauchern als auch den Zahlungsdienstleistern zugutekommen, denn die Grundregeln für den EU-Kartenzahlungsmarkt werden transparenter und klarer."
Im vergangenen Jahr wurden mit der Verordnung über Interbankenentgelte Obergrenzen festgesetzt für die wichtigste Komponente der Entgelte, die die Händler für die Annahme von Kartenzahlungen entrichten. Bezahlt ein Kunde mit einer Kredit- oder Debitkarte, so muss die Bank des Einzelhändlers ("Acquirer") ein Entgelt an die Bank entrichten, die die Zahlungskarte an den Kunden ausgegeben hat ("Emittent"). Von dem Endbetrag, den der Einzelhändler vom Acquirer für den Zahlungsvorgang erhält, wird dann das sogenannte Interbankenentgelt abgezogen.
Kartenzahlungen sind für die Einzelhändler nun mit erheblich geringeren Kosten verbunden, und auch die Akzeptanz von Karten in der EU dürfte steigen. Auf der Grundlage der Vorschriften können zusätzliche Entgelte auf von Verbrauchern geleistete Kartenzahlungen nahezu abgeschafft werden. Daher bringt diese Verordnung den europäischen Verbrauchern unmittelbare Vorteile."
Um das Problem der sehr unterschiedlichen und überhöhten Interbankenentgelte anzugehen, nahm die EU im Jahr 2015 die Verordnung über Interbankenentgelte an. Mit den ersten Vorschriften, die seit dem 9. Dezember 2015 gelten, wurden Obergrenzen für Interbankenentgelte bei Debit- und Kreditkarten eingeführt. Die jetzt in Kraft tretenden Vorschriften zielen auf ein effizienteres Funktionieren des Zahlungskartenmarktes ab.
Eine wichtige Änderung ist zum Beispiel die freie Wahl der bevorzugten Zahlungsart - Viele Zahlungskarten sind mit mehreren Akzeptanzmarken ausgestattet (sogenanntes "Co-badging"). Bislang wurde die bevorzugte Marke in der Regel von Emittenten oder Kartenzahlungssystemen ausgewählt, die ein Interesse daran hatten, die Marke zu wählen, die ihnen das höchste Interbankenentgelt einbringt. Die neuen Bestimmungen bieten den Verbrauchern die Möglichkeit, die kostengünstigste Marke zu wählen, und versetzen die Einzelhändler in die Lage, diese Marke zu begünstigen, um die Kosten möglichst gering zu halten. Die Einzelhändler werden auf ihren Zahlungsterminals eine bevorzugte Marke installieren können. Das letzte Wort haben dann die Verbraucher, wenn sie die Zahlung tätigen.
Quelle und weitere Informationen:
- Factsheet
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (22.06.2016) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.