Mehr Europäische Kommission schlägt verbindliches Transparenzregister für Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Ministerrat vor
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Die Europäische Kommission hat am 28. September 2016 einen Vorschlag für die Ausweitung des bereits existierenden Transparenzregisters auf alle drei EU-Organe (Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Ministerräte) gemacht und will damit eine ihrer zentralen Zusagen über mehr Durchsichtigkeit und Offenheit der EU-Entscheidungsprozesse erfüllen.
Nach dem jetzt vorgelegten Vorschlag soll es keine Treffen mehr mit EU-Entscheidungsträgern ohne vorherige Registrierung im sog. Transparenzregister geben. Den Bürgerinnen und Bürgern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, nachzulesen, welche Organisationen/Institutionen Einfluss auf die EU-"Gesetzgebung" und -Politikgestaltung nehmen. Daher legt der Vorschlag fest, welche Tätigkeiten und Einrichtungen unter die Bestimmungen des neuen Transparenzregisters fallen, stärkt die Überwachung und wirksame Durchsetzung des mit dem Register verbundenen Verhaltenskodexes für InteressenvertreterInnen durch mögliche Sanktionen und verbessert die Qualität der Daten durch gestraffte Anforderungen an die Dateieingabe und eine strengere Qualitätskontrolle. Ziel ist, der Öffentlichkeit Einsicht zu geben, wer Lobbyarbeit macht, welche Interessen aus welchem Bereich vertreten werden und welche Finanzen dafür ausgegeben werden. Denn die Bürgerinnen und Bürger haben nach Überzeugung der Europäischen Kommission ein Recht zu erfahren, wer Einfluss auf die EU-Rechtsetzung nimmt.
Das erweiterte Transparenzregister soll in Form einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Ministerrat beschlossen werden. Es baut damit auf dem bereits bestehendem Transparenzregister, das seit 2014 nicht nur für die Europäische Kommission sondern auch für das Europäische Parlament gilt, auf. Die Europäische Kommission veröffentlicht seit dem 01. Dezember 2014 Informationen über alle Treffen von Kommissionsmitgliedern, ihren Kabinettsmitgliedern und den GeneraldirektorInnen der Kommission mit InteressenvertreterInnen; die Europäische Kommission hat seitdem 4.000 Einträge vorgenommen.
Als Ergebnis einer vor dem heutigen Vorschlag durchgeführten Öffentlichen Konsultation hat die Europäische Kommission entschieden, VertreterInnen u.a. von lokalen und regionalen Behörden von der Eintragung in das Register zu befreien. Für diese Entscheidung hatten sich die Deutschen Kommunalen Spitzenverbände zuvor stark gemacht; auch der Landkreistag Nordrhein-Westfalen hatte zusammen mit seinen Mitgliedern (der Rhein-Kreis Neuss hatte ebenfalls eine eigene Stellungnahme bei der Europäischen Kommission eingereicht) für eine Ausnahme der kommunalen Ebene plädiert. Die Europäische Kommission folgte der Argumentation, dass die Aktivitäten der Behörden nicht mit denen von Wirtschaftslobbyisten gleichgesetzt werden können. Ausgenommen aus der Registrierungspflicht sind bereits und bleiben auch religiöse Vereinigungen, politische Parteien, Regierungsbehörden, Regierungen von Drittstaaten, zwischenstaatliche Organisationen und deren diplomatische Vertretungen.
Hintergrund:
Bereits in 2011 wurde mit einer Vereinbarung von Europäischer Kommission und Europäischem Parlament ein erstes Transparenzregister eingerichtet; dieses wurde im April 2014 aktualisiert und in Form einer Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen Europäischer Kommission und Europäischem Parlament abgeschlossen.
Kommissionspräsident Juncker hatte bereits in seinen Politischen Leitlinien eine größere Transparenz bei Kontakten mit Interessenträgern und Lobbyisten versprochen. Das zurzeit gültige Register ist eine freiwillige Verpflichtung und erfasst zurzeit 9.800 Einrichtungen, die an den daran gekoppelten Verhaltenskodex gebunden sind.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 28.09.2016
- EU-Nachrichten Nr. 15 vom 06.10.2016
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (07.11.2016) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.