Vom Spender zum Empfänger: Bessere Rückverfolgbarkeit von gespendetem Gewebe und Zellen
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Seit Anfang Oktober dieses Jahres ist eine EU-Plattform online, die es Medizinern und nationalen Behörden leichter macht, menschliches Gewebe und Zellen vom Spender bis zum Empfänger zurückzuverfolgen. Gewebe und Zellen wie Stammzellen, Knochenmark, Ei- oder Samenzellen müssen ab 29. April 2017 mit einem Einheitlichen Europäischen Code (Single European Code, SEC) gekennzeichnet sein, dem ihre grundlegenden Merkmale und Eigenschaften zu entnehmen sind. Die nun von der Kommission eingerichtete IT-Plattform (EU-Kodierungsplattform) macht schnelles Handeln möglich, wenn beispielsweise Gewebe oder Zellen eines Spenders schnell zurückgezogen werden müssen. Sie enthält Informationen aller 2.800 in der EU zugelassenen Gewebeeinrichtungen.
Entsprechend einer EU-Richtlinie müssen die EU-Staaten sicherstellen, dass menschliches Gewebe und Zellen, die in ihrem Gebiet gespendet, verarbeitet oder verteilt werden, vom Spender zum Empfänger und umgekehrt zurückverfolgt werden können. Die Europäische Kommission hatte die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein einheitliches Europäisches Kodierungssystem für Gewebe und Zellen zu schaffen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (13.10.2016) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.