E-Government: Europäische Kommission will digitale Behördendienste in der EU verstärkt miteinander verbinden – Deutschland führt als erstes EU-Mitgliedsland die Notifizierung des elektronischen Identifizierungsnachweises (eID) ein
Europa |
Am 27.09.2017 hat Deutschland als erstes EU-Mitgliedsland die Notifizierung des elektronischen Identitätsnachweises (eID) abgeschlossen. Damit können Firmen ein Gewerbe digital anmelden, die Steuererklärung einreichen, einen PKW anmelden oder sich ein Student/in auch an der Universität immatrikulieren. Mit dem Abschluss dieses Notifizierungsprozesses sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ab September 2018 ihre eigenen Verwaltungsverfahren für die deutsche Online-Ausweisfunktion zu öffnen.
Die Europäische Kommission begrüßte die Notifizierung und forderte die anderen EU-Mitgliedstaaten auf, ebenfalls elektronische Identifikationsmittel zu nutzen. Für den digitalen Binnenmarkt ist die Notifizierung erforderlich, damit alle nationalen eID's in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt und genutzt werden können. Sobald alle eID's voll funktionsfähig sind, werden Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen die Wahl haben, für den Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten in anderen Mitgliedstaaten die eID's zu nutzen, was vor allem die Vorgänge vereinfacht und beschleunigt.
Auf ihrem Treffen am 06.10.2017 in Tallinn bekräftigten die für den Bereich E-Government zuständigen Minister, die Einführung und Nutzung von elektronischen Identifizierungsnachweisen zu beschleunigen. Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, zuständig für den digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip und die EU-Kommissarin für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Mariya Gabriel, begrüßten die gemeinsame Erklärung von Tallinn: "Wir begrüßen die Zusage der europäischen Minister, die öffentlichen Verwaltungen in Europa zu modernisieren, das ist ein wichtiger Impuls für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft. Alle Europäer sollten wie zu Hause Zugang zu Online-Diensten in anderen Mitgliedstaaten haben und elektronische Transaktionen müssen im Binnenmarkt erheblich erleichtert werden."
Hintergrund:
Mit der eIDAS-Verordnung aus 2014 sollen die Identifizierungssysteme zwischen der EU-Mitgliedstaaten interoperabel und die Identifizierung für grenzüberschreitende Verwaltungsdienstleistungen EU-weit vereinheitlicht werden.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 27.09.2017
- EU-Aktuell vom 06.10.2017
- Artikel des EDIC Mittlerer Niederrhein vom 29.05.2017 unter der Rubrik "EU-Aktuell"
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (09.10.2017) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.