EU-Agrarpolitik: Künftig mehr Entscheidungsfreiheit und Flexibilität
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Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten künftig mehr Entscheidungsspielraum geben, wie und wo sie ihre Mittel aus der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) investieren. Dies ist Thema einer aktuellen Empfehlung der Europäischen Kommission zum Thema "Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft". Die Kommission zeigt in der Empfehlung Möglichkeiten auf, wie die älteste gemeinsame EU-Politik zukunftssicher gemacht werden kann. Einfachere Vorschriften und ein flexiblerer Ansatz sollen dafür sorgen, dass die Gemeinsame Agrarpolitik bei der Unterstützung der Landwirte greifbare Ergebnisse bringt und Anreize für eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft in der EU schafft.
Die Gemeinsame Agrarpolitik besteht seit 1962. Jyrki Katainen, der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident: "Wir müssen einerseits dafür sorgen, dass sie auch weiterhin gesunde Lebensmittel für die Verbraucher bereitstellt und Arbeitsplätze und Wachstum in ländlichen Gebieten schafft, andererseits muss sich die GAP aber auch parallel zu anderen Politikbereichen weiterentwickeln." Der Vorschlag der Kommission ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung und Vereinfachung der GAP, in den die Ergebnisse einer umfassenden Konsultation aller interessierten Kreise eingeflossen sind. Das neue, jetzt vorgeschlagene Modell wird für mehr Subsidiarität auf der Ebene der Mitgliedstaaten sorgen. Diese werden dazu aufgerufen, GAP-Strategiepläne zu erstellen, die die nationalen Maßnahmen der ersten und zweiten Säule enthalten und dadurch zu einer Vereinfachung, einer engeren Abstimmung zwischen den Maßnahmen und einer besseren Überwachung der Ergebnisse führen."
Phil Hogan, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, erklärte dazu: "Mit den Vorschlägen wird sichergestellt, dass die Gemeinsame Agrarpolitik zu neuen, zukunftsweisenden Zielen beiträgt, wie der Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors, der Förderung von Umweltpflege und Klimaschutz und der Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten. Gleichzeitig ist dies ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Umsetzung der GAP. Anstelle des derzeitigen Systems wird ein neuer Ansatz eingeführt, durch den die Mitgliedstaaten und Regionen viel mehr Möglichkeiten zur Mitwirkung erhalten."
Die Landwirte werden weiterhin im Rahmen von Direktzahlungen Unterstützung erhalten. Mit der Mitteilung wird weder den Ergebnissen der Debatte über die Zukunft der EU-Finanzen noch den Vorschlägen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vorgegriffen. Es werden einige – nicht erschöpfende – Möglichkeiten ausgelotet, wie eine gerechte und gezieltere Einkommensstützung für die Landwirte gewährleistet werden kann.
Der Klimawandel und der Druck auf die natürlichen Ressourcen werden der Landwirtschaft und der Lebensmittelerzeugung auch künftig zu schaffen machen. Die künftige GAP sollte bei Ressourceneffizienz, Umweltpflege und Klimaschutz ehrgeizigere Ziele verfolgen.
Weitere Vorschläge:
- Die Nutzung moderner Technologien sollte gefördert werden, um die Landwirte vor Ort zu unterstützen und für mehr Markttransparenz und Sicherheit zu sorgen.
- Junge Menschen sollten verstärkt für den Beruf des Landwirts gewonnen werden, wozu die Mitgliedstaaten ihre Befugnisse in Bereichen wie Grundsteuern, Planung und Qualifizierung nutzen sollten.
- Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit nachhaltiger landwirtschaftlicher Erzeugung, einschließlich Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz, sollte Rechnung getragen werden.
- Es sollte ein kohärentes Vorgehen aller Politikbereiche der EU im Einklang mit ihrer globalen Dimension, insbesondere in den Bereichen Handel, Migration und nachhaltige Entwicklung, angestrebt werden.
- Eine EU-Plattform für das Risikomanagement sollte eingerichtet werden und klären, wie Landwirten am besten geholfen werden kann, mit den Ungewissheiten im Zusammenhang mit dem Klima, den Schwankungen auf den Märkten und anderen Risiken klarzukommen.
Die Kommission wird die entsprechenden Gesetzgebungsvorschläge zur Umsetzung der dargelegten Ziele vor dem Sommer 2018 im Anschluss an den Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen vorlegen.
Weitere Informationen:
EU-Aktuell vom 29.11.2017
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