EU und Japan schließen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ab
Europa |
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Japans Premierminister Shinzo Abe haben die Einigung über das seit 2013 verhandelte Wirtschaftsabkommen bekanntgegeben. Beim EU-Japan-Gipfeltreffen im vergangenen Juli hatten sich beide Seiten bereits auf eine gemeinsame politische Vereinbarung geeinigt. Nun haben sich Handelskommissarin Cecilia Malmström und der japanische Wirtschaftsminister über die letzten noch offenen Punkte verständigt. Damit kann das größte jemals von der EU ausgehandelte bilaterale Freihandelsabkommen nach Zustimmung durch Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten möglicherweise schon 2019 in Kraft treten.
Juncker begrüßte die Einigung gegen Protektionismus und für offenen Handel. "Das ist die EU von ihrer besten Seite. Die EU und Japan senden eine starke Botschaft aus zur Verteidigung eines offenen, fairen und regelbasierten Handels." Das Abkommen verankere gemeinsame Werte und Prinzipien und bringe spürbare Vorteile für beide Seiten, während es die jeweiligen Empfindlichkeiten berücksichtige.
"Wir halten unser Versprechen, das Win-Win-Abkommen noch in diesem Jahr abzuschließen", freute sich auch Handelskommissarin Malmström. "Die EU und Japan teilen eine gemeinsame Vision von einer offenen und regelbasierten Weltwirtschaft, die höchste Standards garantiert. Das Potenzial des Abkommens ist enorm und ich freue mich, dass die EU und Japan auf gutem Weg sind, das Abkommen nächstes Jahr zu unterzeichnen."
Ausgeklammert aus dem Abkommen ist die Investitionsgerichtsbarkeit, da die EU-Kommission das veraltete System nicht anerkennt. Die Verhandlungen über diesem Bereich werden daher weiter fortgesetzt.
EU-Firmen exportieren jährlich Waren im Wert von über 58 Milliarden Euro und Dienstleistungen im Wert von mehr als 28 Milliarden Euro nach Japan. Europäische Unternehmen stehen jedoch beim Export nach Japan vor Handelshemmnissen, die ihnen den Wettbewerb erschweren.
Das Handelsabkommen mit Japan hat daher zum Ziel:
- diese Hemmnisse zu beseitigen
- zur Ausgestaltung globaler Handelsregeln beizutragen, die unseren hohen Standards und unseren gemeinsamen Werten gerecht werden
- ein deutliches Signal dahin gehend auszusenden, dass zwei der größten Volkswirtschaften der Welt Protektionismus ablehnen
2013 erteilten die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission den Auftrag, Verhandlungen mit Japan einzuleiten. Am 6. Juli 2017 haben die Europäische Union und Japan eine Grundsatzeinigung über die wichtigsten Elemente des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Japan erzielt.
Parallel dazu verhandelt die EU auch über ein strategisches Partnerschaftsabkommen mit Japan.
Quelle und weitere Informationen:
EU-Aktuell vom 08.12.2017
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (13.12.2017) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.