Europäische Kommission legt Fahrplan für die weitere Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion vor
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Am 06.12.2017 legte die Europäische Kommission einen Fahrplan mit der Benennung von konkreten Maßnahmen in den kommenden 18 Monaten für die weitere Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion vor, der von den Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel am 14. Und 15.12.2017 diskutiert wurde. Das übergeordnete Ziel der Vertiefung ist die Stärkung der Einheit der EU-Mitgliedstaaten und die Sicherheit des Währungsverbundes auch in der Zukunft. Gleichzeitig sollen durch die verstärkenden Maßnahmen Arbeitsplätze geschaffen, das Wachstum angekurbelt und mehr Investitionen stimuliert werden. "Nach den Krisenjahren ist es nun an der Zeit, Europas Zukunft in unsere Hände zu nehmen. Dank des robusten Wirtschaftswachstums können wir heute weiter voranschreiten und Maßnahmen für eine enger vereinte, effizientere und demokratischere Wirtschafts- und Währungsunion ergreifen, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt", sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.
Die Europäische Kommission betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise nicht von Europa ausgelöst worden sei, doch hätten die Auswirkungen nach dem Zusammenbruch der Lehmann Brothers Bank in den USA institutionelle Schwächen des Währungsgebietes offengelegt, die jetzt angegangen werden müssten, um die EU so Kommissar Günther Oettinger, "wetterfest" für die Zukunft zu machen. Die Zeit sei günstig, denn knapp zehn Jahre nach Beginn der Krise könnten die EU-Mitgliedstaaten nach entschlossenem Handeln auf allen Ebenen auf einen soliden Aufschwung mit Wirtschaftswachstum verweisen; die Arbeitslosigkeit sei so niedrig wie 2008, der Geschäftsklimaindex so hoch wie seit dem Jahr 2000 nicht mehr. Und schließlich sei die Zustimmung der Bürger/innen in den EU-Mitgliedstaaten zum Euro nie so hoch wie heute - gemäß einer am 6.12.2017 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage zur Einstellung zum Euro in den Mitgliedstaaten sind 64 Prozent der Befragten der Ansicht, dass der Euro gut für ihr Land sei.
Der Fahrplan sieht vier Hauptinitiativen vor
1. Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds (EWF)
Mit der vorgeschlagenen Überführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in einen Europäischen Währungsfonds (EWF) will die Europäische Kommission sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten weiterhin Finanzhilfen (z.B. Darlehen und Kredite) in Krisenzeiten erhalten können und dies auch unabhängiger vom Internationalen Währungsfonds geschehen kann. Der ESM, der zurzeit noch ca. 500 Mrd. Euro bereithält, hat seit dem Ausbruch der Griechenlandkrise durch die Vergabe von Kreditfaszilitäten (mit angeschlossenem strukturellem Anpassungsprogramm) an EU-Länder in finanziellen Schwierigkeiten oder mit Bankenkrisen, sichergestellt, dass diese liquide blieben und damit auf Dauer nicht vollständig vom Kapitalmarkt abgeschnitten waren. Die Europäische Kommission schlägt vor, die gegenwärtige Struktur des ESM mit Kontrolle durch die Mitgliedstaaten und die nationalen Parlamente (d.h. auch vorherige Zustimmung des Bundestages) aufrecht zu erhalten (siehe hierzu ausführlich EU-Informationen des Europe Direct Informationszentrums Mittlerer Niederrhein vom Juli 2013, website: www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/europabuero/formulare-publikationen/EU-InfosEDIMN-2013-07.pdf). Mit einer institutionellen Verankerung im EU-Rechtsrahmen könnte zugleich die jetzige Ausleihkapazität von 500 Mrd. Euro erhöht werden, was gleichzeitig die Möglichkeit eröffnen würde, für den Bankenabwicklungsfonds die Kreditfunktion zu übernehmen, wenn dieser bei größeren Bankenkrisen in einzelnen oder mehreren EU-Mitgliedstaaten nicht ausreichend Finanzmittel aufweisen würde. Das ausgeliehene Geld müsste der Bankenabwicklungsfonds später wieder an den EWF zurückzahlen. Im Zuge der Gründung des EWF wäre auch eine schnellere Beschlussfassung in dringenden Fällen und eine direktere Einbindung des EWF in die Verwaltung der Finanzhilfeprogramme vorgesehen. Mit zunehmender Stabilisierung könnte der EWF neue Finanzinstrumente entwickeln, um die Mitgliedstaaten in unterschiedlich gearteten Krisen und mit angepassten Hilfen zu unterstützen.
2. Überführung des Fiskalpakts - "Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion" - in den Vertrag von Lissabon
Im Jahr 2012 hatten sich 25 Mitgliedstaaten (außer Großbritannien und Tschechien, Kroatien war noch kein EU-Mitglied) im Zuge der Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise verpflichtet, den Stabilitäts- und Währungspakts einzuhalten; damit verbunden war die Verpflichtung ausgeglichene Haushalte vorzulegen, und diese Verpflichtung in das nationale Recht aufzunehmen; nur wenn diese Übernahme in die nationale Gesetzgebung erfolgt war, konnte und kann auch eine finanzielle Unterstützung durch den ESM erfolgen. Mit Inkrafttreten des Pakts erfolgte die Einleitung eines Defizitverfahrens automatisch (jährliche Neuverschuldung höher als 3 %) und Mitgliedstaaten, die sich in einem sog. Defizitverfahren befinden, müssen ein Wirtschaftspartnerschaftsprogramm (mit Darlegung der notwendigen Strukturreformen) vorlegen.
Schließlich hatten sich die unterzeichnenden Mitgliedstaaten verpflichtet, den Inhalt des Vertrages in das Unionsrecht, also in den Vertrag von Lissabon zu übernehmen. Das Europäische Parlament hat sich dieser Forderung angeschlossen.
Vor diesem Hintergrund legte die Europäische Kommission jetzt den Vorschlag zur Überführung vor.
3. Mitteilung über ein neues Haushaltsinstrument für ein stabiles Euro-Währungsgebiet
In der Mitteilung legt die Europäische Kommission dar, wie die EU-Mitgliedstaaten bei verschiedenen Szenarien im Zusammenhang mit der EU-Regionlpolitik und einem möglichen Beitritt zum Euro unterstützt werden können:
- Instrument zur Unterstützung von Reformen und technische Unterstützung auf Antrag der Mitgliedstaaten durch Finanzmittel aus den EU-Strukturfonds; dieses soll im Rahmen einer Pilotphase getestet werden. Die Reformprogramme sollen im Rahmen des Europäischen Semesters vom jeweiligen Staat vorgeschlagen, festgelegt und auch überwacht werden. Die EU-Staaten mit besonders hohen Haushaltsdefiziten sollen besonders von dem Instrument profitieren.
Im Vorgriff auf dieses Instrument schlägt die Europäische Kommission vor, die Finanzmittel des zu Beginn des Jahres eingerichteten Programms zur Unterstützung von Strukturreformen auf 300 Mio. Euro bis 2020 zu erhöhen. - Eine besondere Konvergenzförderung für Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet beitreten wollen durch Unterstützung aus dem ESM/EWF
- Endgültige Absicherung der Bankenunion bis 2019 über den ESM/EWF
- Stabilisierungsfonds, um bei größeren Finanz- und Wirtschaftsschocks die Investitionsfähigkeit der Mitgliedstaaten zu erhalten. Zu dem Fonds erläuterte Pierre Moscovici, zuständiger EU-Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll, die Pläne "werden nicht und dürfen nicht zu einem dauerhaften Transfer zwischen Mitgliedstaaten führen".
Die für die vier Instrumente erforderlichen Initiativen will die Europäische Kommission zusammen mit dem Mittelfristigen Finanzrahmen(Finanzplanung nach 2020) vorlegen, die bis möglichst 2019 Gültigkeit erlangen sollen
Anlässlich der Vorlage der Vorschläge sagte Günther Oettinger, Kommissar für Haushalt und Personal: "Wir legen jetzt Vorschläge vor, wie die Instrumente strukturiert sein sollen, welche Aufgabe sie wahrnehmen könnten. Die konkrete Programmierung folgt dann im Zuge des mehrjährigen Finanzrahmens. Und die Mittelausstattung hängt davon ab, wie groß die Einnahmeseite eines Finanzrahmens sein wird. Sie erinnern sich, im Jahre 2013 war die Einnahme auf maximal 1 Prozent des europäischen Bruttonationaleinkommens beschränkt. Mit der Brexit-Lücke und mit neuen Aufgaben wie Verteidigungsforschung, Grenzschutz, Migration, Flüchtlingsaufgabe und Entwicklungshilfe kommen wir mit 1 Prozent wohl nicht mehr hin, ohne unseren großen Programmen entscheidenden Schaden zuzufügen. Deswegen werden wir in der Kommission einen etwas höheren Einnahmerahmen beraten müssen. Ich rede nicht von 2 Prozent oder mehr, denn wir brauchen am Ende Einstimmigkeit. Wir brauchen alle nationalen Regierungen und auch die nationalen Parlamente. Aber wir haben gute Argumente. Bei der letzten Krise waren wir nicht vorbereitet. Sie war für unsere Bürger in ganz Europa, für unsere Steuerzahler in jedem Mitgliedstaat - in den Niederlanden, in Frankreich, in Italien, in Irland, in Portugal, in Deutschland - viel teurer, als wenn man jetzt sinnvoll über den europäischen Haushalt Instrumente gründet und investieren kann. Unsere Vorschläge werden maßvoll sein. Sie kosten Geld, aber sie sind für eine künftige Krise weit kostengünstiger als eine Wiederholung der Krise 2007 bis 2012."
4. Mitteilung über die Einrichtung eines europäischen Wirtschafts- und Finanzministers
In seiner Rede zur Lage der Union im September 2017 hatte Kommissionspräsident Juncker bereits den Posten des Wirtschafts- und Finanzministers der EU als mögliche Option für die kommende Europäische Kommission vorgeschlagen; dieser soll Vize-Präsident der Europäischen Kommission und zugleich Vorsitzender der Eurogruppe werden und die wirtschaftspolitische Kompetenz und Entscheidungsfindung für das Euro-Währungsgebiet stärken. In diesem Zusammenhang betont die Europäische Kommission in ihrem jetzigen Vorschlag, dass die nationalen Zuständigkeiten durch den neuen Posten nicht berührt würden.
Nach dem bisherigen Verfahren wählen die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten aus ihren Reihen den Vorsitzenden der Eurogruppe, der derzeitige Vorsitzende ist der portugiesische Finanzminister Mario Centeno, der Anfang Dezember für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt wurde.
Den Plan von Emanuel Macron, dem französischen Staatspräsidenten, einen eigenen Eurohaushalt zu schaffen, griff die Europäische Kommission nicht auf. Zu diesem Punkt sagte Oettinger, Reformen und wirtschaftliche Schocks seien Herausforderungen für alle EU-Mitgliedstaaten, daher sei es besser, den EU-Haushalt generell zu stärken. Die 19 EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt hätten, stünden bereits für 85 Prozent der EU-Wirtschaftskraft; daher mache es wenig Sinn, ein Extra-Budget aufzulegen und damit einige EU-Mitgliedsländer auszuschließen. "Mit jedem neuen Eurozonen-Mitglied wird ein eigener Eurozonen-Haushalt weniger sinnvoll", sagte Oettinger
Auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs am 15. und 16.12.2017 wurden die o.g. Themen diskutiert; dabei bestand breites Einvernehmen hinsichtlich der Einführung einer gemeinsamen Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds, möglicherweise in Form einer Kreditlinie des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der Weiterentwicklung des ESM zu einem "Europäischen Währungsfonds" und der Weiterentwicklung des Fahrplans des Rates Wirtschaft und Finanzen vom Juni 2016 zur Vollendung der Bankenunion einschließlich der schrittweisen Einführung eines europäischen Einlagensicherungssystems.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 06.12.2017
- Europäischer Rat, 14./15.12.2017
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