Europäische Kommission stellt Programm zur Unterstützung von Strukturreformen in den EU-Mitgliedstaaten vor
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Am 08.02.2017 haben sich Unterhändler der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrates auf ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen in den EU-Mitgliedstaaten geeinigt. Das Programm, das über den Zeitraum 2017 - 2020 ein Finanzvolumen von 142,8 Mio. € umfasst, sieht die Finanzierung von technischer Hilfe für EU-Mitgliedstaaten vor, die Unterstützung bei Strukturreformen benötigen, um EU-Programme in ihrem Land sinnvoll ausnutzen und umsetzen zu können.
Die technische Unterstützung wird gewährt für Reformen in der Justiz, der Verwaltung der öffentlichen Finanzen und der Steuerverwaltung, für den Kampf gegen Betrug, Korruption und Geldwäsche. Die Mitgliedstaaten müssen die Finanzhilfe beantragen und können finanzielle Mittel auch für Reformen in der Wirtschaft, zur Verbesserung der Arbeitsmarktstrukturen, z.B. für Qualifikationskurse beantragen, die Arbeitssuchende und Arbeitnehmer mit der notwendigen beruflichen Bildung ausstatten, um auf dem heutigen Arbeitsmarkt mithalten zu können.
Der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissar, Dimitris Avramopoulos, sagte zur Erläuterung: "Die heutige politische Einigung ist ein wichtiger neuer Schritt zur Verstärkung der Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten. Sie ebnet den Weg für die Kommission, gezielte und maßgeschneiderte Expertise bereitzustellen, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die von ihnen für notwendig erachteten Reformen durchzuführen, damit ihre Volkswirtschaften wettbewerbsfähiger und investitionsfreundlicher werden, was zu einem stärkeren Wirtschaftswachstum und mehr Arbeitsplätzen führt. Wir sehen einer förmlichen Vereinbarung durch die beiden Institutionen mit Zuversicht entgegen, sodass die Arbeit losgehen kann."
Der für die Beratung der EU-Mitgliedstaaten zuständige Unterstützungsdienst für Strukturreformen (Structural Reform Support Service = SRSS) wurde im Juli 2015 eingerichtet, um Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Reformen zu helfen, um hierdurch infrage kommende EU-Förderprogramme effektiv und effizient ausnutzen zu können. Die Dienste des Programms wurden eingerichtet im Rahmen der Unterstützungsangebote des Europäischen Semesters und der wirtschaftspolitischen Koordinierung mit seinen festgelegten Prioritäten. Der SRSS hilft zur Zeit in neun EU-Mitgliedstaaten.
Der Unterstützungsdienst greift bei seiner Beratungstätigkeit auf bewährte best practices aus allen EU-Mitgliedstaaten, von internationalen Organisationen und einer Reihe von Dienststellen der Europäischen Kommission zurück.
Nach der endgültigen Einigung auf den technischen Text soll das EU-Programm durch den Ausschuss der Ständigen Vertreter (=AStV der EU-Mitgliedstaaten) verabschiedet und dann dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 09.02.2017
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