Europäische Kommission will EU-Bankenunion bis 2018 vollenden
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Am 11.10.2017 hat die Europäische Kommission neue Vorschläge gemacht, um die von ihr angestrebte Bankenunion in der EU vollständig zu machen und rechtzeitig vor der Europawahl in 2019 alle notwendigen „gesetzlichen“ Maßnahmen abzuschließen.
In ihrem Bericht führt die Europäische Kommission aus, dass eines der wichtigsten Instrumente der EU ihre Bürgerinnen und Bürger vor neuen Finanzkrisen zu schützen, die europäische Bankenunion sei. So gebe es zwischenzeitlich die Bankenaufsicht der EZB über die systemrelevanten Banken in allen Euroländern und Abwicklungsregeln für Banken in Schieflage (u.a. Bankenabwicklungsfonds). Um die Bankenunion aber wirklich stabil zu machen, fehlen nach Ansicht von Kommissionspräsident Juncker und dem Vize-Präsidenten der Europäischen Kommission, Valdis Dombrowskis, der zugleich EU-Kommissar für den Euro und den sozialen Dialog ist, noch wichtige Bestandteile, wie das Europäische Einlagensicherungssystem (das insbesondere in Deutschland auf erheblichen Widerstand stößt) und die Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds.
Die Europäische Kommission ist überzeugt, dass eine vollständige Bankenunion zusammen mit der Kapitalmarktunion zu einem stabilen und integrierten Finanzsystem in der EU führen werde.
Das Europäische Einlagensicherungssystem (EDIS) hatte die Europäische Kommission bereits in 2015 vorgeschlagen, die Umsetzung konnte jedoch bisher wegen Widerständen in einigen EU-Mitgliedstaaten nicht realisiert worden. Jetzt legt sie einen neuen Vorschlag vor, der den Aufbau in zwei Phasen vorsieht: In einer ersten Rückversicherungsphase soll es nur eine Liquiditätsdeckung für die nationalen Einlagensicherungssysteme geben. Die Finanzmittel müssen die nationalen Systeme vollständig zurückzahlen und Verluste sollen auf nationaler Ebene zurückgezahlt werden. In einer zweiten Phase bis 2024 sollen auch evtl. Verluste über das EDIS gedeckt werden.
Zur Verringerung der Risiken verweist die Europäische Kommission auf ihre seinerzeitigen Vorschläge vom November 2016. Zudem hätten die EU-Finanzminister im Juli 2018 einen Aktionsplan zum Risikoabbau vereinbart; hierzu will sie im Frühjahr 2018 neue Vorschläge vorlegen, u.a. ein Modell für nationale Vermögensgesellschaften und mögliche Vorschriften für „aufsichtliche Rettungsschirme gegen die Unterausstattung neuer notleidender Kredite“.
Der Europäische Währungsfonds (EWS) soll aus dem bisherigen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) entstehen und zum Schutz des Euro dafür sorgen, dass immer ausreichend Finanzmittel vorhanden sind, wenn z.B. eine Großbank oder mehrere kleinere Banken in eine Krise geraten und Kredite benötigen bzw. ganz abgewickelt werden müssen. So soll sichergestellt werden, dass die Abwicklung von Banken nicht von den Steuerzahlern getragen werden muss. Die entsprechenden Vorschläge zur Errichtung eines Europäischen Währungsfonds will die Europäische Kommission zum Gipfel der Staats- und Regierungschefs im Dezember 2017 vorlegen. Zu diesem Komplex gehört auch ein angekündigter Vorschlag, der große Wertpapierfirmen unter bestimmten Bedingungen als Kreditinstitute einstufen will, um sie der Europäischen Bankenaufsicht unterstellen zu können.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (13.10.2017) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.