Lehren aus Dieselgate: Kommission kann künftig EU-weite Rückrufe starten
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Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich darauf geeinigt, für bessere Qualität und für eine stärkere Unabhängigkeit bei der Typgenehmigung und Prüfung von Fahrzeugen zu sorgen. Zudem sollen Fahrzeuge, die bereits auf dem Markt sind, verstärkt überprüft werden. Durch eine europäische Aufsicht soll das Gesamtsystem gestärkt werden. "Mit strengeren und strenger kontrollierten Vorschriften hat die Automobilindustrie die Chance, das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen. Nur ein paar Wochen nach den Vorschlägen der Kommission für eine saubere Mobilität ist die heutige Einigung ein weiterer Meilenstein in den umfassenderen Bemühungen der EU, die weltweit führende Stellung unserer Automobilindustrie bei sauberen und sicheren Fahrzeugen zu festigen", erklärt Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen.
Die Legislativorgane der EU haben eine Einigung über den Kommissionsvorschlag vom Januar 2016 für eine grundlegende Überarbeitung der Rahmenvorschriften für die Typgenehmigung erzielt. Diese Vorschriften regeln das Verfahren für die Bescheinigung, dass ein Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt, um auf den Markt gebracht zu werden, und die strenge Überprüfung der laufenden Einhaltung der EU-Vorschriften durch den Hersteller.
Dieselgate habe, so EU-Industriekommissarin Elżbieta Bieńkowska, die Schwäche unseres Regelungs- und Marktüberwachungssystems offenbart. "Wir wissen, dass einige Fahrzeughersteller betrogen und viele andere Schlupflöcher genutzt haben. Um dem ein Ende zu bereiten, nehmen wir eine Generalüberholung des Systems vor." Nach fast zwei Jahren Verhandlungen bleiben die wichtigsten Vorschläge der EU-Kommission aufrechterhalten, darunter konkrete Befugnisse der EU zur Beaufsichtigung und Durchsetzung. In Zukunft werde die Kommission in der Lage sein, Kontrollen an Fahrzeugen durchzuführen, EU-weite Rückrufe zu starten und bei Verstößen gegen die Rechtsvorschriften Bußgelder bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug verhängen.
Die vorläufige politische Einigung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission in sogenannten Trilogverhandlungen erzielt wurde, muss nun vom Europäischen Parlament und dem Rat förmlich gebilligt werden. Nachdem die Verordnung angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht wurde, gilt sie unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
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