Zuständiger EU-Ministerrat befürwortet die Europäische Säule sozialer Rechte und einigt sich auf Reform der Entsenderichtlinie
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Auf ihrer Tagung am 23. Oktober 2017 haben die Minister des Rates "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" in Luxemburg ein einstimmiges Votum für die Säule sozialer Rechte abgegeben und eine allgemeine Einigung zur Überarbeitung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern erzielt. Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin, Marianne Thyssen, begrüßte die positiven Entscheidungen und erklärte "Diese Ratstagung ist ein wichtiger Meilenstein für das soziale Europa. Die einstimmige Unterstützung für die europäische Säule sozialer Rechte zeigt, dass alle Mitgliedstaaten sich angesichts solcher Herausforderungen wie der Alterung der Gesellschaft, der Globalisierung und der Digitalisierung für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen in der ganzen Union einsetzen". Was die Einigung über die Entsendung von Arbeitnehmern angeht, so hat die Kommission von Anfang an den Grundsatz der "gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort" vertreten. Ich freue mich über die breite Unterstützung durch die Mitgliedstaaten. Das ist fair gegenüber den entsandten Arbeitskräften, die es verdienen, unter den gleichen Bedingungen zu arbeiten, und gegenüber den örtlichen Beschäftigten und Arbeitgebern, die keinen Unterbietungswettbewerb wollen. Es zeigt, dass wir uns in Europa an einen Tisch setzen und einen Dialog führen können, der schließlich zu einer gerechten und ausgewogenen Vereinbarung führt", führte Thyssen weiter aus.
Nach der politischen Einigung werden entsandte ArbeitnehmerInnen grundsätzlich den gleichen Vorschriften für Entlohnung und Arbeitsbedingungen unterliegen wie die Arbeitskräfte am Ort der Entsendung. Damit wird umgesetzt, was Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der EU 2015 und seinen Politischen Leitlinien beschlossen hatte, nämlich den Grundsatz der "gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort".
Die Einigung war möglich geworden, weil in der vergangenen Woche eine Einigung im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments gefunden worden war. Im Zusammenhang mit dem Entscheidungsprozess dankte EU-Kommissarin Thyssen dem estnischen Ratsvorsitz für seine hervorragende Arbeit in dieser Angelegenheit und forderte gleichzeitig das Europäische Parlament (Plenum) und den Ministerrat auf, die Beratungen mit der Europäischen Kommission für eine endgültige Einigung fortzusetzen und schließlich den Vorschlag formal anzunehmen.
Hintergrund:
In seiner Rede zur Lage der EU 2015 hatte Kommissionspräsident Juncker erstmals das Vorhaben der sozialen Säule formuliert: Er wolle "eine europäische Säule sozialer Rechte entwickeln, die die sich verändernden Realitäten in den europäischen Gesellschaften und in der Arbeitswelt widerspiegelt". Daraufhin war ein von der Europäischen Kommission erster Entwurf der Säule am 08.03.2016 vorgestellt und dann eine breit angelegte Konsultation von EU-Mitgliedstaaten, EU-Institutionen, Sozialpartnern, Zivilgesellschaft und BürgerInnen durchgeführt worden. Am 26.04.2016 legte die Europäische Kommission nach Auswertung der Konsultation einen endgültigen Text vor, der 20 Grundsätze und Rechte zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Sozialsysteme festlegt. Für die Europäische Kommission ist dies ein weiterer Schritt auf dem Weg zu besseren Arbeits- und Lebensbedingungen in Europa.
Die Reform der Entsenderichtlinie gehört für die Europäische Kommission zu den wichtigsten Initiativen, die Kommissionspräsident Juncker bereits in seiner "Bewerbungsrede" vor dem Europäischen Parlament am 15. Juni 2014 erwähnte: Er werde "dafür Sorge tragen, dass die Entsenderichtlinie streng umgesetzt wird, und ich werde eine gezielte Überprüfung dieser Richtlinie auf den Weg bringen, um sicherzustellen, dass Sozialdumping in der Europäischen Union keinen Platz hat. In unserer Union sollte gleiche Arbeit am gleichen Ort gleich vergütet werden."
In seiner Rede zur Lage der Union am 13. September 2017 bekräftigte der Präsident sein Versprechen: "In einer Union der Gleichberechtigten kann es keine Arbeitnehmer zweiter Klasse geben. Menschen, die die gleiche Arbeit am gleichen Ort verrichten, sollen das gleiche Gehalt bekommen. Diesem Ziel dienen die Kommissionsvorschläge zur Entsendung von Arbeitskräften."
Die Kommission hatte den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern von 1996 am 8. März 2016 vorgelegt. Er beruht auf dem Grundsatz der "gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort", dem zufolge entsandte ArbeitnehmerInnen grundsätzlich den gleichen Vorschriften für Entlohnung und Arbeitsbedingungen unterliegen werden wie die Arbeitskräfte am Ort der Entsendung. Der Vorschlag ergänzt die Richtlinie zur Durchsetzung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern von 2014, mit der neue Instrumente zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den für die Entsendung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eingeführt wurden.
Wie in seiner Rede zur Lage der Union am 13.09.2017 angekündigt hat, wird die Europäische Kommission in 2018 eine Europäische Arbeitsbehörde ins Leben rufen, deren Aufgabe es sein wird, die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten auf allen Ebenen zu stärken und in grenzüberschreitenden Fällen bessere Lösungen zu finden. Außerdem will die Europäische Kommission weitere Initiativen zur Förderung von fairer Mobilität vorschlagen, so z.B. eine europäische Sozialversicherungsnummer, die aufzeigen soll, welche Ansprüche dem Betroffenen im Bereich der sozialen Sicherheit zustehen und wie diese (geltend") geltend gemacht werden können.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 24.10.2017
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (26.10.2017) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.