Annäherung im Handelsstreit zwischen EU und USA
Europa |
Treffen des Kommissionspräsidenten Juncker und des amerikanischen Präsidenten Trump in Washington
Bei dem Treffen des Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker mit dem amerikanischen Präsidenten Donald Trump am 25.07.2018 haben sich beide Seiten vereinbart, weitere Gespräche über den Abbau von Handelsbarrieren aufzunehmen, auf angedrohte Zölle zu verzichten und die bestehenden US-Zölle auf Stahl und Aluminium sowie die EU-Gegenzölle neu zu bewerten. Beide Seiten wollen einen Dialog über Regulierungsstandards aufnehmen und bei der Reform der Welthandelsorganisation zusammenarbeiten.
Laut der nach dem Treffen veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung einigten sich Präsident Juncker und Präsident Trump auf die Einleitung "einer neuen Phase in den Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union - einer Phase enger Freundschaft, starker Handelsbeziehungen, von denen beide Seiten profitieren werden, der besseren Zusammenarbeit für Sicherheit und Wohlstand weltweit und des gemeinsamen Kampfes gegen den Terrorismus". Weiter heißt es: "Bereits heute unterhalten die Vereinigten Staaten und die Europäische Union bilaterale Handelsbeziehungen im Wert von 1 Billion Dollar - die größte Wirtschaftsbeziehung der Welt. Wir wollen diese Handelsbeziehungen zum Nutzen aller amerikanischen und europäischen Bürger weiter stärken."
Die EU und die USA vereinbarten daher Gespräche über den Abbau von Handelshemmnissen. Beide Parteien waren sich einig, dass auf die Abschaffung von Zöllen, nichttarifären Handelshemmnissen und Subventionen für nichtautomobile Industrieerzeugnisse hingearbeitet werden soll. Man wolle sich auch für den Abbau von Hemmnissen und den Ausbau des Handels mit Dienstleistungen, Chemikalien, Arzneimitteln, Medizinprodukten und Sojabohnen einsetzen. So heißt es hierzu in der Gemeinsamen Erklärung: "Dies wird die Märkte für Landwirte und Arbeitnehmer öffnen, die Investitionen erhöhen und zu mehr Wohlstand sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in der Europäischen Union führen. Das wird den Handel auch fairer und gegenseitiger machen.
Zweitens haben wir heute vereinbart, unsere strategische Zusammenarbeit im Energiebereich zu verstärken. Die Europäische Union will mehr verflüssigtes Erdgas (LNG) aus den USA importieren, um ihre Energieversorgung zu diversifizieren.
Drittens haben wir heute vereinbart, einen engen Dialog über Normen einzuleiten, um den Handel zu erleichtern, bürokratische Hindernisse abzubauen und die Kosten zu senken.
Viertens haben wir heute vereinbart, unsere Kräfte zu bündeln, um amerikanische und europäische Unternehmen besser vor unlauteren globalen Handelspraktiken zu schützen. Wir werden daher eng mit gleichgesinnten Partnern zusammenarbeiten, um die WTO zu reformieren und unlautere Handelspraktiken wie den Diebstahl geistigen Eigentums, den erzwungenen Technologietransfer, Industriesubventionen, Verzerrungen durch staatliche Unternehmen und Überkapazitäten zu bekämpfen.
Vor diesem Hintergrund kamen Juncker und Trump überein, eine Arbeitsgruppe einzusetzen und während der Zeit der Verhandlungen keine neuen Zölle einzuführen.
"Wir haben beschlossen, umgehend eine Arbeitsgruppe unserer engsten Berater einzusetzen, um diese gemeinsame Agenda voranzutreiben. Darüber hinaus wird die Gruppe kurzfristige Maßnahmen zur Erleichterung des Handelsaustauschs ermitteln und bestehende Zollmaßnahmen bewerten. Während wir daran arbeiten, werden wir nicht gegen den Geist dieses Abkommens verstoßen, es sei denn, eine der Parteien beendet die Verhandlungen. Wir wollen auch die Fragen der Stahl- und Aluminiumtarife und der Vergeltungstarife lösen", heißt es abschließend in der Gemeinsamen Erklärung.
Die Reaktionen auf die vorläufige Einigung waren vielfach positiv, vom deutschen Wirtschaftsminister Peter Altmaier über Christine Lagarde, Direktorin des Internationalen Währungsfonds bis zum Bundesverband der Deutschen Industrie und der deutschen Automobilindustrie, die sich erleichtert zeigte.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 26.07.2018
- EU-NACHRICHTEN Nr. 14 vom 26.07.2018
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