Besserer Schutz von Kindern in grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten
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Wenn sich die Eltern streiten oder trennen, leiden Kinder oft am meisten. Leben die Elternteile in verschiedenen europäischen Ländern, werden mögliche Folgen einer Trennung wie Sorgerechtsfragen, Umgangsrecht und Kindesentführung noch komplizierter. Die Zahl der internationalen Scheidungen liegt in der EU derzeit bei etwa 140.000 pro Jahr. Auch die Zahl der außerehelich geborenen Kinder internationaler Paare hat zugenommen, und es gibt jährlich bis zu 1.800 Fälle von Kindesentführungen durch einen Elternteil innerhalb der EU.
Am 7. Dezember 2018 haben sich die EU-Justizminister auf neue Vorschriften zum besseren Schutz von Kindern bei grenzüberschreitenden Familiensachen geeinigt. Die Kommission begrüßte den Beschluss: "Kinder, deren Eltern sich trennen, sollten sich nicht mit langen, beschwerlichen Gerichtsverfahren herumschlagen müssen. Ich freue mich, dass die Mitgliedstaaten heute vereinbart haben, diese Verfahren zu verkürzen und zu vereinfachen", betonte EU-Justizkommissarin Věra Jourová.
Durch die neuen Vorschriften werden die Rechts- und Verwaltungsverfahren beschleunigt, und es wird gewährleistet, dass das Wohl des Kindes stets Berücksichtigung findet. Die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit ist unerlässlich, damit die Kinder im Falle von Familienstreitigkeiten oder der Trennung internationaler Paare über einen sicheren Rechtsrahmen verfügen, um die Beziehungen zu beiden Elternteilen (und Erziehungsberechtigten), die unter Umständen in verschiedenen europäischen Ländern leben, aufrechtzuerhalten.
Quelle und weitere Informationen:
EU-Aktuell vom 07.12.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (10.12.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.