Europäische Kommission fordert mehr Engagement für Europa
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Erste Projektvorschläge für das Europäische Solidaritätskorps können eingereicht werden
Am 20.11.2017 hatten sich die 28 Minister der EU-Staaten im Rat "Bildung, Jugend, Kultur und Sport" auf den Vorschlag der Europäischen Kommission geeinigt, das Europäische Solidaritätskorps mit einem eigenen Haushalt und einem eigenen Rechtsrahmen auszustatten. Damals kommentierten die EU-Kommissare Günther Oettinger, zuständig für Haushalt und Personal, Tibor Navracsic, zuständig für Bildung, Kultur, Jugend und Sport und Marianne Thyssen, zuständig für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität die Einigung mit dem Hinweis, dass Solidarität ein zentraler und grundlegender Wert der Europäischen Union sei und dass die Einigung für klare Regeln und eine stabile finanzielle Grundlage sorgen würde. Es werde den Solidaritätsaktionen in ganz Europa einen Schub verleihen und es bis 2020 ermöglichen, 100.000 Einsätze von Freiwilligen zu vermitteln.
Am 01. Oktober 2018 einigten sich das Europäische Parlament und der Ministerrat über den Vorschlag der Europäischen Kommission.
Schließlich trafen am 27.06.2018 die EU-Botschafter eine Vereinbarung mit dem bulgarischen Ratsvorsitz und den Vertretern des Europäischen Parlaments über einen Rechtsrahmen für das Europäische Solidaritätskorps (ESK) und bewilligten für die Jahre 2018 bis 2020 ein Budget in Höhe von 376,5 Mio. Euro für Freiwilligentätigkeit, Praktika oder Arbeitsplatz. Dabei wurden u.a. folgende Vereinbarungen getroffen:
- Das ESK wird 80 % der finanziellen Mittel für Freiwilligendienste und Solidaritätsprojekte und 10 % für Praktika oder Jobs verwenden
- Ein besonderes Augenmerkt wird bei der Umsetzung auf Inklusion und Einbeziehung benachteiligter Jugendlicher gelegt
- Der ESK wird mit einer großen Anzahl an teilnehmenden Organisationen umgesetzt, um die Chance der Teilnahme für möglichst viele Jugendliche zu ermöglichen
Die Einigung muss in der folgenden Zeit vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat förmlich angenommen werden; bis dahin laufen aber bereits die Vorbereitungen. Aufgrund dieser Einigung hat die Europäische Kommission am 10.08.2018 dazu aufgerufen, Ideen für Projekte im Rahmen des ESK einzureichen; weitere Aufrufe werden folgen. Antragsfrist für den aktuellen Aufruf ist der 16.10.2018 (Ausnahme Projekte von Freiwilligenteams, hier ist die Frist der 18.01.2019).
Folgende Projekte können gefördert werden: Individuelle Freiwilligentätigkeit, Praktika und berufliche Tätigkeiten im Solidaritätsbereich sowie
Organisationen können Kurzzeitprojekte für Freiwilligenteams mit einer Laufzeit von zwei Wochen bis zwei Monaten anbieten. Zuvor müssen die Organisationen ein Qualitätssiegel beantragen. Der Antrag hierfür kann jederzeit bei der nationalen Agentur für Erasmus+ oder in bestimmten Fällen bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur gestellt werden.
Nicht nur öffentliche und private Organisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat können Mittel beantragen, sondern auch junge Menschen, die sich beim Portal des Europäischen Solidaritätskorps registriert haben. Wenn sie diese zu einer Gruppe mit mindestens fünf Personen zusammenschließen, können sie eigene solidarische Vorhaben umsetzen.
Bestimmte Projekte des Europäischen Solidaritätskorps stehen auch Organisationen aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Türkei, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie aus anderen Partnerländern offen.
Ausführliche Informationen zur heute veröffentlichten Aufforderung, einschließlich der Prioritäten sowie der Verfahren zur Einreichung von Anträgen, sind dem Leitfaden zum Europäischen Solidaritätskorps unter dem link ec.europa.eu/youth/solidarity-corps) zu entnehmen.
Für die dezentrale Umsetzung in Deutschland ist "JUGEND für Europa" in Bonn, Nationale Agentur für das EU-Programm Erasmus+, Unterprogramm "JUGEND in Aktion" 2014 – 2020 zuständig. Die Nationale Agentur lädt zur Auftaktveranstaltung des ESK am 19.10.2018 nach Berlin ein; u.a. werden 300 Jugendliche, die bereits ein freiwilliges Engagement wahrgenommen haben, mit dabei sein und über ihre Erfahrungen berichten; außerdem werden Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und evtl. Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey teilnehmen
Anlässlich des Aufrufs sagte Günther Oettinger: "Mit dieser neuen Aufforderung für das Europäische Solidaritätskorps lösen wir unser Versprechen ein, jungen Menschen mehr Möglichkeiten für solidarisches Engagement zu geben. Das aus dem EU-Haushalt finanzierte Europäische Solidaritätskorps bietet ihnen optimale Rahmenbedingungen, um zu lernen, sich auszutauschen und ihre Energie für das Gemeinwohl einzusetzen."
Tibor Navracsics sagte: "Solidarität zählt zu den Grundwerten der Europäischen Union. Immer wieder zeigen sich in der gesamten EU viele junge Menschen bereit, sich für hilfsbedürftige Gemeinschaften einzusetzen. Indem wir einen geeigneten Rahmen schaffen und die notwendigen Mittel für den Zeitraum 2018-2020 zur Verfügung stellen, geben wir jungen Menschen mehr Möglichkeiten für solidarisches Engagement. So können sie sich auch selbst zu Freiwilligengruppen zusammenschließen und eigene Ideen für Solidaritätsprojekte entwickeln."
Am 11.06.2018 hatte die Europäische Kommission im Zuge der Vorlage des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens (2020 - 2027) eine Aufstockung der Finanzmittel um 1,26 Mrd. Euro für die Jahre bis 2027 vorgeschlagen. Damit soll in den kommenden Jahren 350.000 Jugendlichen die Gelegenheit gegeben werden, an dem ESK teilzunehmen. Dieser Vorschlag geht in die kommenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen ein.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 10.08.2018
- Nationale Agentur JUGEND für Europa vom 28.06.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (20.08.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.