Europäische Kommission will zügig eine Europäische Arbeitsbehörde einrichten
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Wie auf dem seinerzeitigen Sozialgipfel in schwedischen Göteborg am 16./17.11.2017 angekündigt, zeigt sich die Europäische Kommission entschlossen, einige der zentralen Punkte rasch umzusetzen. Sie hat daher am 13.03.2018 die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vorgeschlagen. Diese soll den Bürger/innen, den Unternehmen und den nationalen Verwaltungen helfen, die Chancen der Freizügigkeit optimal zu nutzen und eine faire Arbeitskräftemobilität zu entwickeln.
Die neue Behörde hat drei Ziele:
- Die Europäische Arbeitsbehörde soll die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen über Arbeits-, Ausbildungs-, Mobilitäts-, Einstellungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten informieren. Außerdem wird sie Informationen über Rechte und Pflichten bereitstellen, die mit dem Leben, Arbeiten und/oder der unternehmerischen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der EU verbunden sind.
- Die Europäische Arbeitsbehörde soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden bei grenzüberschreitenden Sachverhalten fördern. Sie soll sicherstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften zur Mobilität leicht nachvollziehbar sind.
- Die Europäische Arbeitsbehörde soll in grenzüberschreitenden Streitfällen vermitteln und auf Lösungen hinwirken.
Gleichzeitig legte die Europäische Kommission eine Empfehlung vor, die Arbeitnehmer und Selbstständigen besseren Zugang zum Sozialschutz gewähren soll, diese soll insbesondere für diejenigen einen Zugang öffnen, die aufgrund ihres Beschäftigungsstatus durch die vorhandenen sozialen Instrumente in ihrem Land nicht ausreichend abgesichert sind.
Die Empfehlung sieht vor:
- formale Lücken bei der Absicherung zu schließen, sodass sich Arbeitnehmer und Selbstständige, die sich in vergleichbaren Situationen befinden, entsprechenden Sozialversicherungssystemen anschließen können;
- ihnen eine angemessene tatsächliche Absicherung anzubieten, damit sie geeignete Ansprüche aufbauen und geltend machen können;
- die Übertragung von Sozialversicherungsansprüchen von einem Arbeitsplatz zum nächsten zu erleichtern;
- Arbeitnehmer und Selbstständige klar über ihre Sozialversicherungsansprüche und -verpflichtungen zu informieren.
Zu diesem Punkt verweist die Europäische Kommission auf die Tatsache, dass fast 40 % der Beschäftigten im EU-Raum entweder in einem atypischen Arbeitsverhältnis (d.h. ohne unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag) oder selbstständig sind. Diese Beschäftigten seien sozial nicht immer gut abgesichert und hätten daher nicht immer eine Arbeitslosenversicherung oder einen Zugang zu Rentenansprüchen.
Zudem kündigte die Europäische Kommission bei der Vorstellung ihrer Pläne für eine Europäische Arbeitsbehörde an, dass sie ab sofort die auf dem Sozialgipfel vereinbarte jährliche Kontrolle bei der Umsetzung der Rechte der sozialen Säule in den EU-Mitgliedstaaten realisieren werde; dies bedeutet, dass die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des sog.
Europäischen Semesters folgendes vorlegen müssen:
- eine Analyse der ergriffenen Maßnahmen und der auf nationaler Ebene erzielten Fortschritte;
- die Bereitstellung technischer Hilfe, vergleichende Leistungsbewertungen und den Austausch bewährter Verfahren;
- die Bewertung der Leistung in den Bereichen Beschäftigung und Soziales, unter anderem mithilfe des neuen sozialpolitischen Scoreboards, den die Europäische Kommission aufgestellt hat.
Zur Überprüfung der ergriffenen (gesetzlichen) Maßnahmen und Fortschritte haben Kommissionsdienststellen eine Arbeitsunterlage erstellt, in der der Rechtsrahmen für jeden einzelnen Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte enthalten ist und die auf die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der EU und der Mitgliedstaaten, die Rolle der Sozialpartner und aktuelle EU-Maßnahmen in jedem Bereich eingeht.
Der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Valdis Dombrovskis, sagte: "Europa ist nun auf stetigem Wachstumskurs und die Beschäftigungszahlen steigen, doch müssen wir dafür sorgen, dass das Wachstum inklusiver ist und allen zugutekommt. In diesem Paket werden eine Reihe von Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels aufgezeigt: sicherstellen, dass die Regeln für das Leben und Arbeiten in der Europäischen Union allgemein bekannt sind und durchgesetzt werden; die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte weiterverfolgen; generell starke Impulse für soziale Rechte geben; den Schwerpunkt auf den Zugang zu Sozialschutz legen. Ein stärkeres soziales Europa ist ein nachhaltigeres Europa."
Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, fügte hinzu: "Die Behörde wird mobilen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen helfen, an die erforderlichen Informationen zu gelangen, und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Durchsetzung fairer und wirksamer Regeln stärken. Mit unserem Vorschlag für den Zugang zum Sozialschutz stellen wir außerdem gemeinsam mit den Mitgliedstaaten sicher, dass niemand zurückgelassen wird. Wir wollen gewährleisten, dass alle Menschen Zugang zu angemessenen Leistungen haben, unabhängig davon, wie sich die neue Arbeitswelt entwickelt."
Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Europäische Arbeitsbehörde in 2019 an den Start zu bringen.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 13.03.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (06.03.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.