Handelsabkommen EU-Japan tritt voraussichtlich im Februar 2019 in Kraft
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Die EU-Kommission hat am 12. Dezember 2018 die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan begrüßt. Damit wird der Weg für das Inkrafttreten des Abkommens am 1. Februar 2019 geebnet. Dann könnten EU-Unternehmen, Landwirte, Arbeitnehmer und Verbraucher von den Vorteilen eines einfacheren und schnelleren Handels zwischen der EU und Japan profitieren.
"Fast fünf Jahrhunderte, nachdem die Europäer die ersten Handelsverbindungen mit Japan aufgebaut haben, wird das Inkrafttreten des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Japan unsere Handelsbeziehungen sowie unsere politischen und strategischen Beziehungen nun auf eine ganze neue Ebene bringen", sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Die Abstimmung unterstreiche die unmissverständliche Botschaft Europas, sich gemeinsam mit engen Partnern und Freunden wie Japan auch weiterhin für einen offenen, für alle Beteiligten vorteilhaften und regelbasierten Handel einzusetzen werden. Dabei gehe es nicht nur um Worte oder Absichtsbekundungen: Dieses Abkommen werde sowohl den Unternehmen als auch den Bürgerinnen und Bürgern in Europa und Japan erhebliche und greifbare Vorteile bringen.
Handelskommissarin Cecilia Malmström freute sich über die Zustimmung der Abgeordneten: "Unsere Wirtschaftspartnerschaft mit Japan und die größte jemals ausgehandelte Handelszone stehen unmittelbar vor der Realisierung. Die wirtschaftlichen Vorteile dieses Abkommens liegen auf der Hand." Beide Seiten haben sich dazu bekannt, die höchsten Standards für Arbeitnehmer, Verbraucher und die Umwelt aufrechtzuerhalten.
Mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan wird nicht nur die überwiegende Mehrheit der Zölle abgeschafft, durch die den nach Japan exportierenden Unternehmen jährlich Kosten in Höhe von einer Milliarde Euro entstehen; es werden auch eine Reihe bestehender regulatorischer Hindernisse beseitigt, beispielsweise im Bereich der Automobilausfuhren. Das Abkommen wird den japanischen Markt mit seinen 127 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern zudem für wichtige Agrarerzeugnisse aus der EU öffnen und die Exportchancen der EU-Unternehmen in vielen anderen Bereichen der Wirtschaft verbessern. Darüber hinaus wird es die Zusammenarbeit zwischen Europa und Japan auf verschiedenen Gebieten stärken, das gemeinsame Engagement für eine nachhaltige Entwicklung untermauern und als erstes Handelsabkommen überhaupt ein ausdrückliches Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzabkommen enthalten.
Kernpunkte des Abkommens
Bei den Agrarausfuhren der EU wird das Abkommen insbesondere Folgendes bewirken:
- Beseitigung der Zölle auf viele Käsesorten, wie Gouda und Cheddar (die derzeit einem Zollsatz von 30 Prozent unterliegen), aber auch auf Wein (durchschnittlicher Satz derzeit: 15 Prozent)
- eine möglicherweise erhebliche Steigerung der Rindfleischausfuhren der EU sowie die Eröffnung zusätzlicher Möglichkeiten für die Ausfuhr von Schweinefleischerzeugnissen
- Schutz von über 200 geografischen Angaben und hochwertigen traditionellen europäischen Spezialitäten in Japan sowie Schutz einer Auswahl japanischer geografischer Angaben in der EU
Mit dem Abkommen werden die Dienstleistungsmärkte geöffnet, insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, elektronischer Handel, Telekommunikation und Verkehr. Zudem wird den EU-Unternehmen der Zugang zu den großen Beschaffungsmärkten von 54 japanischen Großstädten ermöglicht, und es werden Hindernisse für die Vergabe öffentlicher Aufträge im wirtschaftlich bedeutenden Eisenbahnsektor auf nationaler Ebene beseitigt.
Das Abkommen enthält ein umfassendes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung und setzt höchste Standards in den Bereichen Arbeit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz. Es stärkt das Engagement der EU und Japans in den Bereichen nachhaltige Entwicklung und Klimawandel und sorgt für einen vollumfänglichen Schutz öffentlicher Dienstleistungen.
Was den Datenschutz anbelangt, so haben die EU und Japan die Verhandlungen über ein beiderseits angemessenes Datenschutzniveau am 17. Juli abgeschlossen. Die getroffene Übereinkunft wird das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ergänzen. Das Ziel besteht darin, die Datenschutzsysteme der jeweils anderen Seite als "gleichwertig" anzuerkennen, sodass Daten zwischen der EU und Japan sicher fließen können und damit der weltweit größte Raum für sicheren Datenverkehr geschaffen wird.
Quelle und weitere Informationen:
EU-Aktuell vom 12.12.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (17.12.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.