Kommissar Oettinger hat Entwurf des EU-Haushaltsjahres 2019 vorgelegt - Schwerpunkte Wachstum, Solidarität und Sicherheit
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Bereits am 23. Mai 2018 hat der für Haushalt und Personal zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger den Haushaltsplanentwurf für 2019 vorgelegt. Der Haushaltsplan enthält 166 Mrd. Euro an Verpflichtungen (und damit drei Prozent mehr als in 2018), die für Investitionen in eine stärkere, besser gewappnete Wirtschaft sowie für mehr Solidarität und Sicherheit diesseits und jenseits der Grenzen der EU veranschlagt werden. Für die sog. Zahlungen sind 149 Mrd. Euro (ebenfalls plus drei Prozent gegenüber 2018) vorgesehen. Zur Erläuterung: "Mittel für Verpflichtungen" sind Finanzmittel, die in einem bestimmten Jahr vertraglich zugesagt werden können, "Mittel für Zahlungen" sind die Beträge, die dann tatsächlich im Laufe eines Haushaltsjahres ausgezahlt werden. Den Haushalt hat die Europäische Kommission unter der Annahme erstellt, dass Großbritannien nach seinem geplanten Austritt am 30. März 2019 noch bis Ende 2020 denselben Beitrag wie ein Vollmitglied zum Unionshaushalt und zur Durchführung der EU-Haushaltspläne leistet.
Anlässlich der Vorstellung des kommenden Haushaltsplans erläuterte Oettinger: "Unser Haushalt ist ambitioniert und steht weiterhin im Dienst unserer Prioritäten. Die Mittel sind vor allem für Investitionen, Beschäftigung, Jugend, Migration, Solidarität und Sicherheit vorgesehen und sollen einen europäischen Mehrwert zum Vorteil unserer Bürgerinnen und Bürger bringen".
Zur Ankurbelung und Förderung der Wirtschaft in 2019 hat die Europäische Kommission Verpflichtungen in Höhe von 80 Mrd. Euro eingeplant, u.a. für folgende "Flaggschiff-Programme":
- 12,5 Mrd. Euro (+8,4 Prozent gegenüber 2018) für Forschung und Innovation im Rahmen von Horizont 2020, wovon 194 Mio. Euro für ein neues Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen aufgewendet werden;
- 2,6 Mrd. Euro für Ausbildung im Rahmen von Erasmus+ (+10,4 Prozent gegenüber 2018);
- 3,8 Mrd. Euro für Infrastrukturnetze im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) (+36,4 Prozent gegenüber 2018);
- 233,3 Mio. Euro für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zur Förderung von in Regionen mit hoher Jugendarbeitslosigkeit lebenden jungen Menschen (die mit entsprechenden Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds ergänzt werden müssen).
- Für die Umsetzung der kohäsionspolitischen Programme für den Zeitraum 2014-2020 hat die Europäische Kommission für 2019 eine Dotierung in Höhe von 57 Mrd. Euro (+2,8 Prozent gegenüber 2018) und für die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik fast 60 Mrd. Euro (+1,2 Prozent gegenüber 2018) vorgesehen.
Für die Sicherheit diesseits und jenseits der Grenzen der EU (Außengrenzenschutz) hat die Europäische Kommission für 2019 folgende Initiativen vorgesehen und zur Umsetzung folgende Gelder eingestellt:
- Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Dienste einer effizienteren, gerechteren und humaneren Asylpolitik;
- neues Einreise-/Ausreisesystem für ein besseres Grenzmanagement;
- Ausbau der Grenz- und Küstenwache in Europa, der EU-Asylagentur und anderer mit Grenz- und Visafragen befasster Agenturen;
- Aufstockung um weitere 1,5 Mrd. Euro der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei zur Finanzierung von Lebensmitteln, Unterricht und Unterkünften für Kriegsflüchtlinge aus Syrien oder anderen Regionen (weitere 500 Mio. Euro werden bereits im Rahmen des Haushaltsplans für 2018 bereitgestellt, den die Kommission aus diesem Grund abändern möchte);
- Verwirklichung zweier maßgeblicher Initiativen: des Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Zuge der Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda und des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) zur Bekämpfung der Migrationsursachen.
Im Rahmen des Haushaltsplans 2019 hat die Europäische Kommission auch Finanzmittel für neue Initiativen eingestellt:
- 103 Mio. Euro sind für das Europäische Solidaritätskorps vorgesehen, das jungen Menschen die Chance bietet, an Freiwilligen- oder Beschäftigungsprojekten im In- oder Ausland teilzunehmen;
- 11 Mio. Euro für die Errichtung der Europäischen Arbeitsbehörde, die für eine faire Arbeitskräftemobilität im Binnenmarkt sorgen und die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden erleichtern wird;
- 40 Mio. Euro für die Aufstockung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen (der Schwerpunkt liegt dabei auf Strukturreformen in den Mitgliedstaaten in Mittel-und Osteuropa);
- 245 Mio. Euro für das neue Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich zur Förderung der europäischen Verteidigungsindustrie und zur Vorbereitung auf die Gründung einer Europäischen Verteidigungsunion;
- 150 Mio. Euro zur Verbesserung der Einsätze bei Erdbeben, Waldbränden und Überschwemmungen in Europa durch eine auf EU-Ebene angesiedelte Kapazitätsreserve für den Zivilschutz (einschließlich Ausrüstungen und "rescEU"-Teams);
- 5 Mio. für die Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung grenzüberschreitender Straftaten wie Betrug, Geldwäsche und Korruption. Ferner werden Schritte zum Schutz von Einzelpersonen und Unternehmen vor Cyberangriffen unternommen.
Hintergrund:
Im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 bis 2020 ist der Haushaltsplan für 2019 der sechste Haushaltsplan, den die Europäische Kommission vorlegt (es folgt noch der Haushaltsplan 2020 bevor ein neuer Mehrjähriger Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 beschlossen werden muß). Generell ist der EU-Haushalt ein Investitionshaushalt, auf ihn entfallen 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU und ca. 2 Prozent aller öffentlichen Ausgaben in der EU. Die Finanzmittel sollen die nationalen Haushalte ergänzen und setzen die von den EU-Mitgliedstaaten gemeinsam beschlossenen Prioritäten um.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 23.05.2018
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