Neue Regeln für freien Datenverkehr und audiovisuelle Mediendienste beschlossen
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Am 9. November 2018 haben die Mitgliedstaaten im Rat die Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten und die neue Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verabschiedet. Damit werden zwei wichtige Rechtsvorschriften umgesetzt, die von der Europäischen Kommission im Rahmen der digitalen Binnenmarktstrategie vorgeschlagen wurden und den Bürgern und EU-Unternehmen direkt zugutekommen.
Die neue Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten schafft das, was die Datenschutz-Grundverordnung bereits für die personenbezogenen Daten leistet: den freien und sicheren Datenverkehr in der Europäischen Union. Sie wird nicht nur Rechtssicherheit für die Unternehmen schaffen, die damit ihre Daten überall in der EU verarbeiten können, sondern auch das Vertrauen in Cloud Computing und die Anbieterbindung stärken. Dadurch werden die europäischen Unternehmen von einem wettbewerbsfähigeren Cloud-Markt und einer höheren Effizienz in Betriebsabläufen profitieren.
Darüber hinaus wurde am vergangenen Dienstag die neue Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verabschiedet. Die aktualisierten Regeln ebnen den Weg für ein faireres Regelungsumfeld im gesamten audiovisuellen Sektor, einschließlich der Video-Sharing-Plattformen. Sie werden den Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten sowie den Kampf gegen Hassreden und Aufstachelung zur Gewalt in allen audiovisuellen Inhalten verstärken. Gleichzeitig werden sie die europäischen audiovisuellen Produktionen fördern und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden gewährleisten.
Die Richtlinie wird zum Jahreswechsel 2018/2019 in Kraft treten, und die Mitgliedstaaten haben 21 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.
Quelle und weitere Informationen:
EU-Aktuell vom 09.11.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (20.12.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.