Die Wahlen zum Europäischen Parlament vom 23. bis 26. Mai 2019 - Zahlen, Daten, Fakten
Europa |
I. Einführung
Zwischen dem 23. und 26. Mai 2019 haben in den 28 EU-Mitgliedstaaten (da Großbritannien Ende März die EU nicht verlassen hat) die neunten Direktwahlen zum Europäischen Parlament (EP) stattgefunden. In Deutschland wird traditionell an einem Sonntag, also am 26. Mai 2019 gewählt; es waren ca. 60,8 Mio. deutsche Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt (davon 3,7 Mio. Erstwähler/innen), zusätzlich durften 3,9 Mio. EU-Bürgerinnen und -Bürger (davon 0,2 Mio. Erstwähler/innen), d.h. Staatsangehörige aus den anderen 27 EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, ihre Stimme abgeben (Voraussetzung ist die Eintragung in das örtliche Wählerverzeichnis).
Die Wahl zum Europäischen Parlament ist die größte supranationale Wahl in der Welt, in keinem anderen Staatenverbund können die Bürgerinnen und Bürger "ihre" Abgeordneten für eine demokratisch zusammengesetzte Vertretung bestimmen. In der gesamten Europäischen Union waren ca. 340 Mio. Bürger/innen wahlberechtigt, entweder in dem Land ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland. Die Europawahl findet nach Mitgliedstaaten getrennt und gemäß dem jeweiligen nationalen Wahlgesetz statt. Jedes Mitgliedsland hat eine feste Anzahl von Sitzen und eigene nationale Wahllisten, auf denen allerdings auch Bürger/innen anderer EU-Staaten antreten können, sofern sie in dem betreffenden Land ihren Wohnsitz haben.
Als Wahlsystem ist in allen Ländern das Verhältniswahlrecht festgelegt, die Sperrklausel beträgt in einigen EU-Mitgliedstaaten maximal fünf Prozent. In Deutschland galt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2011 die Dreiprozentklausel, d.h. bisher mussten alle Parteilisten mindestens 3 % der deutschlandweit abgegebenen Stimmen erhalten, um ihre Abgeordneten ins Europäische Parlament entsenden zu können. Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund von Klagen vor allem von kleineren Parteien am 26. Februar 2014 entschieden, dass diese Regelung verfassungswidrig ist, da sie gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt. Die Stimme eines jeden Wählers müsse grundsätzlich denselben Zählwert und die gleiche Erfolgschance haben, urteilten die Richter. Dies wurde erstmalig mit der Europawahl 2014 umgesetzt und galt auch für die Europawahl 2019
In Deutschland sind Bundeslisten oder Landeslisten möglich, von Landeslisten macht nur die CDU Gebrauch, alle anderen Parteien stellen Bundeslisten auf. Die Abgeordneten werden in geheimer, allgemeiner, freier und direkter Wahl gewählt. In Deutschland darf wählen, wer mindestens 18 Jahre alt ist, Staatsangehöriger anderer EU-Staaten sind wahlberechtigt, soweit sie ihren Wohnsitz seit drei Monaten in Deutschland haben und sich in Wählerlisten bei den Wahlämtern ihrer Heimatkommune haben eintragen lassen. Sowohl Deutsche wie auch EU-Bürger/innen haben auch das passive Wahlrecht, d.h. sie können sich auch um einen Sitz im EP bewerben und damit zur Wahl stellen.
Für die hiesige Region Mittlerer Niederrhein ist der neue Kandidat der CDU/EVP, der frühere Landtagsabgeordnete Dr. Stefan Berger, ins EP gewählt worden, für die SPD bzw. S&D wurde Frau Petra Kammerevert (seit vielen Jahren Arbeitsschwerpunkte Jugend, Bildung, Kultur und Sport) wieder gewählt.
Höchste Wahlbeteiligung seit 20 Jahren
Mit einer überraschenden Wahlbeteiligung von 61,41 Prozent in Deutschland und von 50,97 Prozent EU-weit stellte die Europawahl Rekorde auf - bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament 2014 lag die EU-weite Beteiligung bei 42,61 Prozent (damit eine Erhöhung von über acht Prozent) und die Wahlbeteiligung in Deutschland bei 48,1 Prozent (damit eine Erhöhung um 14,18 Prozent).
Im Rhein-Kreis Neuss lag die Wahlbeteiligung am 26. Mai 2019 mit 63,8 Prozent noch über dem Bundesdurchschnitt.
Die höchsten Wahlbeteiligungen gab es in Belgien mit 88,47 Prozent, in Luxemburg mit 84,1 Prozent, in Malta mit 72,7 Prozent, in Dänemark mit 66 Prozent und in Spanien mit 64,3 Prozent sowie in Österreich mit 59,3 Prozent.
Die Europäische Kommission zeigte sich sehr erfreut über die hohe Wahlbeteiligung und deutete dies in ihrer Stellungnahme als Beweis für eine lebendige und funktionierende Demokratie. Die höchste Wahlbeteiligung seit 20 Jahren zeige eine aktive Beteiligung der Europäer/innen und ihrem Interesse an der Zukunft der EU. Gewinner seien die, die für und in Europa arbeiten wollten.
II. Zusammensetzung des Europäischen Parlaments
1. Dem neu gewählten EP gehören 751 Abgeordnete aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten an. Die Abgeordneten des EP, die zurzeit insgesamt 512,6 Mio. Bürger/innen (Anfang 2018) vertreten, werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Die Verteilung der Sitze auf die EU-Mitgliedsländer legt der Vertrag von Lissabon fest. Diese erfolgt nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität, d.h. je größer die Bevölkerung eines EU-Staates, desto mehr Sitze stehen dem betreffenden Staat zu (Art. 14 EU-Vertrag). Dennoch gibt es bisher keine präzise Formel, die bestimmt, wie viele Abgeordnete jedes EU-Mitgliedsland haben muss. Daher müssen die Staats- und Regierungschefs vor jeder Europawahl diese Aufgabe übernehmen (Art. 14 Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union, EUV)
Nach dem Vertrag von Lissabon kann Deutschland nur 96 Sitze als mögliche Maximalzahl an Sitzen erhalten und damit über drei Sitze weniger als in der vergangenen Wahlperiode.
Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach EU-Mitgliedsländern
EU-Mitgliedsland | 2014 | 2019 (gemäß Beschluss EP/Staats- und Regierungschefs Juni 2018 |
---|---|---|
Belgien | 21 | 21 |
Bulgarien | 17 | 17 |
Deutschland | 96 | 96 |
Dänemark | 13 | 13 |
Estland | 6 | 6 |
Finnland | 13 | 13 |
Frankreich | 74 | 74 |
Griechenland | 21 | 21 |
Irland | 11 | 11 |
Italien | 73 | 73 |
Kroatien | 11 | 11 |
Lettland | 8 | 8 |
Litauen | 11 | 11 |
Luxemburg | 6 | 6 |
Malta | 6 | 6 |
Niederlande | 26 | 26 |
Österreich | 18 | 18 |
Polen | 51 | 51 |
Portugal | 21 | 21 |
Rumänien | 32 | 32 |
Schweden | 20 | 20 |
Slowakei | 13 | 13 |
Slowenien | 8 | 8 |
Spanien | 54 | 54 |
Tschechien | 21 | 21 |
Ungarn | 21 | 21 |
Vereinigtes Königreich | 73 | 73 |
Zypern | 6 | 6 |
Total | 751 | 751 |
2. Die Fraktionen im Europäischen Parlament
Die Mitglieder des EP werden nach Mitgliedsländern gewählt, sie arbeiten aber nicht nach ihrer nationalen Zugehörigkeit, sondern nach ihrer politischen Orientierung zusammen. Wie auch in nationalen Parlamenten gibt es Fraktionen, in denen die Abgeordneten ähnlicher politischer Orientierung und Parteizugehörigkeit organisiert sind. Das Besondere im EP ist die Vielzahl nationaler Parteien, die sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Derzeit gibt es im EP acht Fraktionen, in denen über 190 nationale Parteien vertreten sind.
Zur Bildung einer Fraktion müssen sich Abgeordnete aus verschiedenen Mitgliedsändern zusammenfinden. Damit soll die grenzüberschreitende Kooperation von politischen Parteien und Abgeordneten angeregt werden. Seit der Europawahl im Juni 2009 müssen Parlamentarier gemäß einer Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2008 eine Fraktion mit mindestens 25 Mitgliedern aus einem Viertel, d.h. aus sieben EU-Mitgliedsstaaten, bilden. Diese Regelung wurde auf Initiative der beiden größten Fraktionen EVP und S&D beschlossen, dies soll die Bildung links- und rechtsradikaler Fraktionen erschweren und eine Zersplitterung des EP in viele Kleinstfraktionen verhindern.
Die große Mehrheit der Abgeordneten gehört einer der multinationalen Fraktionen an. Die größte Fraktion im EP ist zurzeit die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), gefolgt von der sozialdemokratischen Fraktion (S & D) und der liberalen Fraktion (Renew Europe/früher ALDE), 20 Mitglieder des EP sind fraktionslos und damit "Einzelkämpfer"
Fraktionen und Anzahl der Mitglieder im EP (Mai 2019: 751)
Fraktion | Anzahl der Mitglieder im EP |
---|---|
EVP | 182 |
S & D | 154 |
Renew EU | 108 |
GUE / NGL | 41 |
Grüne / EFA | 74 |
ECR | 62 |
Rechtspopul | 36 |
EFD | 73 |
Fraktionslos | 20 |
Seit 2004 ist eine Mitgliedschaft im EP unvereinbar mit einem Mandat als Abgeordneter in einem nationalen Parlament.
Die Europawahl 2019 ergab in Deutschland folgende Ergebnisse für die großen Parteien, die dann auch im EP vertreten waren:
Partei | Prozentsatz | Sitze | Fraktion |
---|---|---|---|
CDU | 22,6% | 23 | EVP-ED |
Bündnis 90 / Die Grüne | 20,5% | 21 | Grüne-EFA |
SPD | 15,8% | 16 | S & D |
CSU | 6,3% | 6 | EVP-ED |
FDP | 5,4% | 5 | Renew EU |
Die Linke | 5,5% | 5 | GUE-NGL |
AFD | 11,0% | 11 | EFDD |
3. Arbeitsorte und Arbeitsweise des Europäischen Parlaments
Das EP ist in vielerlei Hinsicht ein besonderes Parlament: 24 Amtssprachen kennzeichnen die Arbeit des EP, und die Arbeitsorte verteilen sich auf drei europäische Länder. Sitz des Parlaments ist Straßburg. Hier sind pro Jahr 12 Plenarsitzungen angesetzt. In Brüssel finden Ausschusssitzungen und Fraktionssitzungen statt. In den Ausschüssen und Fraktionen werden die gerade aktuellen Themen, die zur Entscheidung anstehen, auf - und vorbereitet. Zudem benennt das Europäische Parlament immer ein bis zwei Mitglieder aus ihren Reihen, sog. "Berichterstatter", deren Aufgabe es ist, ein bestimmtes Thema inhaltlich für das gesamte Plenum vorzubereiten.
4. Ausschüsse
Auf seiner Plenartagung am 03. Juli 2019 hat das EP 20 Ausschüsse benannt, in denen die Abgeordneten die verschiedenen Fachthemen behandeln und für die Entscheidung im Plenum vorbereiten. Die Ausschüsse setzen sich aus 25 bis 76 Abgeordneten zusammen und treffen sich ein- bis zweimal monatlich. So gibt es u.a. einen Haushaltsausschuss und einen Haushaltskontrollausschuss, der sich mit dem jährlichen Haushaltsplan der EU befasst (erteilt u.a. der Europäischen Kommission Entlastung für die jährliche Haushaltsausführung), einen Ausschuss für Wirtschaft und Währung, der sich u.a. mit Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion beschäftigt, einen Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, einen Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, für Industrie, Forschung und Energie, für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, für regionale Entwicklung, für Kultur und Bildung. Außerdem wurden zwei Unterausschüsse bestimmt, einen für die Menschenrechte, der Zweite für Sicherheit und Verteidigung.
Sowohl für die Ausschüsse als auch für die Unterausschüsse hat das Plenum die zahlenmäßige Zusammensetzung als auch die Mitgliederlisten für die Ausschüsse festgelegt.
In den Ausschüssen wurde in den konstituierenden Sitzungen über die Vorsitze und die stellvertretenden Vorsitzenden entschieden. Deutsche Abgeordnete wurden in fünf Ausschüssen zu Vorsitzenden gewählt: David McAllister (CDU/EVP) Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten, Sabine Verheyen (CDU/EVP) Ausschuss für Kultur und Bildung, Bernd Lange (SPD/S&D) Ausschuss für internationalen Handel und Monika Hohlmeier (CDU/EVP), Haushaltskontrollausschuss.
Das Europäische Parlament kann gemäß Art. 226 Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) auch Untersuchungsausschüsse und Sonderausschüsse aus seinen Reihen bilden, die Verstöße gegen das Unionsrecht oder Missstände bei der Anwendung des Unionsrechts prüfen können. Es hat zahlreiche Untersuchungsausschüsse in der Geschichte des EP gegeben, so z.B. 1996 zur Rinderseuche BSE oder 2017 zu den Emissionsmessungen in der Automobilindustrie; Sonderausschüsse hat das EP zu den Themen "Bekämpfung des Klimawandels", zur "Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise" zum "Organisierten Verbrechen" sowie zur "Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung" eingerichtet.
In Brüssel finden manchmal auch Plenarsitzungen statt, die oft nur ein, zwei Tage dauern und im Sprachgebrauch der Parlamentarier "Mini-Sitzungen" genannt werden. Luxemburg ist der dritte Arbeitsort des EP. Dort befindet sich ein Teil der Parlamentsverwaltung, das Generalsekretariat. Der andere Teil des Sekretariats ist in Brüssel untergebracht.
Das Generalsekretariat unterhält zudem Informationsbüros in allen 28 Mitgliedsländern der EU. In Deutschland gibt es Informationsbüros in Berlin und in München.
5. Wahl des Präsidenten des Europäischen Parlaments
Seit vielen Jahren ist es Tradition, dass die beiden größten Fraktionen (EVP und S&D) jeweils den Präsidenten des Europäischen Parlaments innerhalb der fünfjährigen Amtszeit abwechselnd stellen. Vom 17.Januar 2017 bis zum 02. Juli 2019 war der Italiener Antoni Tanjani (EVP) Präsident des Europäischen Parlaments. In seiner konstituierenden Sitzung am 02. Juli 2019 wählten die Abgeordneten den Italiener David Sassoli (S&D) zu seinem Nachfolger, er wird dem EP bis Januar 2022 vorstehen.
III. Entwicklung der politischen Stellung und der rechtlichen Kompetenzen: Von der "Gemeinsamen Versammlung" zum "Europäischen Parlament"
Das Europäische Parlament hat einen langen Weg der Emanzipation hinter sich. Das EP konnte durch regelmäßiges selbstbewusstes Agieren und stetiges Fordern seine Stellung und Kompetenzen Zug um Zug ausbauen. Nach der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1951 hatte die damalige sog. "Gemeinsame Versammlung" nur 78 Mitglieder, 1958 dann 142 Mitglieder (konstituierende Sitzung am 19. März 1958. Mit dem Protokoll zu den Verträgen zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde die Gemeinsame Versammlung für alle damaligen drei Gemeinschaften zuständig: EGKS, EWG und EAG. In den Jahren 1958 und den 1970er Jahren wurden die Abgeordneten des Parlaments noch von den jeweiligen nationalen Parlamenten entsandt.
Es war ein langer Weg bis sich die Abgeordneten mit ihrer Forderung nach einer direkten Wahl durch die Bürger/innen durchsetzen konnten. Im Juni 1979 fand die erste Direktwahl in der EU statt, damit wurde das EP zur echten Repräsentationskörperschaft der Bürger/innen Europas. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden seitdem alle fünf Jahre statt, die Amtszeit des EP läuft zeitlich parallel mit der Amtszeit der Europäischen Kommission.
Das Europäische Parlament erhielt seinen heutigen Namen erst am 30.03.1962, der Begriff "Europäisches Parlament" wurde allerdings erst im Vertrag von Maastricht 1992 rechtlich verankert.
Nach Art. 14 Abs. 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) ist das EP gemeinsam mit dem Ministerrat Gesetzgeber und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Auch hat das EP politische Kontrollrechte und Beratungsfunktionen. Es wählt außerdem den Präsidenten der Europäischen Kommission.
1. Gesetzgebungsbefugnis: Einführung des "Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens" bzw. des "Mitentscheidungsverfahrens"
Einen weiteren großen Fortschritt bei der Forderung nach elementaren Mitentscheidungsrechten erzielten die Abgeordneten bei den Verhandlungen zum Vertrag von Maastricht. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht 1993 wurde das "Ordentliche Gesetzgebungsverfahren", auch als "Mitentscheidungsverfahren" bezeichnet, eingeführt; danach beschließt das EP gleichberechtigt, zusammen mit dem jeweiligen Fachministerrat, Gesetze, die in allen Mitgliedstaaten der EU gültig sind und die unser tägliches Leben betreffen (von der Etikettierung von Lebensmitteln bis zum Führerschein). Dies bedeutet, dass ohne die formale Zustimmung des EP kein "Gesetz" in der EU beschlossen und in Kraft treten kann. Sollte nach der 2. Lesung keine Einigung zwischen den EU-Organen zustande gekommen sein, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen. Wenn es hier nicht zu einem Einverständnis kommt, ist das Gesetz gescheitert.
Einen weiteren Machtzuwachs erhielt das EP mit dem Vertrag von Lissabon (der am 01.12.2009 in Kraft trat), seitdem beschließt das EP in sogar über 95 % der Entscheidungen gleichberechtigt mit dem Ministerrat. Zu den Bereichen, die seitdem zusätzlich unter das Mitentscheidungsverfahren fallen, gehören Landwirtschaft, Einwanderung, polizeiliche Zusammenarbeit, Energiepolitik und Wirtschafts- und Währungsunion.
Seit jeher bestimmt das EP über den Abschluss von Assoziierungs- und Partnerschaftsabkommen und den Beitritt neuer Mitgliedstaaten - ohne seine Zustimmung können die entsprechenden Verträge nicht abgeschlossen werden.
Unabhängig von den Mitbestimmungs- und Entscheidungs- sowie Kontrollrechten des EP hat sich seit der Präsidentschaft von José Manuel Barroso (2004-2014) im Laufe der Jahre bei zentralen europäischen Fragen eine strategische Partnerschaft zwischen dem EP und der Europäischen Kommission entwickelt. In diesem Zusammenhang legt die Europäische Kommission Wert auf eine rechtzeitige Einbindung des EP und die konstruktive Diskussion mit den Europaabgeordneten.
Nach einheitlicher Meinung von Experten basieren 60 - 80% aller nationalen Rechtsakte auf EU-Vorschriften, das EP entscheidet gleichberechtigt über wichtige Verbraucheranliegen und Bereiche der kommunalen Verwaltung mit. Beispiele der (jüngsten) Vergangenheit sind das Klima- und Umweltrecht, der Wegfall der Roaming-Gebühren für Mobilfunkgespräche, die Arbeitszeitrichtlinie, die EU-weite Anerkennung von Diplomen und Berufsabschlüssen, die erweiterten Eisenbahn-, Fluggast- und Busgastrechte, die Kennzeichnung der Lebensmittel und Beschlüsse zur Wirtschafts- und Währungsunion sowie die neuen großen EU-Förderprogramme, wie die EU-Strukturfonds, "Erasmus+" (Bildung), "Kreatives Europa" (Kultur und Medien), "COSME" (Wettbewerbsfähigkeit und KMU) sowie "Horizont 2020" (Innovation und Forschung), außerdem die Datenschutzrichtlinie und die Urheberrechtsrichtlinie.
2. Haushaltsbefugnisse - Das Europäische Parlament als Teil der "Haushaltsbehörde"
Die Haushaltsbefugnis des EP gilt als wichtigste Kompetenz. Das EP ist gemeinsam mit dem Rat "Haushaltsbehörde" und beschließt gleichberechtigt über den jährlichen Haushaltsplan und die mehrjährige Finanzplanung (siebenjährige Finanzplanung, zurzeit in Verhandlungen 2021 - 2027). Zudem erlangt der EU-Haushalt nur mit der Unterschrift des Präsidenten des EP Rechtskraft. Das EP hat regelmäßig in den Verhandlungen seinen Forderungen z.B. nach größerer finanzieller Ausstattung von EU-Förderprogrammen oder nach stärkerer Akzentsetzung bei einzelnen Politikbereichen Ausdruck verliehen und konnte sich in vielen Fällen erfolgreich durchsetzen.
Das EP kontrolliert zusätzlich die Haushaltsführung der Europäischen Kommission durch den Haushaltskontrollausschuss und erteilt ihr jährlich Entlastung.
3. Wahl des Präsidenten und der Kommissare der Europäischen Kommission
Die Ernennung des Präsidenten der Europäischen Kommission und der einzelnen Kommissar/innen können nur mit Zustimmung des EP erfolgen. Auch alle zu wählenden EU-Kommissar/innen müssen sich einer Anhörung in dem jeweiligen Fachausschuss und dann einer anschließenden Wahl durch das Europäische Parlament stellen.
Das Europäische Parlament kann der Europäischen Kommission gemäß Art. 234 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auch das Misstrauen aussprechen und bei Vorliegen der vorgeschriebenen Stimmenmehrheit zum Rücktritt zwingen - dies ist allerdings noch nie eingetreten und widerspricht der partnerschaftlichen Kooperation zwischen beiden EU-Organen.
Europäisches Parlament wählt Ursula von der Leyen zur neuen Kommissionspräsidentin
Das Europäische Parlament hat am 16.07.2019 die frühere deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen zur neuen Präsidentin der Europäischen Kommission gewählt. Vor ihrer Wahl hatte von der Leyen die Politischen Leitlinien für die künftige Europäische Kommission 2019 - 2024 unter der Überschrift "Eine Union, die mehr erreichen will - Meine Agenda für Europa" vorgestellt und in einer Rede vor dem Europäischen Parlament ihr Programm erläutert. Am Abend wählten sie die Europaabgeordneten mit einer Mehrheit von 383 Stimmen zur zukünftigen Kommissionspräsidentin. Das Amt der Kommissionspräsidentin wird von der Leyen am 01. November 2019 übernehmen. Bis zum 31.10.2019 sind weiterhin die Kommissare unter Führung von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im Amt.
4. Kontrollbefugnisse des Europäischen Parlaments
Das EP übt außerdem eine Kontrollbefugnis gegenüber der Europäischen Kommission und den Fachministerräten aus: Beide EU-Organe sind gegenüber dem EP rechenschaftspflichtig durch regelmäßige Berichterstattung, z.B. über das jeweilige halbjährliche Arbeitsprogramm des EU-Mitgliedstaates, das gerade den Vorsitz in der EU hat, über Gipfelbeschlüsse der Staats- und Regierungschefs, über das jährliche Arbeitsprogramm und das Fünfjahresprogramm der Europäischen Kommission; außerdem kann das EP schriftliche und mündliche Anfragen an Rat und Kommission richten, die diese beantworten müssen.
Seit 1995 gibt es das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten; dieses Amt wurde durch den Vertrag von Maastricht eingeführt und ist beim EP angesiedelt. Der Europäische Bürgerbeauftragte wird vom EP auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und prüft Beschwerden von EU-Bürger/innen über vermutete Missstände bei der Tätigkeit von EU-Organen und -Einrichtungen. Die derzeitige Amtsinhaberin ist die Irin Emily O´Reilly, die vorher 10 Jahre irische Bürgerbeauftragte war.
Quelle und weitere Informationen:
- EP.NEWS Juli 2019
Download-Center:
- Herunterladen von Infomaterialien (nur in englischer und französischer Sprache)
- Broschüre "Europa 2019" (erhältlich beim Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Berlin)
- Informationskampagne "Was tut Europa für mich"
- Informationen zum Europäischen Parlament
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (07.08.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.