EU-Kommission begrüßt Beitrag von Frankreichs Präsident Macron zur Zukunft Europas
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Die Europäische Kommission hat sehr positiv auf den heute europaweit erschienenen Gastbeitrag des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron zur Europawahl und zur Zukunft Europas nach dem Brexit reagiert. "Präsident Juncker und seine Kommission begrüßen den wichtigen Beitrag von Präsident Macron zur europäischen Debatte und sein entschiedenes Engagement, europäische Herausforderungen zu identifizieren und darauf zu reagieren", sagte Kommissionssprecher Margaritis Schinas in Brüssel. Er wies darauf hin, dass einige der von Präsident Macron vorgestellten Elemente bereits bestehenden Strukturen entsprechen oder von dieser Kommission bereits vorgeschlagen wurden und derzeit umgesetzt würden.
"Seit 2014 arbeiten Präsident Juncker und sein Team für einen europäischen Neubeginn und sind stolz darauf, von der ständigen Unterstützung Frankreichs und Emmanuel Macrons profitiert zu haben", betonte der Sprecher.
Zu den Elementen und Strukturen, die bereits bestehen, von dieser Kommission bereits vorgeschlagen wurden und derzeit umgesetzt werden, zählen:
Die Stärkung der Europäischen Grenz- und Küstenwache zur Kontrolle unserer Außengrenzen (früher Frontex) und die Stärkung der Europäischen Asylagentur (EASO), die Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die Einrichtung eines Europäischen Innovationsrates , der bereits im Rahmen des Programms Horizont 2020 mit einer Anschubfinanzierung von 2,7 Mrd. Euro für den Zeitraum 2018-2020 beschlossen wurde.
Die Notwendigkeit, sich auf ein Europa der Verteidigung und Sicherheit zuzubewegen (bereits vorgeschlagen mit konkreten Initiativen und Instrumenten wie dem Europäischen Verteidigungsfonds und Zuweisungen im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens) steht ebenso auf der Agenda der Kommission wie ein koordiniertes Vorgehen der EU zur Überprüfung strategischer Auslandsinvestitionen. Das gilt auch für Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Wahlen ohne ausländische Einmischung und unter uneingeschränkter Wahrung des Datenschutzes durchgeführt werden, wie z.B. verbindliche Transparenz bei der Finanzierung politischer Parteien und die Verpflichtung zur Entfernung terroristischer Online-Inhalte.
Die Grundlage der sozialen Rechte und der Grundsatz des "gleichen Entgelts für gleiche Arbeit" sowie der Schutz der Arbeitnehmerrechte mit der Revision der Entsenderichtlinie und die Stärkung der unabhängigen wissenschaftlichen Folgenabschätzung: alle diese Verpflichtungen wurden für 2030 im Rahmen des Pariser Abkommens für den Übergang zu einem klimaneutralen Europa bis 2050 gesetzlich festgelegt.
Quelle und weitere Informationen:
EU-Aktuell vom 05.03.2019
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (05.03.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.