EU-Mitgliedstaaten beschließen neue CO2-Grenzwerte für PKW und leichte Nutzfahrzeuge
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Nach der Zustimmung durch das Europäische Parlament am 27.03.2019 haben am 15.04.2019 die EU-Mitgliedstaaten neue CO2-Grenzwerte für PKW und leichte Nutzfahrzeuge ab dem Jahr 2030 beschlossen. Danach müssen die CO2-Emissionen von Neuwagen um 37,5 Prozent bei PKW und um 31 Prozent bei leichten Nutzfahrzeugen unter den bereits für 2021 beschlossenen Emissionswerten liegen. Für den Zeitraum 2025 und 2029 gibt es ein Zwischenziel für die PKW's, d.h. es muss ein Rückgang der CO2-Emissionen um 15 Prozent erzielt werden.
Die Zielvorgaben gelten für die gesamte EU-Fahrzeugflotte. Dabei werden die Lasten der CO2-Senkung auf alle Hersteller aufgeteilt, wobei die durchschnittliche Masse der jeweiligen Fahrzeugflotte zugrunde gelegt wird.
Der Beschluss enthält eine Überprüfungsklausel, d.h. die Ziele für 2030 werden nachgehalten, um dann verbindliche Reduktionsziele für die Jahre ab 2035 und ab 2040 vorschlagen zu können.
Anlässlich des positiven Beschlusses sagte der für Klimapolitik und Energie zuständige EU-Kommissar, Miguel Arias Canete: "Wir bringen den Verkehrssektor auf den richtigen Weg zu einer sauberen Mobilität und unterstützen die EU-Industrie bei der Modernisierung und Stärkung ihrer Wettbewerbsposition im globalen Umfeld."
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zu den CO2-Grenzwerten ab 2030 war Teil des Pakets für saubere Mobilität vom 15.04.2018.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 17.05.2018
- EU-Aktuell vom 15.04.2019
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