Europäische Kommission bewertet nationale Energie- und Klimapläne - Deutschland erhält gute Noten im Bereich Erneuerbaren Energien
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Die Europäische Kommission hat am 18. Juni 2019 eine ausführliche Beurteilung über die Entwürfe der Pläne der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Ziele der Energieunion und der vereinbarten Energie- und Klimaziele der EU für 2030 veröffentlicht. In ihrem Urteil bescheinigt sie zwar den Mitgliedstaaten erhebliche Anstrengungen, weist jedoch auf Verbesserungsbedarf bei allen nationalen Plänen hin. So seien in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz die Beiträge nicht ausreichend, eine ehrgeizigere Vorgehensweise sei hier erforderlich.
Deutschland erhält Zuspruch für den Bereich Erneuerbare Energien, hier würden die selbst gesetzten Ziele für 2022,2025 und 2027 sogar übertroffen, dafür fehle es aber an Klarheit über den Beitrag zum EU-Ziel, die Energieeffizienz bis 2030 um 32,5 Prozent zu verbessern.
Die EU hat nach der Verabschiedung des Weltklimaabkommens in Paris einen rechtsverbindlichen Rahmen geschaffen, um den von ihr gemachten Zusagen im Rahmen des Abkommens nachkommen zu können. In diesem Zusammenhang stehen die jetzt erstmalig von den Mitgliedstaaten vorgelegten nationalen Energie- und Klimaprogramme (National Energy and Climate Plans, NECPs). Die EU-Mitgliedstaaten müssen den Empfehlungen der Europäischen Kommission Rechnung tragen oder Gründe darlegen, warum dies nicht möglich ist. Die endgültigen Pläne müssen der Europäischen Kommission bis zum 31.12.2019 vorgelegt werden, bei der Ausarbeitung muss auch die Öffentlichkeit beteiligt werden. Dabei betont sie ausdrücklich ihre Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Fertigstellung der nationalen Energie- und Klimapläne und betont dabei den bisherigen ausgezeichneten Kooperationsprozess zwischen beiden Seiten.
Hintergrund:
Die Mitgliedstaaten müssen gemäß der Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz (Teil des Pakets "Saubere Energie für alle Europäer"), die am 24. Dezember 2018 in Kraft trat, auf zehn Jahre ausgelegte nationale Energie- und Klimapläne für den Zeitraum 2021 bis 2030 erstellen.
Die Entwürfe dieser Pläne waren bis Ende 2018 vorzulegen, die die Europäische Kommission im Folgenden gründlich prüft. Gemäß der Verordnung kann die Kommission bis Ende Juni 2018 Empfehlungen zur Änderung der Entwürfe aussprechen (was sie jetzt getan hat), wenn diese – einzeln und/oder gemeinsam – nicht ausreichend zur Erreichung der Ziele der Energieunion beitragen.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 18.06.2019
- Artikel "Saubere Energie für alle Europäer"
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (19.06.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.