Europäische Kommission legt Jahresbericht über die Umsetzung der EU-Handelsabkommen vor - Unternehmen und Arbeitnehmer/innen profitieren von den weltweiten Handelsströmen
Europa |
Am 14.10.2019 hat die Europäische Kommission ihren Jahresbericht über die Umsetzung der EU-Handelsabkommen vorgestellt und kommt zu dem Ergebnis, dass trotz des schwierigen weltwirtschaftlichen Umfelds die Unternehmen die Möglichkeiten der zahlreichen Handelsabkommen mit EU mit Drittländern (z.B. Kanada, Japan, Vietnam) gut zu ihren Gunsten nutzen können. Insgesamt entfallen auf den Handel 35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU. Das große Netz an Handelsabkommen sorgt nicht nur für einen dauerhaften Umsatz der Unternehmen, sondern auch für den Erhalt von Arbeitsplätzen, nach einem jüngsten Gutachten hängen mehr als 36 Mio. Arbeitsplätze in den EU-Mitgliedstaaten von Ausfuhren in Länder außerhalb der EU ab.
Nach dem Jahresbericht 2018 ergab sich ein Wachstum in den Handelsströmen mit Drittländern von zwei Prozent (Export) bzw. 4,6 Prozent (Import), dabei war der Export von Agrar- und Lebensmittelprodukten besonders hoch. Insgesamt verzeichnete die EU mit ihren Handelspartnern einen Überschuss in Höhe von 84,6 Mrd. Euro. Einen besonderen Erfolg brachte das Handelsabkommen EU-Kanada (obwohl dieses erst in wenigen Teilen umgesetzt ist), im Jahr 2018 stieg der bilaterale Warenhandel um 10,3 Prozent und der Handelsüberschuss der EU gegenüber Kanada nahm um 60 Prozent zu. Die Exporte der EU nach Kanada stiegen um 15 Prozent (und ergaben 36 Mrd. Euro an zusätzlichen Exporteinnahmen), insbesondere in Sektoren, in denen Einfuhrzölle früher hoch waren, z.B. bei Arzneimitteln, Maschinen oder organische chemische Erzeugnissen.
Hintergrund:
Die EU hat das größte Handelsnetz der Welt, insgesamt gibt es 41 Handelsabkommen mit 72 Ländern.
Es gibt vier Arten/Generationen von Handelsabkommen:
- Abkommen der "ersten Generation" aus der Zeit vor 2006, die den Schwerpunkt auf die Beseitigung von Zöllen legen,
- Abkommen der "zweiten Generation", die sich auf neue Bereiche erstrecken, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, Dienstleistungen und nachhaltige Entwicklung,
- vertiefte und umfassende Freihandelszonen (Deep and Comprehensive Free Trade Areas, DCFTA), die stärkere wirtschaftliche Beziehungen zwischen der EU und ihren Nachbarländern schaffen, und
- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), die sich auf die Entwicklungsbedürfnisse der Regionen in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean konzentrieren
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 14.10.2019
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (14.10.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.