Europäische Kommission zieht Bilanz: Ein Jahr Datenschutz-Grundverordnung
Europa |
Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft - ein Jahr danach zeigt eine aktuelle Eurobarometerumfrage, dass rd. 80 Prozent der Deutschen bereits von den neuen Regelungen zum Datenschutz gehört haben, 58 Prozent wissen, dass es in ihrem Land eine Datenschutzbehörde gibt (14 Prozent mehr als 2015). An der Eurobarometer-Umfrage haben 27.000 Personen in der EU teilgenommen. Die vollständigen Ergebnisse wird die Europäische Kommission auf einer Veranstaltung am 13. Juni 2019 bekanntgeben, auf der eine Bilanz über das erste Jahr der Anwendung der DSGVO gezogen werden soll; im Jahr 2020 wird die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der neuen Vorschriften vorlegen.
Die Europäische Kommission weist daraufhin, dass mit der DSGVO die zuständigen Behörden wirksam gegen Verstöße vorgehen könnten. So habe der neu geschaffene Europäische Datenschutzausschuss mehr als 400 grenzüberschreitende Fälle in ganz Europa registriert. Dies ist für die Kommission ein Beweis dafür, dass der Datenschutz nicht an nationalen Grenzen halt macht. Dennoch weist sie daraufhin, dass die Einhaltung der Vorschriften "ein dynamischer Prozess" ist und nicht über Nacht geschehen könne. Als zentrale Priorität für die kommenden Monate nennt die Europäische Kommission für eine ordnungsgemäße und gleiche Umsetzung in den Mitgliedstaaten der EU sorgen zu wollen. An die Mitgliedstaaten geht die Forderung, sich an den Wortlaut und den Geist der Grundverordnung zu halten, um besonders für kleine und mittlere Unternehmen ein berechenbares Umfeld zu schaffen und eine unnötige Belastung zu vermeiden. In diesem Zusammenhang kündigt die Europäische Kommission an, die enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzausschuss und den nationalen Datenschutzbehörden sowie mit den Unternehmen und der Zivilgesellschaft fortzusetzen, "um die brennendsten Fragen anzugehen und die Umsetzung der neuen Vorschriften zu erleichtern".
Mit Stolz verweist die Europäische Kommission darauf, dass die Grundsätze der DSGVO auch "Stahlkraft" in andere Länder und Teile der Welt hätten, z.B. in Chile, Japan, Brasilien, Südkorea, Argentinien oder Kenia; überall würden neue Datenschutzvorschriften entstehen, die auf starken Garantien, durchsetzbaren individuellen Rechten und unabhängigen Aufsichtsbehörden basieren würden.
Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar und Vize-Präsident der Europäischen Kommission, Andrus Ansip und die für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung zuständige EU-Kommissarin, Vera Jourová, sagten anlässlich des 1. Jahrestages: "Die Vorschriften sollen vor allem die Handlungskompetenz der Menschen stärken und ihnen dabei helfen, mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu erlangen. Dies geschieht bereits, indem die Menschen allmählich ihre neuen Rechte wahrnehmen und mehr als zwei Drittel der Europäerinnen und Europäer von der Verordnung gehört haben", und weiter "Auch die Unternehmen profitieren nun davon, dass nur ein einziges Regelwerk in der Union gilt. Sie haben ihre Hausaufgaben in Bezug auf Daten gemacht; mehr Datensicherheit und ein Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden sind das Ergebnis".
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 22.05.2019
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (27.05.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.