Europäischer Rechnungshof bescheinigt der Kommission unter Präsident Juncker eine Verbesserung in der Verwaltung des EU-Haushalts
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Hintergrund:
Die Europäische Kommission ist nicht nur Hüterin der Verträge, sondern auch Verwalter der jährlichen EU-Finanzen, dies allerdings zusammen mit zahlreichen Regierungs-Partnern in den EU-Mitgliedstaaten – 75 Prozent der Finanzmittel verwaltet die Europäische Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten, z.B. im Rahmen der EU-Strukturfondsförderpolitik (besser bekannt als Regionalpolitik) oder der Agrarpolitik. In beiden genannten Bereichen wird ein Großteil der Gelder über Ausschreibungen und Wettbewerbsverfahren, d.h. über strenge Vorgaben, gemeinsam von Europäischer Kommission und regionalen und lokalen Regierungsstellen an Projektträger vergeben. In diesem Zusammenhang verweist die Europäische Kommission darauf, dass sie eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeitet, um sicher zu stellen, dass die zugesagten Fördermittel gemäß den Finanzvorschriften der EU und des angegebenen Förderzwecks verwendet werden.
Der Europäischen Kommission ist es nach eigenen Aussagen ein besonderes Anliegen, dass die EU-Fördergelder in Projekte fließen, die EU-weite Problemlagen angehen und für möglichst viele Bürger/innen einen Vorteil bringen. So habe sie im Rahmen des EU-Programms „Horizont 2020“ mehr als 300.000 Forscher/innen und Innovator/innen unterstützt, im Bereich Migration und Bewältigung der Flüchtlingskrise hätte seit 2015 von der EU finanzierte Initiativen dazu beigetragen, dass 760.000 Menschen im Mittelmeer gerettet werden konnten.
Für die Europäische Kommission ist oberstes Anliegen, dafür Sorge zu tragen, dass jeder Euro des EU-Haushalts korrekt und bestmöglich eingesetzt wird. So strebt sie an, dass das verbleibende Risiko für den EU-Haushalt nach Abschluss eines Haushaltsjahres und eines EU-Förderprogramms sowie der Durchführung aller vorgeschriebenen Kontrollen, unter zwei Prozent liegt. Daher überwacht die Europäische Kommission die Ausgabe und Ausführung der EU-Haushaltsmittel auch vor Ort. Wenn bei den punktuell möglichen Kontrollen festgestellt wird, dass Finanzmittel nicht gemäß ihres beantragten Zwecks eingesetzt werden, kann sie die überwiesenen Mittel zurückfordern.
Schließlich weist die Europäische Kommission daraufhin, dass die geschätzte bzw. festgestellte Fehlerquote nicht gleichzeitig bedeutet, dass es sich immer gleich um Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung handelt, es ist vielmehr eine Schätzung über die Höhe der eingesetzten Fördergelder, die bestimmte Vorschriften nicht eingehalten haben.
Für den kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen (2021 – 2027) hat für die Kommission die 100 prozentige Erzielung des EU-Mehrwertes bei allen Förderprogrammen und Förderprojekten absolute Priorität. So sollen Ziele klarer definiert werden, und es soll einfacher werden, die Ergebnisse zu überwachen und zu messen, so dass es rechtzeitig möglich ist, Änderungen vorzunehmen. Daher hat die Europäische Kommission in den letzten Jahren systematisch daraufhin gearbeitet, die Haushaltsvorschriften zu vereinfachen, da einfachere Vorschriften den Zugang und die erfolgreiche Beantragung erleichtern und zu weniger Fehlern bei dem Einsatz der Mittel führen.
Der für Personal und Haushalt zuständige EU-Kommissar Günther H. Oettinger kommentierte den Bericht des EuGH wie folgt: „Die Europäische Kommission tut ihr Bestes, damit jeder Euro aus dem EU-Haushalt zugunsten unserer Bürgerinnen und Bürger ausgegeben wird und einen EU-Mehrwert schafft. Wir stellen sicher, dass die Vorschriften in vollem Umfang eingehalten und Fehler auf ein Minimum reduziert werden. Wir freuen uns, dass unsere Anstrengungen Früchte tragen und unsere unabhängigen Prüfer erneut bestätigen, dass wir gute Arbeit geleistet haben.“ … „Sowohl die Kohäsionspolitik der EU als auch unsere Gemeinsame Agrarpolitik haben ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt, gute Ergebnisse zu erzielen. Gleichzeitig sind der Zusammenhalt der Union und die Entwicklung des ländlichen Raums nach wie vor die größte Herausforderung für die Verwaltung, da zahlreiche Akteure beteiligt sind“, erklärte Haushaltskommissar Oettinger weiter. „Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten und die verschiedenen Verwaltungsbehörden, noch mehr zu erreichen, wenn dies nötig ist. Unsere bisherigen Anstrengungen zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind, und wir werden diese Stoßrichtung beibehalten.“
Quelle und weitere Informationen:
EU-Aktuell vom 08.10.2019
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