Europäische Kommission lädt zu einem ersten Treffen zur Anwendung von Art. 17 (früher 13) der EU-Urheberrechtsrichtlinie ein
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Am 15. Oktober 2019 wird es in Brüssel das erste Treffen von Interessensvertreter/innen zur Anwendung des Artikels 17 (früher 13) der EU- Urheberrechtsrichtlinie mit der Europäischen Kommission geben. Noch bis zum 18. September 2019 können sich Interessierte um eine Teilnahme bewerben. Weitere Treffen soll es bis Ende 2019 oder Anfang 2020 geben.
Nach den vielen Protesten und Mißtrauensbekundungen zu der im April 2019 verabschiedeten und unterzeichneten Richtlinie, insbesondere im Hinblick auf die Befürchtung der Rezension und der behaupteten Notwendigkeit des Einsatzes von upload-Filtern hat sich die Europäische Kommission entschlossen, mit den betroffenen Organisationen und Unternehmen in einen Konsultationsprozess einzutreten.
Ziel des Dialogs ist, bestehende Praktiken für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte von Online-Plattformen in Zusammenarbeit mit Rechteinhabern sowie Erfahrungen der Nutzer zu sammeln. Die Ergebnisse sollen Eingang in die Ausarbeitung der Leitlinien der Europäischen Kommission für die Anwendung von Art. 17 der Richtlinie finden.
Für den ersten Gesprächskreis will die Europäische Kommission 80 einzelne Vertreter/innen von repräsentativen Interessengruppen einladen; auch Vertreter/innen der EU-Mitgliedstaaten werden an den Gesprächen teilnehmen. Die Europäische Kommission will die teilnehmenden Interessengruppen anhand folgender Kriterien auswählen:
- Organisationen vertreten die Interessen von Rechteinhabern, Anbietern von Online-Plattformen oder Nutzern, einschließlich Verbraucher- und Grundrechtsorganisationen, im Zusammenhang mit der Anwendung von Artikel 17;
- Unternehmen haben ein berechtigtes Interesse daran, die besten Praktiken für die Zusammenarbeit zwischen Anbietern von Online-Plattformen und Rechteinhabern im Rahmen von Artikel 17 zu diskutieren, da sie von dieser Zusammenarbeit direkt betroffen sind;
- Unternehmen verfügen über praktische Erfahrungen in Bezug auf die in Artikel 17 geregelten Angelegenheiten;
- Die repräsentativen Organisationen sind auf europäischer Ebene tätig.
Die Europäische Kommission wird bei der Auswahl der Bewerber sicherstellen, dass alle von Art. 17 der Urheberrichtlinie betroffenen Interessengruppen vertreten sein werden. Neben den ausgewählten Organisationen soll zusätzlich die Möglichkeit bestehen, dass auch Interessenvertreter ad hoc eingeladen werden.
Die Europäische Kommission weist ausdrücklich daraufhin, dass sie unabhängig von den Dialogrunden für persönliche Gespräche und schriftliche Eingaben zu Art. 17 zur Verfügung steht.
Hintergrund:
Nach einem langen Diskussionsprozess (die Europäische Kommission hatte 2016 einen ersten Vorschlag vorgelegt) stimmten das Europäische Parlament am 26. März und die EU-Mitgliedstaaten am 15. April 2019 der Reform des digitalen Urheberrechtsschutzes zu (Unterzeichnung im Europäischen Parlament am 17. April 2019) zu. Die Europaabgeordneten stimmten mit 348 Ja-Stimmen bei 274 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen für die Annahme der Richtlinie. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie ins nationale Recht umzusetzen.
Nach der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten hatte Kommissionspräsident Juncker seine Erleichterung zum Ausdruck gebracht und sagte: "Mit der heutigen Einigung machen wir die Urheberrechtsbestimmungen fit für das digitale Zeitalter. Europa wird nun über klare Regeln verfügen, die eine angemessene Vergütung für die Urheber, starke Rechte für die Nutzer und die Verantwortung für Plattformen gewährleisten. Wenn es um die Vollendung des digitalen Binnenmarkts in Europa geht, ist die Urheberrechtsreform das fehlende Puzzleteil."
Zur Erläuterung des Sachverhaltes und um Antworten auf komplexe Fragen und geäußerte Kritiken geben zu können, hat die Europäische Kommission bereits am 11. März 2019 einen umfangreichen Frage-Antwort-Katalog (26 Fragen) zu dem Text der Urheberrichtlinie veröffentlicht; diese finden Sie unter folgendem Link: ec.europa.eu/digital-single-market/en/faq/haufig-gestellte-fragen-uber-die-urheberrechtsrichtlinie
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 28.08.2019
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (30.08.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.