Dank Bürgerinitiative: Neue EU-Richtlinie setzt höchste Trinkwasserstandards
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Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie gestern im Europäischen Parlament. Durch die neue Richtlinie wird allen Menschen in Europa ein sichererer Zugang zu Trinkwasser garantiert. Gleichzeitig stellt sie im Einklang mit dem im europäischen Grünen Deal angekündigten Ziel für eine schadstofffreie Umwelt („Null-Schadstoff-Ziel“) die weltweit höchsten Trinkwasserstandards sicher. Die Richtlinie stützt sich auf einen Vorschlag der Kommission von Februar 2018 als direkte Folgemaßnahme der allerersten erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative Right2Water.
Hierzu erklärte Virginijus Sinkevičius, EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei: „Der Zugang zu sichererer Trinkwasser- und Sanitärversorgung ist ein grundlegendes Menschenrecht. Dies wird uns in der jetzigen Gesundheitskrise noch deutlicher vor Augen geführt. Die heutige Zustimmung des Europäischen Parlaments zu der Richtlinie ist ein starkes Signal für die Entschlossenheit, alle Menschen in Europa mit sichererem Trinkwasser zu versorgen.“
Der vereinbarte Rechtstext stützt sich auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zu den Sicherheitsstandards für Trinkwasser und geht sogar noch darüber hinaus. Er enthält Bestimmungen für die Kontrolle von Leitungswasser, aber auch von Trinkwasserquellen und Leitungsnetzen, um die Gefahr schädlicher Auswirkungen der Umweltverschmutzung auf die menschliche Gesundheit und auf unsere Wasserressourcen so weit wie möglich einzudämmen. In dieser Neufassung der Richtlinie werden außerdem Fragen im Zusammenhang mit neuen Schadstoffen wie Mikroplastik, neuen Arten von Chemikalien und endokrinen Disruptoren geregelt. Endokrine Disruptoren sind hormonell schädigende Substanzen bzw. chemische Stoffe, die in die Funktion des Hormonsystems eingreifen und gesundheitlich nachteilige Effekte mit sich bringen.
Mit der heutigen Zustimmung des Europäischen Parlaments gilt die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie als angenommen. Sobald der Rechtsakt vom Präsidenten des Europäischen Parlaments und vom Präsidenten des Rates der Europäischen Union unterzeichnet ist, wird er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um für die Einhaltung der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie zu sorgen.
Die meisten Bürgerinnen und Bürger der EU haben bereits sehr guten Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser, auch dank der seit über 30 Jahren bestehenden EU-Vorschriften zur Trinkwasserqualität. Die Kommission hat im Jahr 2018 eine Überprüfung der Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) vorgeschlagen und damit den Forderungen der Bürgerinitiative Right2Water entsprochen. Der Vorschlag wurde im Anschluss an die REFIT-Bewertung der Trinkwasserrichtlinie erarbeitet; er wird durch eine Folgenabschätzung ergänzt und berücksichtigt die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (16.12.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.