EU erzielt Einigung über die Modernisierung der Fahrgastrechte im Schienenverkehr
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Nach drei Jahren Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament und der zuständige Ministerrat der EU am 02.10.2020 auf die Modernisierung der Fahrgastrechte im Schienenverkehr geeinigt. Die für den Bereich Verkehr zuständige EU-Kommissarin, Adina Valean, begrüßte bei der Einigung insbesondere die Fortschritte für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität und die Rechtsklarheit für Verbraucher/innen und Unternehmen.
Die Vereinbarung gewährleiste einen verbesserten Fahrgastschutz bei Reiseunterbrechungen und sorge für Klarheit bei den Regeln im Falle von Beschwerden. Fahrgäste sollen in Zukunft das Recht haben, ihre Fahrräder mit an Bord zu nehmen. Dazu sollen Eisenbahnunternehmen eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen an Bord ihrer Züge schaffen. Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollen in Zukunft zudem besser über ihre Rechte informiert werden
Die neuen Regeln werden durchgehende Tickets obligatorisch machen, wenn Anschlusszüge von einem einzigen Eisenbahnunternehmen betrieben werden, zum Beispiel wenn eine Reise eine Verbindung zwischen einem Regional- und einem Fernzug beinhaltet. Dieses durchgehende Ticket ist eine Einzelfahrkarte, die für alle oder mehrere aufeinanderfolgende Zugverbindungen einer Reise gültig ist und das Recht auf Umleitung und Entschädigung bei Verspätungen oder verpassten Anschlüssen sichert.
Die Europäische Kommission weist gleichzeitig daraufhin, dass die neuen Regeln jedoch auch die Verhältnismäßigkeit beachten würden, daher würden Schienenverkehrsbetreiber unter genau festgelegten Bedingungen von der Pflicht befreit, die Fahrgäste bei Verspätungen zu entschädigen. So
würden klar die außergewöhnlichen Umstände (wie extreme Wetterbedingungen oder eine Pandemie) definiert, bei denen die Betreiber von der Zahlung von Entschädigungen befreit wären, weil sie diese Ereignisse weder vermeiden noch ihre Folgen verhindern könnten. In solchen Fällen haben die Fahrgäste jedoch weiterhin das Recht auf Rückerstattung des vollen Fahrpreises, anderweitige Beförderung und Hilfeleistung. Diese Regelung stehe im Einklang mit den für die anderen Verkehrsträger geltenden Rechtsvorschriften.
Die Einigung muss, um Gültigkeit zu erlangen, nun noch vom Rat und Parlament offiziell beschlossen werden. Mit der Einigung wird die zur Zeit gültige Verordnung aus 2007 geändert, die sowohl für inländische als auch für internationale Fahrten und Dienstleistungen gilt.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (05.10.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.