Europäische Kommission verlängert Erleichterungen für Luftfahrt bis Ende 2021
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Im Mai 2020 hatte die Europäische Kommission für die Luftfahrtunternehmen und die Bodenabfertiger in der Coronakrise Übergangsbestimmungen eingeführt; am 13. November 2020 gab sie bekannt, dass diese jetzt bis Ende 2021 verlängert werden. Hintergrund hierfür ist ein eigener Bericht, der zu dem Ergebnis kommt, dass dies unter Bezug auf die andauernde Pandemie und die Auswirkungen auf den Flugverkehr notwendig erscheint.
Die im Mai geänderten Vorschriften von Teilen der Verordnung über Flugdienste erlauben:
- Fluggesellschaften in vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten, ihre Betriebsgenehmigung zu behalten;
- Bodenabfertigungsunternehmen, deren Verträge vor Ende 2021 auslaufen, diese bis 2022 zu behalten, wodurch ihnen der Zugang zu Krediten erleichtert wird;
- Flughäfen, ihren Bodenabfertigungsdienstleister dringend zu ersetzen, sollte dieser plötzlich in Konkurs gehen;
- die Mitgliedstaaten, Flugbeschränkungen beizubehalten, falls erforderlich.
Dagegen wird die Europäische Kommission die seinerzeit angebotene Flexibilität bei den Flugbeschränkungen nicht aufrechterhalten, da sich gesundheitspolizeiliche und sanitäre Maßnahmen als wirksamer erwiesen haben.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (13.11.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.