Europäisches Parlament und Ministerrat einigen sich auf Rechtsstaatlichkeitsmechanismus für den nächsten Mehrjährigen Haushalt 2021 - 2027
Europa |
Am 05. November 2020 haben sich die Verhandlungsführer von Europäischem Parlament und zuständigem Ministerrat auf den lange diskutierten Rechtsstaatlichkeitsmechanismus geeinigt. Damit wird in Zukunft erstmals die Auszahlung von EU-Finanzmitteln an rechtsstaatliches Handeln geknüpft.
Hintergrund:
Die Kommission hatte am 2. Mai 2018, gemeinsam mit dem Vorschlag für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 – 2027, vorgeschlagen, dass Finanzierungen durch die EU stärker an die Rechtsstaatlichkeit gekoppelt sein sollen. Die Europäische Kommission hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung ist. Der vorgeschlagene Rechtsstaatsmechanismus soll den EU-Haushalt vor finanziellen Risiken schützen, die auf generelle Rechtsstaatlichkeitsdefizite in den Mitgliedstaaten zurückgehen.
Der jetzt gefundene Kompromiss muss noch vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat formal angenommen werden.
Der für die Bereiche Haushalt und Verwaltung zuständige EU-Kommissar, Johannes Hahn, kommentierte die Einigung so: „Mit der heutigen Einigung ist es uns gelungen, einen wichtigen Pfeiler der gesamten Konstruktion des mehrjährigen Finanzrahmens der EU zu etablieren. Wir werden über einen wirksamen Mechanismus verfügen, um das Geld der Steuerzahler zu schützen, falls es uns die rechtsstaatliche Situation nicht mehr erlaubt, EU-Gelder zurückzuverfolgen“. … „Die Einführung dieser Konditionalität ist ein wichtiger Schritt und ein klares Signal, dass die EU bereit ist, die Interessen ihrer Bürger zu schützen.“
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (05.11.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.