Kurzarbeitsprogramm SURE: Europäische Kommission gibt erstmals Sozialanleihen über 17 Mrd. Euro und weitere 14 Mrd. Euro aus
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Zu den ersten finanziellen Krisenmaßnahmen der Europäischen Kommission im Rahmen der COVID-19-Krise gehörte das im April 2020 von den EU-Finanzministern beschlossene wirtschaftliche europäische Soforthilfeprogramm über 540 Mrd. Euro, das sich aus drei Komponenten zusammensetzt:
- 100 Mrd. Euro für SURE (State supported short-time work) für die europäische Kurzarbeitergeld-Initiative
- 200 Mrd. Euro aus dem Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) für Unternehmenskredite
- 240 Mrd. Euro günstige Kredite für die 19 Euro-Staaten durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM, errichteter Rettungsschirm während Wirtschafts- und Finanzkrise 2012)
Das Programm SURE ist zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Coronakrise gedacht und gibt zinsverbilligte Darlehen an besonders von der Krise betroffene Mitgliedstaaten zur Finanzierung nationaler Kurzarbeitsregelungen, um Arbeitsplätze zu sichern und um weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie finanzieren zu können (z.B. Unterstützung für Selbstständige und Gesundheitsmaßnahmen für die Rückkehr zu einer normalen Wirtschaftstätigkeit)
Die Europäische Kommission teilt mit, dass die 1. Emission zwei Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten umfasste (Fälligkeit 10 Mrd. Euro im Oktober 2030, 7 Mrd. Euro in 2040) und dies die bisher größte Anleiheemission sei. Anleger hätten sich sehr interessiert gezeigt, dadurch seien die Anleihen mehr als 13mal überzeichnet gewesen, was ein vielversprechender Anfang gewesen sei. Die günstigen Konditionen, zu denen die Europäische Kommission die Gelder aufnimmt, würden direkt an die EU-Mitgliedstaaten weitergegeben, für die die Darlehen bestimmt sind.
Im Rahmen der ersten Anleihe erhielten Italien, Spanien und Polen insgesamt 17 Mrd. Euro.
Aufgrund der positiven Aufnahme des Instruments kündigte die Europäische Kommission an, weitere Anleihen bis zu 100 Mrd. Euro aufzunehmen. Zwischenzeitlich hat sie auch einen von unabhängiger Seite bewerteten Rahmen für Sozialanleihen beschlossen.
Anlässlich der Aufnahme der Sozialanleihen erklärte Kommissionspräsidentin von der Leyen „Zum ersten Mal überhaupt gibt die Kommission Sozialanleihen aus, um Mittel aufzubringen, mit denen Menschen in Beschäftigung gehalten werden können. Diese beispiellose Anstrengung wird den außergewöhnlichen Zeiten gerecht, die wir durchleben. Wir tun alles in unsere Macht Stehende, um die Existenzgrundlage der Menschen in Europa zu sichern. Italien, Spanien und Polen sind von der Krise schwer getroffen worden. Ich freue mich, dass diese Länder durch SURE rasch Unterstützung erhalten werden.“
Die Aufnahme der Finanzmittel durch die Europäische Kommission hat folgenden Hintergrund
- Die Gründung der EU erfolgte 1957 durch den Vertrag von Rom. Ihr wird als Emittent ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen (Basel III). Bei den von der EU aufgenommenen Mitteln handelt es sich um direkte und unbedingte Verpflichtungen der EU. Die Haftung wird von den EU-Mitgliedstaaten über den EU-Haushalt übernommen. Die Europäische Kommission ist gemäß dem EU-Vertrag befugt, auf den internationalen Kapitalmärkten im Namen der Europäischen Union Mittel aufzunehmen.
- Die EU nimmt Mittel ausschließlich in Euro auf, um sie als Darlehen in Euro an staatliche Kreditnehmer weiterzureichen. Die EU führt derzeit vier Darlehensprogramme durch. Dabei handelt es sich um den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), die Zahlungsbilanzfazilität, die Makrofinanzhilfe (MFA) und das Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE), das der Rat erst am 19. Mai 2020 angenommen hat.
- Die von der EU im Rahmen von SURE emittierten Anleihen werden ein Gütesiegel für Sozialanleihen erhalten. Dadurch können Investoren darauf vertrauen, dass die mobilisierten Mittel tatsächlich einem sozialen Ziel dienen.
Europäische Kommission gibt zweite Sozialanleihe aus und unterstützt weitere neun EU-Staaten
Zwischenzeitlich haben 18 EU-Mitgliedstaaten Unterstützung durch das SURE-Programm beantragt, im Rahmen der zweiten Tranche vom 10. November 2020 , die ebenfalls überzeichnet war (13 mal bzw. 11,5 mal) was sich in günstigen Konditionen für die EU-Staaten niederschlug), erhielten neun Staaten 14 Mrd. Euro (8 Mrd. € werden im November 2025 fällig, 6 Mrd. € im November 2050). Insgesamt hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, 18 Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung in Höhe von 90,3 Mrd. € zu gewähren; die nächsten Auszahlungen werden im Laufe der kommenden Monate im Anschluss an die jeweiligen Anleiheemissionen erfolgen.
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