Unterstützung für Mitgliedstaaten bei Integration und Inklusion von Migranten
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Migrantinnen und Migranten sind integraler Bestandteil unserer europäischen Gesellschaften. Rund 34 Millionen Einwohner der EU sind außerhalb der EU geboren. Damit sie ihr volles Potenzial entfalten können und Aufnahmegemeinschaften gestärkt werden, hat die EU-Kommission heute einen Aktionsplan für Integration und Inklusion vorgelegt. Zwar sind für die Gestaltung und Umsetzung sozialpolitischer Maßnahmen in erster Linie die nationalen Regierungen zuständig. Der Aktionsplan unterstützt Mitgliedstaaten aber mit Finanzmitteln, gemeinsamen Leitlinien und Partnerschaften mit allen Beteiligten. Mitwirken können Migrantinnen und Migranten, Aufnahmegemeinschaften, Sozial- und Wirtschaftspartner, die Zivilgesellschaft, lokale und regionale Behörden sowie der Privatsektor.
Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas erklärte dazu: „Inklusion ist der Inbegriff der europäischen Lebensweise. Integrations- und Inklusionsstrategien sind für Neuankömmlinge und lokale Gemeinschaften unerlässlich und tragen zu Zusammenhalt in der Gesellschaft und zu starken Volkswirtschaften bei. Jede Person, die das Recht hat, sich in Europa aufzuhalten, sollte Zugang zu den Instrumenten haben, die sie benötigt, um ihr Potenzial voll auszuschöpfen und die für unsere Union geltenden Rechte und Pflichten zu übernehmen.“
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson fügte hinzu: „Integration und Inklusion bedeuten, den Migrantengemeinschaften zuzuhören und dafür zu sorgen, dass jeder Mensch unabhängig von seinem Hintergrund seine Rechte wahrnehmen kann. Inklusive Integration heißt, dass alle die gleichen Instrumente und die gleiche Unterstützung erhalten, die erforderlich sind, um einen Beitrag zur Gesellschaft leisten zu können - und unsere Gesellschaften können von ihrer Stärke und ihren Fähigkeiten profitieren.“
Wie im neuen Migrations- und Asylpaket betont wird, ist eine erfolgreiche Integrations- und Inklusionspolitik ein wesentlicher Bestandteil einer gut gesteuerten und wirksamen Migrations- und Asylpolitik. Auch für den sozialen Zusammenhalt und für eine dynamische Wirtschaft, die allen dient, ist sie von wesentlicher Bedeutung. In dem Aktionsplan wird eine gezielte und maßgeschneiderte Unterstützung vorgeschlagen, die individuellen Merkmalen Rechnung trägt, welche für Menschen mit Migrationshintergrund besondere Herausforderungen darstellen können – z. B. das Geschlecht oder der religiöse Hintergrund. Erfolgreiche Integration und Inklusion hängt sowohl von frühzeitigen Maßnahmen als auch von langfristigem Engagement ab.
Zwar sind für die Gestaltung und Umsetzung sozialpolitischer Maßnahmen in erster Linie die nationalen Regierungen zuständig, doch spielt die EU eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die Finanzierung, die Ausarbeitung von Leitlinien und die Förderung einschlägiger Partnerschaften. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- Inklusive allgemeine und berufliche Bildung von der frühen Kindheit bis zur Hochschulbildung – mit Schwerpunkt auf einer einfacheren Anerkennung von Qualifikationen und dem fortdauernden Erlernen der Sprache – mit Unterstützung aus EU-Fonds.
- Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der Anerkennung von Kompetenzen , um den Beitrag von Migrantengemeinschaften – insbesondere der Frauen – in vollem Umfang zu würdigen und sicherzustellen, dass sie dabei unterstützt werden, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Die Kommission wird mit Sozial- und Wirtschaftspartnern sowie Arbeitgebern zusammenarbeiten, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern, unternehmerische Initiativen zu unterstützen und Arbeitgebern die Anerkennung und Bewertung von Qualifikationen zu erleichtern.
- Förderung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten , einschließlich psychologischer Betreuung, für Menschen mit Migrationshintergrund. Neben der Bereitstellung zweckgebundener EU-Mittel soll mit dem Aktionsplan auch dafür gesorgt werden, dass die Menschen über ihre Rechte informiert werden. Zudem werden die besonderen Herausforderungen anerkannt, mit denen Frauen – insbesondere während und nach der Schwangerschaft – konfrontiert sind. Des Weiteren unterstützt der Aktionsplan den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten.
- Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum, der über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Asyl- und Migrationsfonds und das Programm „InvestEU“ finanziert wird, sowie Finanzierungsplattformen für den Erfahrungsaustausch auf lokaler und regionaler Ebene über die Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.
Umgesetzt wird der Aktionsplan durch das Mobilisieren von EU-Mitteln und das Schaffen von Partnerschaften mit allen Beteiligten – Migrantinnen und Migranten, Aufnahmegemeinschaften, Sozial- und Wirtschaftspartnern, der Zivilgesellschaft, lokalen und regionalen Behörden und dem Privatsektor. Mit dem Aktionsplan werden die Aufnahmeländer gestärkt, ihre Rolle bei der Gestaltung und Durchführung von Integrationsmaßnahmen und -programmen unterstützt und gleichzeitig die Verantwortung der betreffenden Menschen für die Teilhabe an der Gesellschaft des Aufnahmelandes hervorgehoben.
Der Zugang zu Dienstleistungen soll durch digitale Werkzeuge modernisiert werden. Außerdem wird der Aktionsplan die Faktengrundlage verbessern, um die Weiterentwicklung der politischen Maßnahmen zu fördern und eine gute Überwachung der Ergebnisse zu gewährleisten.
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