Zehnjahresplan: Kommission nimmt neuen Anlauf für Gleichbehandlung der Roma
Europa |
„Wir haben in den zurückliegenden zehn Jahren schlicht und ergreifend nicht genug getan, um die Roma-Bevölkerung in der EU zu unterstützen. Dafür gibt es keine Entschuldigung. Viele Menschen sind nach wie vor Opfer von Diskriminierung und Rassismus, und das können wir nicht akzeptieren“, sagte Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová. „Heute nehmen wir einen neuen Anlauf, um mit klaren Zielvorgaben und einer erneuten Zusage Abhilfe zu schaffen und echte Veränderungen in den nächsten zehn Jahren zu bewirken.“
Für Gleichstellung, Inklusion, Teilhabe, Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnen der Roma legt die Kommission neue Ziele vor und gibt den Mitgliedstaaten Empfehlungen für die Umsetzung. Angestrebt wird eine vollständige Gleichstellung. Auf der Basis der mithilfe des vorherigen Rahmens erreichten Fortschritte hat die Kommission die folgenden Mindestziele für 2030 vorgeschlagen:
- Verringerung des Anteils der Roma, die Diskriminierung erfahren, um mindestens die Hälfte;
- Verdoppelung des Anteils der Roma, die Diskriminierungserfahrungen melden;
- Verringerung der zwischen den Roma und der allgemeinen Bevölkerung klaffenden Armutslücke um mindestens die Hälfte;
- Verringerung der Unterschiede bei der Inanspruchnahme frühkindlicher Erziehung um mindestens die Hälfte;
- in Mitgliedstaaten mit einer nennenswerten Roma-Bevölkerung Verringerung des Anteils der Roma-Kinder, die segregierte Grundschulen besuchen, um mindestens die Hälfte;
- Verkleinerung der Beschäftigungslücke sowie der genderspezifischen Beschäftigungslücke um mindestens die Hälfte;
- Verringerung der Unterschiede bei der Lebenserwartung um mindestens die Hälfte;
- Verringerung der in Bezug auf Wohnungsnot bestehenden Unterschiede um mindestens ein Drittel;
- Anhebung des Anteils der Roma mit Zugang zu Leitungswasser auf mindestens 95 Prozent.
Damit diese Ziele erreicht werden, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten die richtigen Maßnahmen ergreifen. Die Kommission bietet den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen und hat eine Liste von Maßnahmen erstellt, die die Mitgliedstaaten treffen sollen, um raschere Fortschritte in den Bereichen Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma zu erzielen. Das Spektrum der Orientierungshilfen und Maßnahmen reicht von der Entwicklung von Unterstützungssystemen für Roma, die Opfer von Diskriminierung sind, über Sensibilisierungskampagnen in Schulen, der Förderung der sogenannten finanziellen Allgemeinbildung sowie der Beschäftigung der Roma in öffentlichen Einrichtungen bis hin zur Verbesserung des Zugangs zu ärztlichen Untersuchungen bzw. Vorsorgeuntersuchungen, die hohen Standards entsprechen, und zur Familienplanung für Roma-Frauen.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Strategien bis September 2021 vorzulegen und alle zwei Jahre über deren Umsetzung Bericht zu erstatten. Die Kommission wird die Fortschritte bei der Verwirklichung der für 2030 angestrebten Ziele auf der Grundlage von Umfragen der Europäischen Agentur für Grundrechte und von Beiträgen der Zivilgesellschaft überwachen. Außerdem wird der gesamte neue Zehnjahresplan einer eingehenden Halbzeitbewertung unterzogen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (07.11.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.