Europäische Kommission ruft das Jahr 2013 zum Europäischen Jahr für Bürgerinnen und Bürger aus
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Auf Vorschlag der Europäischen Kommission ist 2013 das Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger. Nach der erfolgten Zustimmung durch den Ministerrat und das Europäische Parlament wird im kommenden Jahr mit zahlreichen Veranstaltungen, Konferenzen, Seminaren auf Unionsebene, in den 27 EU-Mitgliedstaaten und auf lokaler/regionaler Ebene auf das zwanzigjährige Bestehen der Unionsbürgerschaft hingewiesen; gleichzeitig sollen die Bürgerinnen und Bürger unionsweit über ihre Rechte als EU-BürgerInnen informiert und aufgefordert werden, der Europäischen Kommission über Defizite bei der Wahrnehmung der Rechte zu berichten.
Die Unionsbürgerschaft gehört für die Europäische Kommission zu den wichtigsten Säulen der europäischen Einigung. Die Unionsbürgerschaft wurde vor 20 Jahren mit dem Vertrag von Maastricht, der am 01. November 1993 in Kraft trat, eingeführt und gewährt den BürgerInnen zahlreiche Rechte mit direkten Auswirkungen auf ihr tägliches Leben. Die Unionsbürgerschaft besteht zusätzlich zu der nationalen Staatsangehörigkeit und umfasst z.B. das Recht zum grenzenlosen Reisen, konsularischen Schutz durch den Heimatstaat im jeweiligen EU-Mitgliedstaat, dem freien Einkaufen im gesamten EU-Raum, dem Arbeiten, Wohnen und Leben, dem Zugang zur Gesundheitsversorgung, dem Erwerb des Anspruchs auf Sozialleistungen, dem gleichberechtigten Zugang zur Bildung (z.B. Studieren), Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise sowie dem aktiven und passiven Wahlrecht bei den Europawahlen (zum Europäischen Parlament) und bei Kommunalwahlen im Wohnsitzstaat.
Zusätzlich verweist die Europäische Kommission auf weitere Vorteile, wie die Rechte von Urlaubern bei Reisen mit Bahn und Flugzeug (z.B. Entschädigungsregelungen bei Verspätung oder Ausfall von Flügen und Zugverbindungen), auf die immer weiter sinkenden Roaming-Gebühren etc.
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass den EU-Bürgern das Recht auf Freizügigkeit am meisten am Herzen liegt. So lebten nach ihren Recherchen im Jahr 2009 schätzungsweise 11,9 Mio. UnionsbürgerInnen in einem anderen Land als ihrem Heimatland, im Jahr 2010 waren es bereits 12,3 Mio. (siehe hierzu auch den Artikel vom 07.09.2011, Eurobarometer Spezial, unter der Rubrik "EU-Aktuell"). Jedoch ist gemäß einer durchgeführten Umfrage zu diesem Thema jeder Fünfte der EU-BürgerInnen der Ansicht, dass die Wahrnehmung des Rechts in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu wohnen, mit zu vielen Hindernissen verbunden ist. Neben der Sprachbarriere ist hier ein chronischer Mangel an entsprechenden Informationen das größte Hindernis. Eine Umfrage aus dem Jahr 2010 hat ergeben, dass sich viele Menschen nicht angemessen über ihre Rechte im EU-Binnenmarkt informiert fühlen (48%), lediglich 43% der befragten BürgerInnen kannten den Begriff "Bürger der Europäischen Union".
Aus Anlass des Vorschlags sagte die Vize-Präsidentin der Europäischen Kommission und für die Bereiche Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissarin, Viviane Reding, "Der freie Personenverkehr ist das Recht, das den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union am stärksten am Herzen liegt. Dieses Recht ist mit der Unionsbürgerschaft untrennbar verbunden. Der schrittweise Abbau der EU-Binnengrenzen für Waren, Dienstleistungen und Personen hat den Unternehmen und den Bürgern riesige Vorteile verschafft. Ich möchte auf unsere Errungenschaften aufbauen und dafür sorgen, dass alle EU-Bürger ohne Probleme in einen anderen EU-Mitgliedstaat reisen, dort einkaufen, studieren oder sich niederlassen können. Wenn die Europäer ihre Rechte nicht kennen, können sie sie auch nicht wahrnehmen. Derzeit haben 48% der Europäer das Gefühl, nicht gut über ihre Rechte Bescheid zu wissen. Das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger wird dazu beitragen, dieses Gefühl zu beheben. Es wird uns eine gute Gelegenheit bieten, erneut aufzuzeigen, was die Europäische Union für jeden einzelnen von uns tun kann".
Auch in dem von der Europäischen Kommission angefertigten "Bericht über die Unionsbürgerschaft" wurde deutlich, dass die Menschen noch immer mit zahlreichen Hindernissen zu kämpfen haben, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen wollen. Gleichzeitig listet der Bericht 25 konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der noch verbliebenen Hindernisse auf. Eine der Maßnahmen ist die Information und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und deren Wahrnehmung. Für 2013 plant die Europäische Kommission in diesem Zusammenhang die Veröffentlichung eines Aktionsplans, der darauf abzielt, die verbliebenen Hindernisse zu beseitigen. Ferner beabsichtigt die Europäische Kommission den Bekanntheitsgrad der mehrsprachigen Internetportale "Europe Direct" und "Ihr Europa", die beide zu den festen Bestandteilen der Informationsquellen zu den Rechten der Unionsbürgerschaft gehören, zu erhöhen. Ferner soll der Dienst SOLVIT (der Lösungen für Bürgerinnen und Unternehmen bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit EU-Regelungen anbietet, siehe hierzu ausführlich EU-Informationen des Europe Direct Informationszentrums Mittlerer Niederrhein, Ausgabe Dezember 2009) verstärkt bekannt gemacht werden.
In dem Bericht über die Unionsbürgerschaft hatte die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament zugesagt, ein Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger durchzuführen, das nun am 01. Januar 2013 beginnt. Die Ziele dieses Jahres sind:
- Bei den EU-Bürgerinnen und -Bürgern ein Bewusstsein für ihr Recht zu schaffen, sich im Hoheitsgebiet der EU frei zu bewegen und aufzuhalten
- Die Bürgerinnen und Bürger darüber aufzuklären, wie sie die ihnen eingeräumten Rechte und die EU-Politik zu ihrem Wohl nutzen können und die aktive Beteiligung der Unionsbürger am politischen Entscheidungsprozess der EU zu fördern
- Eine Debatte über die Auswirkungen des Rechts auf Freizügigkeit und die damit verbundenen Chancen anzustoßen, wobei insbesondere die mögliche Stärkung des Zusammenhalts und die Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Menschen für einander hervorgehoben werden.
Für die Finanzierung der geplanten Vorhaben hat die Europäische Kommission ein Budget in Höhe von 1 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (17.12.2012) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.