Europäische Kommission veröffentlicht Länderspezifische Empfehlungen“ für haushaltspolitische Maßnahmen und Wirtschaftsreformen in den EU-Mitgliedstaaten und in der Eurozone
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Der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, hat am 30.05.2012 die sog. "Länderspezifischen Empfehlungen" für die 27 EU-Mitgliedstaaten vorgestellt und fordert darin alle Mitgliedstaaten auf, den Kurs der Haushaltskonsolidierung fortzuführen, jedoch gleichzeitig weiterhin Wachstumsimpulse zu setzen, um damit das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in ihren Ländern und im gesamten EU-Raum zu fördern. In einem Paket von 28 Berichten hat die Europäische Kommission einmal für alle 27 Mitgliedstaaten Empfehlungen für die ihrer Ansicht nach erforderlichen jeweiligen nationalen haushaltspolitischen Maßnahmen und Wirtschaftsreformen gegeben, von denen sie glaubt, dass dadurch Finanzstabilität gesichert und die Ankurbelung von Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen im jeweiligen Land bewirkt werden können; zum Zweiten hat die Europäische Kommission in einem zusätzlichen Papier eine Empfehlung für notwendige wirtschafts- und haushaltspolitische Maßnahmen für den gesamten Euro-Raum erstellt und darin politische Maßnahmen erarbeitet, die ihrer Ansicht nach erforderlich sind, um die Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zu ergänzen (Mitteilung für mehr Stabilität, Wachstum und Arbeitsplätze). Damit soll die "Wachstumsinitiative" auf zwei sich ergänzenden Säulen stehen.
Die 27 nationalen Empfehlungen sind auf der Grundlage der von allen EU-Mitgliedstaaten vorgelegten nationalen Reformprogramme und der nationalen Stabilitätsprogramme (für Mitglieder des Euroraums) bzw. Konvergenzprogramme (für die Mitgliedstaaten, die nicht den Euro haben) erfolgt. Die jährliche Vorlage der nationalen Reformprogramme wurde mit der Strategie Europa 2020 beschlossen, diese umfassen politische Maßnahmen zur Förderung des Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Die nationalen Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme müssen im Rahmen des sog. "Europäischen Semesters" von den EU-Mitgliedstaaten jährlich vorgelegt werden und enthalten Pläne für tragfähige öffentliche Finanzen.
Die nationalen Reformprogramme und die Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme müssen die EU-Mitgliedstaaten bis zum 30. April eines Jahres bei der Europäischen Kommission einreichen und sich dabei auf den Jahreswirtschaftsbericht der Europäischen Kommission vom 23. November 2011 als Vorlage stützen. Im Jahreswirtschaftsbericht analysiert die Europäische Kommission die wirtschaftliche Ausgangslage der EU, legt die aus ihrer Sicht anliegenden Herausforderungen dar und macht gleichzeitig Vorschläge zur Umsetzung wachstums- und arbeitsmarktpolitischer Prioritäten im gesamten EU-Raum.
Zum ersten Mal enthalten die Empfehlungen auch die Ergebnisse aus den bei zwölf EU-Mitgliedstaaten stattgefundenen eingehenden Überprüfungen zum Verfahren bei einem übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewicht. Dieses Verfahren wurde in diesem Jahr zum ersten Mal durchgeführt und zwar bei den Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Ungarn, Schweden, Slowenien, Spanien, das Vereinigte Königreich und Zypern. Nach Aussage der Europäischen Kommission haben die Überprüfungen den "Warnmechanismus-Bericht" vom 14. Februar 2012 bestätigt, nämlich dass makroökonomische Ungleichgewichte vorliegen; sie betont jedoch gleichzeitig, dass bereits Fortschritte bei der Korrektur zu verzeichnen seien, was sich in geringeren Leistungsbilanzdefiziten, konvergierenden Lohnstückkosten, schwächeren Kreditströmen oder Korrekturen bei Immobilienpreise zeige. Warnend weist die Europäische Kommission darauf hin, dass bei einigen Mitgliedstaaten jedoch nicht klar sei, ob diese Korrekturen umfassend und auf Dauer tragfähig seien; dies gelte z.B. für die private und öffentliche Verschuldung.
Die von der Europäischen Kommission ausgesprochenen Empfehlungen beziehen sich auf eine Vielzahl von Bereichen, u.a. öffentliche Finanzen und Strukturreformen in den Bereichen Besteuerung, Renten, öffentliche Verwaltung, Dienstleistungen und arbeitsmarktpolitische Fragen, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit. Die Empfehlungen enthalten für die EU-Mitgliedstaaten Leitlinien zur Vorbereitung ihrer Haushaltstrategien und für Wirtschaftsreformen, die in den kommenden 12 Monaten in die Wege geleitet werden sollen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Die länderspezifischen Empfehlungen sind Teil des "Europäischen Semesters", das der engeren haushalts- und wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU dient und werden abschließend von den Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel am 28. und 29.06. d.J. beschlossen. Danach sollen die Empfehlungen in die Haushaltsplanungen und Wirtschaftspolitiken der EU-Mitgliedstaaten einfließen.
In diesem Jahr legt die Europäische Kommission erst zum zweiten Mal die sog. länderspezifischen Empfehlungen vor; danach bescheinigt sie den Mitgliedstaaten, dass sie im Großen und Ganzen die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Tragfähigkeit ergreifen, doch müsse in verschiedenen Fällen die Konsolidierung wachstumsfreundlicher gestaltet werden. Dabei verweist die Europäische Kommission auf das Problem der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit in einigen Mitgliedstaaten. Zwar gibt es nach ihrer Einschätzung hier keine schnelle Lösung, jedoch müssten unverzüglich Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität und zur besseren Anpassung von Qualifikationen und Ausbildungsmaßnahmen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes ergriffen werden.
Die Europäische Kommission bescheinigt Deutschland einen erfolgreichen Pfad der Haushaltskonsolidierung und empfiehlt diesen konsequent weiterzuverfolgen. Das deutsche Haushaltsdefizit ist nach Angaben der Europäischen Kommission von 4,3% im Jahr 2010 auf 1 % in 2011 gesunken, dieses Jahr soll es nur noch 0,9 % betragen. Weiterhin empfiehlt die Europäische Kommission Reformen im Bankensektor, insbesondere bei den Landesbanken. Der Zugang zum Arbeitsmarkt müsse für benachteiligte Gruppen erleichtert und mehr in Bildung investiert werden. Nach Ansicht der Europäischen Kommission sollten Frauen nicht durch finanzielle Anreize vom Arbeiten abgehalten werden (deswegen sieht sie das gerade beschlossene Betreuungsgeld kritisch) und die Ganztagsbetreuung für Kinder müsse ausgebaut werden. Schließlich drängt die Europäische Kommission wie bereits im vergangenen Jahr auf strukturelle Reformen in den Bereichen Energie und Verkehr.
Auch für Bulgarien wurde das Defizitverfahren eingestellt.
Die Europäische Kommission wird aufgrund der Fortschritte, die Deutschland bei der Haushaltskonsolidierung erzielt hat, den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten vorschlagen, das eingeleitete Defizitverfahren einzustellen. Die Überprüfung der von Deutschland gemeldeten Zahlen durch Eurostat (Europäische Statistikbehörde) und aufgrund der eigenen erstellten Frühjahrsprognose war die Europäische Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Defizit dauerhaft unter 3 % liegen dürfte.
Anlässlich der Vorlage und Erläuterung der länderspezifischen Empfehlungen sagte Borroso: "Die Kommission hat heute eine Reihe wichtiger Beschlüsse über Maßnahmen gefällt, die die Mitgliedstaaten und die EU ergreifen müssen, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, das Wachstum anzukurbeln, mehr Arbeitsplätze zu schaffen und die Wirtschafts- und Währungsunion nachhaltig zu stärken. Diese Beschlüsse spiegeln die zentrale Rolle wider, die die Kommission bei der wirtschaftlichen Steuerung Europas spielt. Die von der Kommission ausgesprochenen Empfehlungen sind auf die einzelnen Mitgliedstaaten zugeschnitten, aber Teil eines Gesamtkonzepts zur Wiederherstellung des Gleichgewichts der europäischen Wirtschaft. Die EU befindet sich diesbezüglich bereits auf einem guten Weg: Die öffentliche Finanzlage bessert sich wieder, und die bestehenden Ungleichgewichte lösen sich allmählich auf. Was das weitere Vorgehen anbelangt, steht eines fest: Wir müssen unsere Anstrengungen nunmehr sowohl auf mitgliedstaatlicher als auch auf EU-Ebene verdoppeln und noch schneller und weiter voranschreiten".
Zusammen mit den länderspezifischen Empfehlungen hat die Europäische Kommission Vorschläge für die weitere Integration der Wirtschafts- und Währungsunion vorgelegt, u.a. schlägt sie eine Bankenunion, eine Finanzaufsicht und für den gesamten Euroraum geltende Einlagengarantien vor. In diesem Zusammenhang weist sie auf die Notwendigkeit der Änderung der EU-Verträge und von nationalen Verfassungen hin.
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