Mitteilung der Europäischen Kommission zur Binnenmarktakte II "Gemeinsam für neues Wachstum"
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Am 03. Oktober 2012 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Binnenmarktakte II "Gemeinsam für neues Wachstum" angenommen und veröffentlicht. In der Binnenmarktakte führt die Europäische Kommission unter den vier Überschriften "Verkehrs- und Energienetze", "Mobilität von Bürgern und Unternehmen", "Digitale Wirtschaft" und "Soziales Unternehmertum, Zusammenhalt und Verbrauchervertrauen" 12 Leitaktionen auf, die ihres Erachtens für die Schaffung von Wachstum, Beschäftigung und Vertrauensbildung notwendig und geeignet sind.
Die Europäische Kommission verweist darauf, dass der Europäische Binnenmarkt dieses Jahr sein zwanzigjähriges Bestehen feiert (sog. Binnenmarktwoche, siehe hierzu Artikel vom 05.10.2012 unter der Rubrik "EU-Aktuell") und den Verbrauchern und den Unternehmen enorme Vorteile gebracht habe. Der Binnenmarkt ermögliche den BürgerInnen ungehindert zu reisen, ihren Wohn- und Arbeitsort frei zu wählen und für die jungen Leute die Chance, in einem der EU-Mitgliedsländer zu studieren, den Unternehmen eröffneten sich neue Marktchancen und ein großer (Verkaufs)Markt von fast 500 Mio. BürgerInnen.
Im Zusammenhang mit der Vorlage der Binnenmarktakte II macht die Europäische Kommission deutlich, dass die Europäische Union in der Zeit der Nachwehen der Wirtschafts- und Finanzkrise handeln müsse, um mehr Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen. Die Beobachtung habe gezeigt, dass der grenzenlose Markt für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen nicht immer reibungslos verlaufe, was bedingt sei durch Gesetzeslücken, administrative Hürden und eine mangelhafte Umsetzung von geltenden Rechtsvorschriften in den EU-Mitgliedsländern.
Bei der Vorstellung der "Binnenmarktakte II" sagte der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier: "Der Binnenmarkt kann mehr für die Bürgerinnen und Bürger wie auch für die Unternehmen in Europa tun. Die Binnenmarktakte II ist ein Appell an uns Politiker, uns an die Arbeit zu machen, unsere Gedanken zu fokussieren und Ergebnisse zu liefern. Ich bin überzeugt, dass sich die Politik die zwölf heute von uns vorgestellten Leitaktionen in dem Maße zu eigen machen wird, wie sie es verdienen. Dies ist für uns die Chance, unseren größten Trumpf, nämlich den Binnenmarkt, auszuspielen, damit unsere soziale Marktwirtschaft wieder wettbewerbsfähig wird und floriert".
Die Binnenmarktakte II führt unter den o.g. Überschriften folgende Maßnahmen auf:
Verkehrs- und Energienetze: Effiziente und vollständig integrierte Verkehrs- und Energienetze sind das Rückgrat des Binnenmarkts. In Ergänzung der durch die Kohäsions- und Strukturfonds gebotenen Möglichkeiten bedarf es eines ausdrücklichen Bekenntnisses zu Wettbewerb, Wahlmöglichkeiten und Dienstleistungen hoher Qualität in der gesamten EU. Zur Verwirklichung dieser Vision sieht die Binnenmarktakte II folgende Maßnahmen vor:
- Öffnung der inländischen Schienenpersonenverkehrsdienste für einen breiteren Wettbewerb innerhalb der EU;
- Weiterentwicklung des Binnenmarkts für den Seeverkehr;
- beschleunigte Realisierung des einheitlichen europäischen Luftraums;
- Maßnahmen, die auf eine wirksame Anwendung der bestehenden EU-Vorschriften für den Energiesektor abzielen.
Mobilität von Bürgern und Unternehmen: Der freie grenzüberschreitende Verkehr ist das Fundament des Binnenmarkts schlechthin und eine der Grundlagen der Europäischen Union. Nach wie vor bestehen jedoch rechtliche und praktische Hindernisse für die Mobilität von Bürgern, die Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten und die Finanzierung von Investitionen. Daher schlägt die Kommission in der Binnenmarktakte II Folgendes vor:
- Weiterentwicklung des EURES-Portals zu einem echten grenzübergreifenden Arbeitsvermittlungsinstrument;
- Einführung von Vorschriften zur Mobilisierung langfristiger Investitionsfonds für private Unternehmen und langfristige Projekte;
- Modernisierung der Insolvenzverfahren, angefangen bei Fällen mit grenzüberschreitender Dimension, und Förderung eines Umfelds, das gescheiterten Unternehmern eine zweite Chance bietet.
Digitale Wirtschaft: Mit ihrem starken wirtschaftlichen Gewicht und ihren beträchtlichen Spill-over-Effekten, beispielsweise mit Blick auf die Produktivität und die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, eröffnet die von der digitalen Wirtschaft ausgehende Revolution auch künftig Chancen, die wir uns nicht entgehen lassen dürfen. Im Bestreben, den digitalen Binnenmarkt bis 2015 zu vollenden, schlägt die Kommission Folgendes vor:
- Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs in der EU durch benutzerfreundlichere, vertrauenswürdigere und wettbewerbsfähigere Zahlungsdienste;
- Beseitigung der Ursachen für mangelnde Investitionen in Hochgeschwindigkeits-Breitbandverbindungen (hohen Baukosten);
- die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen zum Standardverfahren machen.
Soziales Unternehmertum, Zusammenhalt und Verbrauchervertrauen: Der Erfolg des Binnenmarkts hängt auch davon ab, inwieweit er wirtschaftliche und soziale Teilhabe ermöglicht. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Vertrauen haben, und für alle Bürgerinnen und Bürger in der EU muss die Chance bestehen, die Möglichkeiten des Binnenmarkts zu nutzen. Dies will die Kommission mit Hilfe konkreter Binnenmarktinstrumente erreichen:
- Verbesserung der Produktsicherheitsvorschriften und ihrer Durchsetzung in der Praxis;
- Maßnahmen zur Gewährleistung eines breiten Zugangs zu einem Bankkonto, zur Sicherstellung transparenter und vergleichbarer Kontogebühren und zur Erleichterung eines Kontowechsels.
Die Binnenmarktakte II ist Nachfolgerin der Binnenmarktakte I, mit dem die Europäische Kommission im September 2011 ein erstes Paket von Maßnahmen für mehr Wachstum und Arbeitsplätze präsentierte (siehe hierzu Artikel vom 11.10.2011 unter der Rubrik "EU-Aktuell").
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (25.10.2012) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.