Verbot der 40 W Birnen - Europäische Kommission beantwortet Fragen zum Verbot von Glühbirnen und dem Einsatz von Energiesparlampen
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Am 01.09.2012 ist nach einer dreijährigen Übergangszeit mit dem Verbot der 40 W-Birne die bald endende Ära der Glühlampen eingeläutet worden. Seit 2009 wird aufgrund einer Verordnung der Europäischen Kommission jeweils zum 01.09.2012 die Herstellung von weniger energieeffizienten Geräten verboten, dazu gehören auch Glühlampen. Vor drei Jahren wurden zunächst die 100 W Birnen verboten, am 01.09.2010 folgten die 75 Watt Birnen, der 01.09.2011 besiegelte das Produktionsende der 60 W Birnen.
Verbot bedeutet, dass die Glühbirnen in der jeweiligen Stärke nicht mehr hergestellt werden dürfen, allerdings dürfen Restbestände weiterhin verkauft werden, bis der Vorrat aufgebraucht ist.
Die Europäische Kommission hat jetzt Fragen zum Produktionsverbot der Glühbirnen beantwortet. Die Abschaffung geschieht einmal vor dem Hintergrund der Energieersparnis, denn die Glühbirnen setzen nur zehn Prozent der verbrauchten Energie in Licht um, die restlichen 90 Prozent gehen als Wärme verloren. In diesem Zusammenhang weist die Europäische Kommission auf einen langfristigen Nutzen für die Umwelt hin. Im gesamten EU-Raum können durch eine energieeffiziente Beleuchtung rund 40 Mrd. Kilowattstunden pro Jahr eingespart werden, d.h. die EU könnte ihre CO2-Emissionen um rund 15 Mio. Tonnen pro Jahr senken. Zum anderen ließe sich durch die Umstellung auf energieeffiziente Lampen Kosten sparen. Die Europäische Kommission hat vorgerechnet, dass die Beleuchtung bis zu einem Fünftel des Stromverbrauchs im Haushalt ausmachen kann. Durch den Einsatz von Energiesparlampen könnten bis zu 50 € pro Jahr pro Haushalt gespart werden.
Welche Alternativen gibt es zur Glühbirne?
- Verbesserte Glühlampen (Halogenlampen) entsprechen in Form und Lichtqualität den herkömmlichen Glühlampen, sind aber effizienter
- Kompaktleuchtstofflampen sehr sehr effizient und haben eine lange Lebensdauer
- LED-Lampen sind sehr effizient, haben eine lange Lebensdauer und nutzen die neueste Technologie
Messbarkeit der Lichthelligkeit
Die neue Messangabe für die Lichthelligkeit ist "Lumen", das ist ein Maß für Lichtstrom (nicht für den Stromverbrauch wie bei der Wattzahl). Auf den Verpackungen von Lampen mit dem EU-Energieetikett ist schon seit 1998 der Lichtstrom angegeben. Beispiele:
Glühlampen | Energiesparlampen |
---|---|
100 W | 1300 - 1400 Lumen |
75 W | 920 - 970 Lumen |
60 W | 700 - 750 Lumen |
40 W | 410 - 430 Lumen |
25 W | 220 - 230 Lumen |
Dimmen von Energiesparlampen
Die Europäische Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass es sowohl Kompaktleuchtstofflampen als auch LED-Lampen auf dem Markt gibt, die dimmbar sind, auch gibt es spezielle Dimmer, die mit den Energiesparlampen kompatibel sind.
Gesundheitsrisiken durch Energiesparlampen
Kritiker der neuen Energiesparlampen weisen darauf hin, dass in Kompaktleuchtstofflampen Quecksilber vorhanden sei. Die Europäische Kommission macht in ihrer Information deutlich, dass der Quecksilberbestandteil sehr gering sei. Beim Bruch einer Energiesparlampe werde max. 5 Milligramm Quecksilber freigesetzt (zum Vergleich: ein herkömmliches Fieberthermometer enthält 500 Milligramm Quecksilber).
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (10.09.2012) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.