Das Europäische Parlament - Die Stimme der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union
Europa |
I. Einführung
Zwischen dem 22. und 25. Mai 2014 haben in den 28 EU-Mitgliedstaaten die achten Direktwahlen zum Europäischen Parlament (EP) statt. In Deutschland wird traditionell an einem Sonntag, also am 25. Mai 2014 gewählt, es waren ca. 64,4 Mio. Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, davon 2,9 Mio. EU-Bürgerinnen und -Bürger. Es ist die größte supranationale Wahl in der Welt, in keinem anderen Staatenverbund können die Bürgerinnen und Bürger "ihre" Abgeordneten für eine demokratisch zusammengesetzte Vertretung bestimmen.
In der gesamten Europäischen Union waren ca. 380 Mio. BürgerInnen wahlberechtigt, entweder in dem Land ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland. Die Europawahl findet nach Mitgliedstaaten getrennt und gemäß dem jeweiligen nationalen Wahlgesetz statt. Jedes Mitgliedsland hat eine feste Anzahl von Sitzen und eigene nationale Wahllisten, auf denen allerdings auch BürgerInnen anderer EU-Staaten antreten können, sofern sie in dem betreffenden Land ihren Wohnsitz haben.
Als Wahlsystem ist in allen Ländern das Verhältniswahlrecht festgelegt, die Sperrklausel beträgt in einigen EU-Mitgliedstaaten maximal fünf Prozent. In Deutschland galt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2011 die Dreiprozentklausel, d.h. bisher mussten alle Parteilisten mindestens 3% der deutschlandweit abgegebenen Stimmen erhalten, um ihre Abgeordneten ins Europäische Parlament entsenden zu können. Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst aufgrund von Klagen vor allem von kleineren Parteien am 26. Februar 2014 entschieden, dass diese Regelung verfassungswidrig ist, da sie gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt. Die Stimme eines jeden Wählers müsse grundsätzlich denselben Zählwert und die gleiche Erfolgschance haben, urteilten die Richter.
In Deutschland sind Bundeslisten oder Landeslisten möglich, von einer Landesliste macht nur das Land Bayern Gebrauch. Die Abgeordneten werden in geheimer, allgemeiner, freier und direkter Wahl gewählt. In Deutschland darf wählen, wer mindestens 18 Jahre alt ist, Staatsangehöriger anderer EU-Staaten sind wahlberechtigt, soweit sie ihren Wohnsitz seit drei Monaten in Deutschland haben und sich in Wählerlisten bei den Wahlämtern ihrer Heimatkommune haben eintragen lassen. Sowohl Deutsche wie auch EU-Bürger haben auch das passive Wahlrecht, d.h. sie können sich auch um einen Sitz im EP bewerben und damit zur Wahl stellen.
Für die hiesige Region Mittlerer Niederrhein traten erneut Karl-Heinz Florenz, seit 1994 für die EVP im Europäischen Parlament (Arbeitsschwerpunkte Landwirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz und Gesundheit) und Frau Petra Kammerevert, seit 2009 für die S&P im EP (Arbeitsschwerpunkte Jugend, Bildung, Kultur und Sport) für eine Wiederwahl am 25. Mai 2014 an.
II. Zusammensetzung des Europäischen Parlaments
Nach den Europawahlen im Mai werden nur noch 751 Abgeordnete (750 und der Präsident) im EP vertreten sein. Die Verteilung der Sitze auf die EU-Mitgliedsländer legt der Vertrag von Lissabon fest. Diese erfolgt nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität, d.h. je größer die Bevölkerung eines EU-Staates, desto mehr Sitze stehen dem Staat zu. Deutschland erhält danach mit 96 Sitzen die mögliche Maximalzahl an Sitzen und wird damit über drei Sitze weniger als bisher verfügen, Frankreich erhält nach der neuen Regelung 74 Sitze, Großbritannien und Italien erhalten jeweils 73 Sitze. Die Mitgliedsländer Luxemburg, Zypern und Malta verfügen mit jeweils 6 Sitzen über die vorgesehene Minimalzahl an Abgeordneten.
1. Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach EU-Mitgliedsländern
Mitgliedsland | 2014 | 2012 | Lissabon |
---|---|---|---|
Belgien | 21 | 22 | 22 |
Bulgarien | 17 | 18 | 18 |
Deutschland | 96 | 99 | 96 |
Dänemark | 13 | 13 | 13 |
Estland | 6 | 6 | 6 |
Finnland | 13 | 13 | 13 |
Frankreich | 74 | 74 | 74 |
Griechenland | 21 | 22 | 22 |
Irland | 11 | 12 | 12 |
Italien | 73 | 73 | 73 |
Lettland | 8 | 9 | 9 |
Litauen | 11 | 12 | 12 |
Luxemburg | 6 | 6 | 6 |
Malta | 6 | 6 | 6 |
Niederlande | 26 | 26 | 26 |
Österreich | 18 | 19 | 19 |
Polen | 51 | 51 | 51 |
Portugal | 21 | 22 | 22 |
Rumänien | 32 | 33 | 33 |
Schweden | 20 | 20 | 20 |
Slowakei | 13 | 13 | 13 |
Slowenien | 8 | 8 | 8 |
Spanien | 54 | 54 | 54 |
Tschechien | 21 | 22 | 22 |
Ungarn | 21 | 22 | 22 |
Vereinigtes Königreich | 73 | 73 | 73 |
Zypern | 6 | 6 | 6 |
Kroatien | 12 | 12 | --- |
Total | 751 | 766 | 754 |
2. Die Fraktionen im Europäischen Parlament
Die Mitglieder des EP werden nach Ländern gewählt, sie arbeiten aber nicht nach ihrer nationalen Zugehörigkeit, sondern nach ihrer politischen Orientierung zusammen. Wie auch in nationalen Parlamenten gibt es Fraktionen, in denen die Abgeordneten ähnlicher politischer Orientierung und Parteizugehörigkeit organisiert sind. Das Besondere im EP ist die Vielzahl nationaler Parteien, die sich zu einer Fraktion zusammenschließen.
Zur Bildung einer Fraktion müssen sich Abgeordnete aus verschiedenen Ländern zusammenfinden. Damit soll die grenzüberschreitende Kooperation von politischen Parteien und Abgeordneten angeregt werden. Nach der Europawahl im Juni 2009 müssen Parlamentarier gemäß einer Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2008 eine Fraktion mit mindestens 25 Mitgliedern aus sieben Mitgliedsstaaten bilden.
Die große Mehrheit der Abgeordneten gehört einer der multinationalen Fraktionen an. Seit vielen Wahlperioden stellen die Europäische Volkspartei (EVP) und die Allianz der Sozialisten und Demokraten (S&P) die größte Anzahl an Abgeordneten (MdEP's).
Fraktionen und Anzahl der Mitglieder im EP (Mai 2014)
Fraktion | Sitze |
---|---|
EVP | 221 |
S&D | 191 |
ALDE | 67 |
GUE/NGL | 52 |
Grüne/EFA | 50 |
EKR | 70 |
Fraktionslos | 52 |
EFDD | 48 |
Seit 2004 ist eine Mitgliedschaft im EP unvereinbar mit einem Mandat als Abgeordneter in einem nationalen Parlament.
3. Arbeitsorte und Arbeitsweise des Europäischen Parlaments
Das EP ist in vielerlei Hinsicht ein besonderes Parlament: 24 Amtssprachen kennzeichnen die Arbeit des EP, und die Arbeitsorte verteilen sich auf drei europäische Länder. Sitz des Parlaments ist Straßburg. Hier sind pro Jahr 12 Plenarsitzungen angesetzt. In Brüssel finden Ausschusssitzungen und Fraktionssitzungen statt. In den Ausschüssen und Fraktionen werden die gerade aktuellen Themen, die zur Entscheidung anstehen, auf - und vorbereitet. Zudem benennt das Europäische Parlament immer ein bis zwei Mitglieder aus ihren Reihen, sog, Berichterstatter, deren Aufgabe es ist, ein bestimmtes Thema inhaltlich für das gesamte Plenum vorzubereiten.
Es gibt zurzeit 20 Ausschüsse, in denen die Abgeordneten die verschiedenen Fachthemen behandeln und ebenfalls für die Entscheidung im Plenum vorbereiten. Die Ausschüsse setzen sich aus 24 bis 76 Abgeordneten zusammen und treffen sich ein- bis zweimal monatlich. So gibt es u.a. einen Haushaltsausschuss und einen Haushaltskontrollausschuss, der sich mit dem jährlichen Haushaltsplan der EU befasst (erteilt u.a. der Europäischen Kommission Entlastung für die jährliche Haushaltsausführung), einen Ausschuss für Wirtschaft und Währung, der sich u.a. mit Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion beschäftigt, einen Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, einen Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, für Industrie, Forschung und Energie, für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, für regionale Entwicklung, für Bildung und Kultur etc (auch in der neuen Legislaturperiode wird es 20 Ausschüsse geben, siehe hierzu V. Ergebnisse der Europawahlen)
In Brüssel finden manchmal auch Plenarsitzungen statt, die oft nur ein, zwei Tage dauern und im Sprachgebrauch der Parlamentarier "Mini-Sitzungen" genannt werden. Luxemburg ist der dritte Arbeitsort des EP. Dort befindet sich ein Teil der Parlamentsverwaltung, das Generalsekretariat. Der andere Teil des Sekretariats ist in Brüssel untergebracht.
Das Generalsekretariat unterhält zudem Informationsbüros in allen 28 Mitgliedsländern der EU. In Deutschland gibt es Informationsbüros in Berlin und in München. Ganz aktuell wird über die Einrichtung eines weiteren Informationsbüros in Bonn diskutiert.
4. Wahl des Präsidenten des Europäischen Parlaments
Seit vielen Jahren ist es Tradition, dass die beiden größten Fraktionen jeweils den Präsidenten des Europäischen Parlaments innerhalb der fünfjährigen Amtszeit abwechselnd stellen. Zwischen 2009 und 2012 war Jerzy Buzek, früherer polnischer Ministerpräsident und der EVP zugehörig, Präsident des EP, seit dem 17. Januar 2012 bis zu den Europawahlen war der deutsche Martin Schulz, der zugleich Vorsitzender der S & D ist, Präsident des EP.
5. Von der "Gemeinsamen Versammlung" zum "Europäischen Parlament"
Das Europäische Parlament hat einen langen Weg der Emanzipation hinter sich. Das EP konnte durch regelmäßiges selbstbewusstes Agieren und stetiges Fordern seine Stellung und Kompetenzen Zug um Zug ausbauen. Das Europäische Parlament erhielt seinen heutigen Namen erst am 30.03.1962, der Begriff "Europäisches Parlament" wurde allerdings erst im Vertrag von Maastricht 1992 rechtlich verankert. Nach der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1951 hatte die damalige sog. "Gemeinsame Versammlung" nur 78 Mitglieder, 1958 dann 142 Mitglieder (mit dem Protokoll zu den Verträgen zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde die Gemeinsame Versammlung für alle damaligen drei Gemeinschaften zuständig: EGKS, EWG und EAG). In den Jahren 1958 und den 1970er Jahren wurden die Abgeordneten des Parlaments noch von den jeweiligen nationalen Parlamenten entsandt.
Es war ein langer Weg bis sich die Abgeordneten mit ihrer Forderung nach einer direkten Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger durchsetzen konnten. Im Jahr 1979 fand die erste Direktwahl in der EU statt, damit wurde das EP zur echten Repräsentationskörperschaft der Bürgerinnen und Bürger Europas. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden seitdem alle fünf Jahre statt, die Amtszeit des EP läuft zeitlich parallel mit der Amtszeit der Europäischen Kommission.
III. Die Kompetenzen und Rechte des Europäischen Parlaments
Nach Art. 14 Abs. 1 des Vertrags über die Europäische Union ist das EP gemeinsam mit dem Ministerrat Gesetzgeber und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Auch hat das EP politische Kontrollrechte und Beratungsfunktionen. Es wählt außerdem den Präsidenten der Europäischen Kommission.
1. Gesetzgebungsbefugnis: Einführung des "Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens" bzw. des "Mitentscheidungsverfahrens"
Einen weiteren großen Fortschritt bei der Forderung nach elementaren Mitentscheidungsrechten erzielten die Abgeordneten bei den Verhandlungen zum Vertrag von Maastricht. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht 1993 wurde das "Ordentliche Gesetzgebungsverfahren", auch als "Mitentscheidungsverfahren" bezeichnet, eingeführt; danach beschließt das EP gleichberechtigt, zusammen mit dem jeweiligen Fachministerrat, Gesetze, die in allen Mitgliedstaaten der EU gültig sind und die unser tägliches Leben betreffen (von der Etikettierung von Lebensmitteln bis zum Führerschein). Dies bedeutet, dass ohne die formale Zustimmung des EP kein "Gesetz" in der EU beschlossen und in Kraft treten kann. Einen weiteren Machtzuwachs erhielt das EP mit dem Vertrag von Lissabon (der am 01.12.2009 in Kraft trat), seitdem beschließt das EP in sogar über 95% der Entscheidungen gleichberechtigt mit dem Ministerrat. Zu den Bereichen, die seitdem zusätzlich unter das Mitentscheidungsverfahren fallen, gehören Landwirtschaft, Einwanderung, polizeiliche Zusammenarbeit, Energiepolitik und Wirtschafts- und Währungsunion.
Seit jeher bestimmt das EP über den Abschluss von Assoziierungs- und Partnerschaftsabkommen und den Beitritt neuer Mitgliedstaaten mit - ohne seine Zustimmung können die entsprechenden Verträge nicht abgeschlossen werden.
Unabhängig von den Mitbestimmungs- und Entscheidungs- sowie Kontrollrechten des EP hat sich seitdem José Manuel Barroso Präsident der Europäischen Kommission ist (seit 2004) bei zentralen europäischen Fragen eine strategische Partnerschaft zwischen dem EP und der Europäischen Kommission entwickelt. In diesem Zusammenhang legt die Europäische Kommission Wert auf eine rechtzeitige Einbindung des und konstruktive Diskussion mit dem EP.
Nach einheitlicher Meinung von Experten basieren 60 - 80% aller nationalen Rechtsakte auf EU-Vorschriften, das EP entscheidet gleichberechtigt über wichtige Verbraucheranliegen mit; Beispiele der jüngsten Vergangenheit sind das Klima- und Energiepaket, die Roaming-Tarife für Mobilfunkgespräche, die Arbeitszeitrichtlinie, die EU-weite Anerkennung von Diplomen und Berufsabschlüssen, die erweiterten Eisenbahn-, Fluggast- und Busgastrechte, die Kennzeichnung der Lebensmittel und Beschlüsse zur Wirtschafts- und Währungsunion sowie die neuen großen EU-Förderprogramme, wie die EU-Strukturfonds, "Erasmus+" (Bildung), "Kreatives Europa" (Kultur und Medien), "COSME" (Wettbewerbsfähigkeit und KMU) sowie "Horizont 2020" (Innovation und Forschung)
2. Haushaltsbefugnisse - Das Europäische Parlament als Teil der "Haushaltsbehörde"
Die Haushaltsbefugnis des EP gilt als wichtigste Kompetenz. Das EP ist gemeinsam mit dem Rat "Haushaltsbehörde" und beschließt gleichberechtigt über den jährlichen Haushaltsplan und die mehrjährige Finanzplanung (siebenjährige Finanzplanung, zurzeit 2014 - 2020). Zudem erlangt der EU-Haushalt nur mit der Unterschrift des Präsidenten des EP Rechtskraft. Das EP hat regelmäßig in den Verhandlungen seinen Forderungen z.B. nach größerer finanzieller Ausstattung von EU-Förderprogrammen oder nach stärkerer Akzentsetzung bei einzelnen Politikbereichen Ausdruck verliehen und konnte sich in vielen Fällen erfolgreich durchsetzen. Das EP kontrolliert die Haushaltsführung der Europäischen Kommission durch den Haushaltskontrollausschuss und erteilt ihr jährlich Entlastung.
3. Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission: Europäische Parteien nominierten erstmalig Spitzenkandidaten
Erstmalig haben die BürgerInnen und Bürger mit ihrer Stimmabgabe mit darüber abgestimmt wer der Präsident der kommenden Europäischen Kommission werden soll. Nach Art. 17 Abs. 7 des Vertrags von Lissabon wählt das EP den Kommissionspräsidenten nachdem dieser durch die Staats- und Regierungschefs benannt wurde. Die Staats- und Regierungschefs sind jedoch aufgefordert, den Kandidaten unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses zum EP zu benennen, d.h. die Partei, die bei den Wahlen die Stimmenmehrheit erhalten hat, soll auch den Kommissionspräsidenten stellen dürfen.
Zum ersten Mal in der Geschichte der Europawahlen haben deshalb auf Vorschlag der Europäischen Kommission die europäische Parteien Spitzenkandidaten aufgestellt, die ihrem Programm und ihren Überzeugungen ein Gesicht geben sollten. Die sozialdemokratischen Parteien (S&D) haben am 01. März 2014 in Rom den derzeitigen Präsidenten des EP, den Deutschen Martin Schulz zum Spitzenkandidaten nominiert, die Europäische Volkspartei (EVD) hat als letzte der europäischen Parteien am 07. März 2014 den früheren luxemburgischen Ministerpräsidenten und langjährigen Vorsitzenden der Euro-Gruppe, Jean-Claude Juncker, als Spitzenkandidaten aufgestellt. Die Europäischen Liberalen waren mit zwei Kandidaten in den Wahlkampf gegangen, den früheren belgischen Ministerpräsidenten Guy Verhofstadt und den jetzigen EU-Kommissar für Wirtschaft und Währung, Olli Rehn, der in der zukünftigen Kommission einen einflussreichen Posten erhalten (Wirtschafts- oder Außenpolitik) soll. Bereits im vergangenen Dezember hatte die Europäische Linke (GUE/NGL) den Vorsitzenden der griechischen Linkspartei, Alexis Tsipras, benannt. Die Grünen (EGP) sind ebenfalls mit einem Duo in den Wahlkampf gehen, mit Ska Keller und José Bové.
Die Ernennung des Präsidenten der Europäischen Kommission und der einzelnen Kommissare kann nur mit Zustimmung des EP erfolgen. Auch alle zu wählenden EU-Kommissare müssen sich einer Anhörung und dann einer anschließenden Wahl durch das Europäische Parlament stellen.
Die EU-Staats- und Regierungschefs haben auf ihrem Gipfeltreffen am 27. und 28.06.2014 den früheren luxemburgischen Ministerpräsidenten Jean-Claude Juncker zum Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission bestimmt. Sowohl Juncker als auch die weiteren noch zu nominierenden Kommissare werden auf einer kommenden Sitzung des EP im Oktober/November 2014 gewählt.
4. Kontrollbefugnisse des Europäischen Parlaments
Das EP übt außerdem eine Kontrollbefugnis gegenüber der Europäischen Kommission und den Fachministerräten aus: Beide EU-Organe sind gegenüber dem EP rechenschaftspflichtig durch regelmäßige Berichterstattung, z.B. über das jeweilige halbjährliche Arbeitsprogramm des EU-Mitgliedstaates, das gerade den Vorsitz in der EU hat, über Gipfelbeschlüsse der Staats- und Regierungschefs, über das jährliche Arbeits- und Fünfjahresprogramm der Europäischen Kommission; außerdem kann das EP schriftliche und mündliche Anfragen an Rat und Kommission richten, die diese beantworten müssen.
Seit 1995 gibt es das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten; dieses Amt wurde durch den Vertrag von Maastricht eingeführt und ist beim EP angesiedelt. Der Europäische Bürgerbeauftragte wird vom EP auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und prüft Beschwerden von EU-BürgerInnen über vermutete Missstände bei der Tätigkeit von EU-Organen und -Einrichtungen. Die derzeitige Amtsinhaberin ist die Irin Emily O'Reilly, die vorher 10 Jahre irische Bürgerbeauftragte war.
IV. Weitere und vertiefte Informationen zum EP und zu den Europawahlen:
- Informationen zum Europäischen Parlament: http://www.europarl.europa.eu/
- Web-site zur Europawahl: www.elections2014.eu
- Download-Center: Herunterladen von Infomaterialien: http://www.europarl.europa.eu/downloadcentre
V. Ergebnisse der Europawahlen
Deutschland entsendet gemäß des Vertrages von Lissabon 96 Abgeordnete in das neu gewählte Europäische Parlament. Die Verteilung der Sitze im neu gewählten Europäischen Parlament zeigt, dass die beiden großen Parteien wiederum die beiden stärksten Blöcke bilden, die Europäische Volkspartei (EVP), in der auch die Abgeordneten von CDU und CSU vertreten sind, stellt 221 Sitze (29,4%), die Allianz der Sozialisten und Demokraten (S&D), in der die SPD-Abgeordneten Mitglieder sind, 191 MdEP's (25,43%).
1. Insgesamt haben sich nach den Europawahlen sieben Fraktionen bilden können. Diese sind:
- Die Europäische Volkspartei (EVP) mit 221 Sitzen (34 deutsche MdEP's, 29 von CDU und 5 von CSU) - Vorsitz: Manfred Weber
- Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten (S&D) mit 191 Sitzen (27 deutsche MdEP's aus der SPD) - Vorsitz Martin Schulz
- Die Europäischen Konservativen und Reformisten (EKR) mit 70 Sitzen (dazu gehören zwei MdEP's von der AfD und der Familien-Partei Deutschlands)
- Die Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) mit 67 Sitzen (dazu gehören 3 MdEP's von der FDP und einer von den Freien Wählern)
- Die Vereinigte Europäische Linke/Nordische Grüne (GUE/NGL) mit 52 Sitzen (davon sieben MdEP's von Die Linke und einer von der Tierschutzpartei) - Vorsitz: Gabriele Zimmer, stellv. Vorsitz: Rebecca Harms
- Die Grünen/Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA) mit 50 Sitzen (dazu gehören 11 MdEP's von Bündnis 90/Die Grünen, ein MdEP von der Piratenpartei und ein MdEP von der Ökologisch-Demokratischen Partei)
- Für ein Europa der Freiheit und der direkten Demokratie mit 48 Sitzen (es gehören keine deutschen MdEP's dazu)
Dagegen ist es den rechten Parteien nicht gelungen, eine Rechtsfraktion zu bilden; Voraussetzung hierfür ist, dass 25 MdEP's aus sieben Mitgliedsländern zusammenkommen. Damit sind diese MdEP's fraktionslos und können auch keine wichtigen Posten im Europäischen Parlament besetzen.
Die Europawahl 2014 ergab in Deutschland folgende Ergebnisse für die großen Parteien im EP:
Partei | Stimmen | Sitze | Fraktion |
---|---|---|---|
CDU | 30% | 29 | EVP-ED |
SPD | 27,3% | 27 | SPE |
Grüne | 10,7% | 11 | Grüne-EFA |
CSU | 5,3% | 5 | EVP-ED |
Die Linke | 7,4% | 7 | GUE-NGL |
FDP | 3,4% | 3 | ALDE |
2. Ergebnisse für die Region Mittlerer Niederrhein und Nordrhein-Westfalen
Für die Region Düsseldorf/Niederrhein wurden die beiden langjährigen Abgeordneten Karl-Heinz Florenz (Region Niederrhein, 6. Legislaturperiode), Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und Petra Kammerevert, Mitglied im Ausschuss für Kultur und Bildung, 2. Legislaturperiode, wiedergewählt.
Die weiteren Abgeordneten für Nordrhein-Westfalen sind:
- Herbert Reul (CDU/EVP), Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (seit 2004 im EP)
- Elmar Brok (CDU/EVP), Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (8. Legislaturperiode)
- Dr. Renate Sommer (CDU/EVP), Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (seit 1999 Mitglied im EP)
- Dr. Peter Liese (CDU/EVP), Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (5. Legislaturperiode)
- Sabine Verheyen (CDU/EVP, Raum Aachen), Mitglied im Ausschuss für Kultur und Bildung (seit 2009 Mitglied im EP)
- Dr. Markus Pieper (CDU/EVP), Mitglied im Ausschuss für regionale Entwicklung (seit 2004 Mitglied im EP)
- Axel Voss (CDU/EVP, Region Köln/Bonn, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (seit 2009 Mitglied im EP)
- Martin Schulz (SPD/S & P), Präsident des Europäischen Parlaments seit 2012 und seit 1999 MdEP
wurde auf der konstituierenden Sitzung am 01.07.2014 für weitere 21/2 Jahre zum Präsidenten des Europäischen Parlaments gewählt (mit 409 von 612 Stimmen), und steht damit bis Januar 2017 an der Spitze des EU-Organs - Birgit Sippel (SPD/S&D), Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (seit 2009 Mitglied im EP)
- Jens Geier (SPD/S&D), Mitglied im Haushaltsausschuss und im Haushaltskontrollausschuss (seit 2009 Mitglied im EP)
- Prof. Dr. Dietmar Köster (SPD/S&D),
- Gabriele Preuß (SPD/S&D, 1. Legislaturperiode)
- Sven Giegold, Finanzmarktexperte Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (seit 2009 Mitglied im EP)
- Terry Reintke, Bündnis 90/Die Grünen, 1. Legislaturperiode
- Alexander Graf Lambdsdorff, FDP, Mitglied im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (seit 2004 Mitglied im EP)
- Fabio De Masi (Die Linke), 1. Legislaturperiode
- Marcus Pretzell (AfD/EKR), 1. Legislaturperiode
Quelle und weitere Informationen: web-site des Europäischen Parlaments
- www.ergebnisse-wahlen2014.eu/de/election-results-2014.html
- www.elections2014.eu/de/news-room/content/20140630IPR51020/html/Martin-Schulz-als-Pr%C3%A4sident-des-europ%C3%A4ischen-Parlaments-wiedergew%C3%A4hlt
3. Wahl des Präsidenten des Europäischen Parlaments - Martin Schulz wird für weitere 2 ½ Jahre an der Spitze des Europäischen Parlaments stehen
Nachdem die EVP als stärkste Kraft aus den Europawahlen hervorgegangen war, benannten die Staats- und Regierungschefs der EU auf einem Sondergipfel am 27.06.2014 Jean-Claude-Juncker zum neuen designierten Präsidenten der Europäischen Kommission. Nach Absprache zwischen den zwei großen Parteien EVP und S&D sollte Martin Schulz Präsident des Europäischen Parlaments werden. Auf der konstituierenden Sitzung des Europäischen Parlaments am 01.07.2014 wählten ihn die Europaabgeordneten mit großer Mehrheit (409 Stimmen von 612) für eine zweite Amtszeit von 2 ½ Jahren. Martin Schulz sagte in seiner Eröffnungsrede kurz nach der Wahl, es sei eine große Ehre, der erste in seinem Amt wiedergewählte Präsident des Europäischen Parlaments zu sein; er werde die Verpflichtung ernst nehmen, denn das EP sei das Herz der Demokratie in der Europäischen Union mit der Aufgabe, Gesetzgebung anzunehmen und ihre Umsetzung zu überwachen.
4. Das Präsidium
Auf seiner konstituierenden Sitzung am 01.07.2014 hat das Europäische Parlament nicht nur Martin Schulz für 2 ½ Jahre zum neuen Präsidenten bestimmt; auch die Zusammensetzung des weiteren Präsidiums, d.h. die 14 Stellvertreter von Schulz und die fünf Quästoren wurden bestimmt. Von den 14 stellv. Präsidenten sind zwei deutsche Abgeordnete, Rainer Wieland (EVP) und Alexander Graf Lambsdorff (ALDE). Die fünf Quästoren kommen aus Frankreich, Polen, Großbritannien und Bulgarien, haben Beobachterstatus und sitzen als Berater im Präsidium. Sie sind für verwaltungstechnische und finanzielle Angelegenheiten, die die Europaabgeordneten unmittelbar betreffen, zuständig. Damit sind sie auch zuständig darüber zu wachen, dass die MdEP's über adäquate Arbeitsbedingungen verfügen. Sowohl die StellvertreterInnen von Schulz als auch die Quästoren werden für 2 ½ Jahre gwählt. Das Präsidium besteht damit aus dem Präsidenten, den 14 stellv. Präsidenten und den Quästoren, das Präsidium leitet den inneren Verwaltungsbetrieb des Europäischen Parlaments und hat folgende Aufgaben:
- Die Aufstellung des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments
- Die verwaltungstechnische Organisation und die Regelung der finanziellen Angelegenheiten
- Die Leitung des Generalsekretariats (Sitz in Luxemburg) und dessen Dienststellen
5. Die Parlamentarischen Ausschüsse
Auf der konstituierenden Sitzung am 01.07.2014 hatten die Europaabgeordneten die Anzahl der Ausschüsse auf 20 und die der Unterausschüsse auf zwei festgelegt. Auf der am 07.07.2014 folgenden ersten Sitzung der Ausschüsse wurden für vier Ausschüsse deutsche MdEP's als Vorsitzende gewählt.
- Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (Vorsitz: Elmar Brok)
- Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (Vorsitz: Thomas Händel)
- Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
- Ausschuss für Entwicklung
- Ausschuss für Fischerei
- Ausschuss für Haushalt
- Ausschuss für Haushaltskontrolle (Vorsitz: Dr. Ingeborg Gräßle)
- Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
- Ausschuss für Internationalen Handel (Vorsitz: Bernd Lange)
- Ausschuss für Konstitutionelle Fragen
- Ausschuss für Bildung und Kultur
- Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Petitionsausschuss
- Rechtsausschuss
- Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter
- Ausschuss für Regionale Entwicklung
- Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
- Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Quelle und weitere Informationen:
- EUROPA kommunal 4/2004, Europa NEWS Nr. 10 vom 02.07.2014
- "Das Europäische Parlament" (2013), Die vielen Gesichter des Europäischen Parlaments 2012-2014" (2012)
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (03.09.2014) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.