Europäische Kommission genehmigt das Operationelle Programm Deutschlands für den Europäischen Sozialfonds
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Die Europäische Kommission hat am 21.10.2014 das sog. Operationelle Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 - 2020 genehmigt. Bei der Bekanntgabe betonte der für die Bereiche Beschäftigung, Soziales und Integration zuständige EU-Kommissar Laszlo Andor, dass Deutschland in seinem Programm besonderes Augenmerk auf die Erleichterung des Übergangs benachteiligter junger Menschen von der Schule zur Arbeit, die Unterstützung von Langzeitarbeitslosen bei der Wiederaufnahme einer Arbeit und die Förderung der sozialen Integration legt. Das Programm leiste damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Jugendgarantie in Deutschland.
Das Operationelle Programm beschreibt die Prioritäten und Schwerpunkte der Bundesregierung in Höhe von mehr als 4,8 Mrd. € (davon 2,6 Mrd. € aus EU-Mitteln); ergänzt wird das Programm durch 16 Operationelle Programme der Bundesländer.
Von den Gesamtmittel fließen 30% in die Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut. Besondere Berücksichtigung finden dabei die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt, die Vermittlung von Migranten in einen Arbeitsplatz bzw. in die allgemeine oder berufliche Bildung und der bessere Zugang von benachteiligten jungen Menschen zu Beschäftigung und allgemeiner und beruflicher Bildung. Rund 73.000 Langzeitarbeitslose, 150.000 Migranten und 100.000 benachteiligte junge Menschen sollen mit diesen Maßnahmen unterstützt werden.
33 Prozent der Mittel werden in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen investiert. Damit sollen Kompetenzen und Qualifikationsniveaus sowie der Zugangs zu den Bildungssystemen verbessert werden, die Unterstützung des Übergangs von der Schule zur Beschäftigung und die Stärkung der Ausbildungskapazitäten der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Rund 100.000 junge Menschen und 71.000 Arbeitnehmer sollen von den Maßnahmen profitieren.
Die restlichen 25 Prozent fließen in die Förderung einer nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Beschäftigung sowie die Unterstützung der Arbeitskräftemobilität. Wichtigste Zielgruppen sind die kleinen und mittleren Unternehmen, Arbeitnehmer und Selbständige sowie Frauen und Migranten. Rund 260.000 KMU, 20.000 (nicht erwerbstätige) Frauen und 18.000 Migranten werden in diesem Zusammenhang unterstützt.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 21.10.2014
- Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (31.10.2014) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.