Europäische Kommission stellt 5,5 Mrd. € für die Nachbarschaftspolitik bereit
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Im Rahmen ihrer langjährigen Nachbarschaftspolitik stellt die Europäische Kommission aktuell 5,5 Mrd. € für die Jahre 2014 bis 2020 zur Verfügung und hat zur Verwendung der Finanzmittel am 08. September 2014 gemeinsam mit den Partnerstaaten, den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament die Prioritäten der zukünftigen Nachbarschaftspolitik festgelegt. Das beschlossene Finanzpaket umfasst die Programme für Algerein, Armenien, Aserbeidschan, Weißrußland, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko und Tunesien.
Anlässlich des Beschlusses sagte die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Asthon: "Die Zusammenarbeit mit den Ländern in unserer Nachbarschaft war schon immer eine meiner Prioritäten. Wir haben starke Verbindungen zu diesen Ländern und wir spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, ihnen zu helfen, die politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen. Wir sind entschlossen, sie auf ihrem Weg zu Frieden, Demokratie und einer sozioökonomische Entwicklung zu begleiten."
Hintergrund:
Die Idee einer „Außenpolitik“ mit den Nachbarn der Europäischen Union geht auf eine Initiative der Europäischen Kommission aus den Jahren 2003 und 2004 zurück. Die sog. Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) wurde im Juni 2004 von den Staats- und Regierungschefs der EU gebilligt und bildet seitdem den Rahmen für politische und wirtschaftliche Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern im Osten und im Süden. Dies sind zurzeit 16 Partnerländer (Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbeidschan, Belarus, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Republik Moldau, Marokko, die Palästinensischen Gebiete, Syrien, Tunesien und die Ukraine).
Die ENP bietet den Nachbarländern der EU eine privilegierte Partnerschaft auf der Grundlage des beiderseitigen Bekenntnisses zu gemeinsamen Werten, nämlich Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, gute Regierungsführung, Grundsätze der Marktwirtschaft und nachhaltige Entwicklung. Die ENP bietet den teilnehmenden Ländern politische Assoziierung und eine tiefere wirtschaftliche Integration, mehr Mobilität und direkte Kontakte zwischen den Menschen. Die Intensität der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen hängt davon ab, wieweit sich das jeweilige Land tatsächlich für die gemeinsamen Werte einsetzt.
Länder, die die Beziehungen zur EU vertiefen wollen, vereinbaren gemeinsame bilaterale Aktionspläne, die eine Agenda mit politischen und wirtschaftlichen Reformen für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren umfassen. Bis heute wurden 12 Aktionspläne beschlossen.
Die ENP wird zusätzlich durch regionale Formen der Zusammenarbeit ergänzt, wie die Östliche Partnerschaft, die Union für den Mittelmeerraum (seinerzeitige Initiative von Frankreich) und die Schwarzmeersynergie.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 10.09.2014 (http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12662_de.htm)
- eeas.europa.eu/enp/index_de.htm
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