Europäische Kommission stellt 750 Mio. Euro für grenzüberschreitende Energieinfrastrukturprojekte zur Verfügung
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Mit der neuen Förderperiode (2014 - 2020) hat die Europäische Kommission erstmals ein Instrument mit dem Namen "Europa verbinden" ins Leben gerufen. Die "Connecting Europe Facility" ist mit insgesamt 50 Mrd. € Finanzmitteln ausgestattet (40 Mrd. € + 10 Mrd. € aus dem EU-Kohäsionsfonds) und soll große Infrastrukturprojekte in den Bereichen Transport (größter Finanzanteil), Energie und neue Informations- und Kommunikationstechnologien fördern.
Im Oktober 2013 hatte die Europäische Kommission eine Liste mit 250 Großprojekten benannt und vorgestellt, die mit fast 6 Mrd. € gefördert werden sollen. Von den Projekten sind 140 im Bereich der Stromübertragung und -speicherung, ca. 100 Projekte im Bereich Gasfernleitung, Gasspeicherung und LNG sowie mehrere Projekte für Erdöl und intelligente Netze angesiedelt. In die Liste wurden nur Projekte aufgenommen, die einen spürbaren Nutzen für mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten haben, einen Beitrag zur Marktintegration leisten, den Wettbewerb stärken, die Versorgungssicherheit erhöhen und die CO2-Emissionen senken. Vor der Zusammenstellung der Liste hatte die Europäische Kommission die Öffentlichkeit, Interessenträger, einschließlich der nicht staatlichen Umweltorganisationen, der EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Verbunds der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-Strom) und des Europäischen Verbunds der Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSO-Gas), der nationalen Übertragungsnetzbetreiber und Projektträger, der nationalen Regulierungsbehörden und der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) angehört und beteiligt.
Unter den 250 Projekten befinden sich auch 22 deutsche Projekte, u.a. die Nord-Südanbindung von Schleswig-Holstein nach Bayern, um die Energie aus den Windparks in den Süden zu transportieren und eine Anbindung von Eisenhüttenstadt in Brandburg nach Polen.
Anlässlich der Vorstellung der Projektliste hatte Günter Oettinger, Kommissar für Energie gesagt: "Wir müssen sichergehen, dass unsere begrenzten Mittel sinnvoll eingesetzt werden. Die EU-Gelder sollen dort gewährt werden, wo sie für die europäischen Verbraucher die größten Vorteile bringen. Mit dieser Liste von Energieinfrastrukturvorhaben und den sich aus ihnen ergebenden Vorteilen hoffen wir zudem, zusätzliche Investoren zu interessieren".
Für die ausgewählten Projekte gelten besondere Bedingungen:
- Beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren (verbindliche Frist von 3 ½ Jahren)
- Niedrigere Verwaltungskosten durch straffere Verfahren bei der Umweltverträglichkeitsprüfung
- Mehr Transparenz und bessere Einbeziehung der Öffentlichkeit
- Erhöhte Sichtbarkeit und Attraktivität für Investoren, da die Kosten von den EU-Ländern zu tragen sind, die den größten Nutzen aus dem durchgeführten Projekt ziehen
Die Europäische Kommission überwacht die Umsetzung der Maßnahmen zur Genehmigungserteilung und die Realisierung der Projekte. Die Liste der Vorhaben wird alle zwei Jahre aktualisiert, um nicht mehr erforderliche Projekte streichen und zwischenzeitlich notwendige Vorhaben aufnehmen zu können.
Am 12. Mai 2014 hat die Europäische Kommission eine erste Finanztranche in Höhe von 750 Mio. € bereitgestellt und die nationalen Regierungen dazu aufgefordert, Projektvorschläge einzureichen. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission können davon in Deutschland 20 grenzüberschreitende Strom- und Gasprojekte profitieren. Mit den bereitgestellten Finanzmitteln können Studien- und Baumaßnahmen finanziert werden (mit Ausnahme von Erdölinfrastrukturprojekten und Pumpspeicherwerken). Das Vorhaben wird nur genehmigt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Kosten-Nutzen-Analyse muss erhebliche Vorteile für die Versorgungssicherheit, Solidarität oder Innovationen ergeben
- Es muss eine Entscheidung der zuständigen nationalen Regulierungsbehörden über die grenzüberschreitende Kostenaufteilung oder der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden vorliegen
- Das Vorhaben darf laut Geschäftsplan kommerziell nicht tragfähig sein und muss deshalb auf eine EU-Anschubfinanzierung angewiesen sein.
Die Umsetzung der Projekte soll die Versorgungssicherheit der EU erhöhen und die Isolation einiger Mitgliedstaaten im Energiebereich beenden. Hierzu sagte Oettinger: "Ein so großer Zuschuss wird etwas Konkretes bewirken. Die derzeitige Krise in der Ukraine macht deutlich, wie wichtig der Ausbau der Energieinfrastruktur und die Einrichtung fehlender Verbindungsleitungen zwischen den Mitgliedstaaten sind, um die Energieversorgungssicherheit in der EU zu verbessern. Grundsätzlich können die Mitgliedstaaten einander nur dann mit Energielieferungen aushelfen, wenn die Verbindungen zwischen Ihnen funktionieren". Ferner wies Oettinger darauf hin, dass die Modernisierung der Energieinfrastruktur eine Voraussetzung für die Vollendung des Energiebinnenmarktes sei, von dem sowohl die Verbraucher als auch die Unternehmen in der EU profitieren würden.
Die Höhe der EU-Finanzierung beträgt grundsätzlich 50% der förderfähigen Kosten, in Ausnahmefällen, wenn das Vorhaben erheblich zur Versorgungssicherheit beiträgt oder die Energiesolidarität zwischen den Mitgliedstaaten erhöht, kann die EU-Förderung bis 75% der Kosten betragen.
Quelle und weitere Informationen:
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (21.05.2014) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.