Europäische Kommission veröffentlicht Mitteilung für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie
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Die Europäische Kommission hat in der am 22.01.2014 vorgelegten Mitteilung für ein Wiedererstarken der europäischen Wirtschaft ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem sie der befürchteten Deindustrialisierung entgegenwirken will. Dabei setzt sie insbesondere auf einen verbesserten Rohstoff- und Finanzmittelzugang für Unternehmen, verschlankte Verwaltung und stärkere internationale Konkurrenzfähigkeit. Zusätzlich werden die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die globale Wettbewerbsfähigkeit als Querschnittsziel in alle Politikbereiche einzubeziehen.
Anlässlich der Erläuterung der Maßnahmen sagte der für Industrie und Unternehmen zuständige EU-Kommissar Antonio Tajani: "Bis 2020 soll die Industrie 20 Prozent zum europäischen BIP beitragen. Von diesem Ziel ist Europa noch weit entfernt. Aus diesem Grund muss die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie ganz oben auf der Tagesordnung stehen, wenn der Europäische Rat im März 2014 zusammentritt. "Mit der heute vorgestellten Initiative macht die Kommission deutlich, dass wir nur mit einer möglichst raschen Reindustrialisierung und Modernisierung unserer Wirtschaft neue Arbeitsplätze schaffen können. Wir müssen auf europäischer und nationaler Ebene entschlossen handeln, damit alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente kohärent nach unseren Prioritäten eingesetzt werden. Eine industriepolitische Strategie muss viele andere Bereiche einbeziehen, die mit der Industrie immer stärker verzahnt sind und einen erheblichen Einfluss auf ihren Erfolg haben."
Der Aktionsplan der Europäischen Kommission benennt folgende Maßnahmen:
- Verstärkte Einbeziehung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie als Querschnittsaufgabe in alle Politikbereiche
- Maximierung des Potenzials des Binnenmarktes durch den Ausbau der notwendigen Infrastrukturen, durch die Schaffung eines stabilen, vereinfachten unternehmer- und innovationsfreundlichen Rechtsrahmens, durch die Integration der Kapitalmärkte, durch verbesserte Ausbildungs- und Mobilitätsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger sowie durch die Vollendung des Binnenmarktes für Dienstleistungen als wichtigen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
- Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen zu erschwinglichen, die internationalen Bedingungen widerspiegelnden Preisen durch geeignete Maßnahmen auf dem Binnenmarkt und auf internationaler Ebene
- Einsatz und Anwendung der europäischen Finanzierungsinstrumente durch eine wirksame Kombination von COSME, Horizont 2020, der Strukturfonds (aus Regionalfonds mindestens 100 Mrd. EUR) und Geldern der Mitgliedstaaten für weitere Innovations-, Investitions- und Reindustrialisierungsvorhaben
- Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Realwirtschaft. Hierbei soll nach Vorstellung der Europäischen Kommission die Europäische Investitionsbank noch strategischer agieren, indem sie mehr Kredite zielgerichtet an Innovations- und Industrieprojekte vergibt. Außerdem will die Kommission die noch vorhandenen Engpässe beseitigen, die durch die Fragmentierung des Finanzmarktes entstanden sind, und die Voraussetzungen für die Entwicklung alternativer Finanzierungsquellen schaffen.
- Erleichterung der schrittweisen Integration der Unternehmen in der EU, insbesondere der KMU, in globale Wertschöpfungsketten mit dem Ziel, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und ihnen zu globalen Märkten unter günstigeren Bedingungen Zugang zu verschaffen
Zur Begründung dieser weitreichenden Maßnahmen verweist die Europäische Kommission darauf, dass ohne eine wettbewerbsfähigere Industrie es nicht gelingen werde, Wachstum und Beschäftigung wieder anzukurbeln und den Anteil des verarbeitenden Gewerbes am BIP bis 2020 auf 20% anzuheben. Auf die Industrie entfielen über 80 Prozent der EU-Ausfuhren und der privaten Forschungs- und Innovationstätigkeit; fast jeder vierte Beschäftigte in der Privatwirtschaft sei in der Industrie auf einem häufig hohe Qualifikationen erfordernden Arbeitsplatz tätig, und durch jede zusätzliche Stelle im verarbeitenden Gewerbe entstünden 0,5 bis 2 Arbeitsplätze in anderen Branchen. Der Anteil des verarbeitenden Gewerbes am BIP, der im Sommer 2013 bei 15,1 Prozent lag und seither weiter abgenommen habe, sei weit von den 20 Prozent entfernt, die die Kommission 2012 als Zielvorgabe für 2020 festgelegt habe.
Quelle und weitere Informationen
- EU-Aktuell vom 22.01.2014
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (14.02.2014) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.