Europäische Kommission will allen EU-Bürgerinnen und Bürgern einen gesetzlichen Anspruch auf ein Bankkonto einräumen
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Im vergangenen Jahr hatte die Europäische Kommission die Initiative für eine gesetzliche Regelung ergriffen, die es jedem EU-Bürger ermöglichen soll, ein Bankkonto in einem der 28 EU-Mitgliedstaaten zu eröffnen. Das Europäische Parlament hat nunmehr am 15. April 2014 diesem Vorschlag zugestimmt. Danach soll jede Person, die legal in der Europäischen Union ansässig ist, ein Bankkonto eröffnen dürfen - auch wenn diese keinen festen Wohnsitz nachweisen kann. Das sog. "Basis-Girokonto" soll EU-BürgerInnen ermöglichen, Geld einzuzahlen, abzuheben und Überweisungen zu tätigen. Dazu gehören auch Zahlungen, die mit Karte oder online getätigt werden. Kunden sollen in der Lage sein, eine unbegrenzte Anzahl solcher Leistungen kostenlos oder gegen eine angemessene Gebühr zu nutzen. Es verbleibt nationalen Regelungen, ob Kunden auch Möglichkeiten zur Überziehung eines Kontos eingeräumt werden soll. Die EU-Mitgliedstaaten sollen allerdings regeln dürfen, dass VerbraucherInnen an der Eröffnung eines Girokontos ein echtes Interesse nachweisen müssen.
Die gesetzliche Regelung soll auch festlegen, dass die Basisgirokonten bei einer ausreichenden Zahl an Banken im jeweiligen EU-Mitgliedsland angeboten werden, bei den Banken müssen auch Häuser dabei sein, die nicht ausschließlich Online-Dienste anbieten. VerbraucherInnen sollen vor Eröffnung transparente Informationen über Kontogebühren und Zinsen erhalten. Alle diese Informationen sollen standardisiert werden, in jedem Mitgliedsland muss eine Internetseite existieren, die es ermöglicht, Gebühren und Zinssätze der Kreditinstitute miteinander zu vergleichen. Banken sind verpflichtet, Interessenten darüber zu informieren, dass sie ein Basis-Girokonto anbieten.
Um von den besten Basis-Angeboten profitieren zu können, sollen Bankkunden für eine angemessen Gebühr ihre Bank innerhalb der EU wechseln können.
Nach dem positiven Beschluss des Europäischen Parlaments sagte der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier, dass es mit dieser Entscheidung allen BürgerInnen möglich wird, vollständig am wirtschaftlichen und sozialen Leben einer modernen Gesellschaft teilzunehmen.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen allerdings der Richtlinie noch zustimmen, so dass frühestens 2016 BürgerInnen ein sog. Basis-Girokonto eröffnen können.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell der Europäischen Kommission Deutschland vom 15.04.2013
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (17.04.2014) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.